| # taz.de -- Bürgerrechtler tracken Kleingedrucktes: Auch mal Google überwachen | |
| > Facebook, Google und Co wechseln gerne mal die AGB – und sagen nicht | |
| > immer Bescheid. Bürgerrechtler haben einen Tracker gebaut, der stets | |
| > warnt. Auch deutsche User sollten ihn nutzen. | |
| Bild: Geänderte Google-AGBs: Wer schaut da alleine noch durch? | |
| BERLIN taz | Im Februar gab's Stunk in der Nutzerschaft des populären | |
| Social Networking-Anbieters Facebook: Dessen Nutzungsbedingungen waren so | |
| verändert worden, dass es der Website künftig scheinbar erlaubt war, selbst | |
| dann noch über vom Nutzer eingestellte Inhalte zu verfügen, wenn dieser | |
| sich längst abgemeldet hatte. | |
| Als die Sache bekannt wurde, ging ein Sturm der Entrüstung durch viele | |
| Blogs: Einige User fühlten sich von Facebook gar "enteignet". Letztlich | |
| musste Firmengründer Mark Zuckerberg die Kundschaft beruhigen und erklärte, | |
| die Sache sei ein juristischer Fehler gewesen. Für die Zukunft kündigte er | |
| darüber hinaus mehr Demokratie bei der Ausgestaltung der Firmenpolitik an, | |
| beispielsweise durch Online-Wahlen zu bestimmten Entwicklungen innerhalb | |
| der Website. | |
| Die Sache wäre wohl kaum in die Schlagzeilen geraten, wären mehreren | |
| Nutzern die Veränderungen in Facebooks Verträgen nicht ins Auge gestochen. | |
| Letzteres ist allerdings tatsächlich nicht ganz leicht: Überarbeitungen der | |
| so genannten "Terms of Services", kurz TOS (zu Deutsch: "Allgemeine | |
| Geschäftsbedingungen, AGB"), müssen Nutzern nach US-Recht nämlich nicht | |
| einmal speziell mitgeteilt werden. | |
| Es genügt, die neuen Vertragsinhalte auf der Website zu platzieren; ist ein | |
| Unternehmen "nett", werden Unterschiede farblich markiert, ist es das | |
| nicht, kann und muss man sich in der Bleiwüste selbst herauspicken, was | |
| sich getan hat. | |
| Die amerikanische Netzbürgerrechtsorganisation Electronic Frontier | |
| Foundation (EFF) hat deshalb nun einen so genannten [1]["TOS-Tracker"] | |
| aufgesetzt. Die dazugehörige Website überwacht automatisiert die | |
| Nutzungsbedingungen von aktuell 44 bekannten Internet-Angeboten von Firmen | |
| und Regierungsorganisationen von A wie Amazon bis Y wie YouTube. | |
| Das soll möglichst übersichtlich geschehen: Ist eine Neuerung verzeichnet, | |
| wird sie in Gelb dargestellt, Streichungen sind in Blau hervorgehoben | |
| (siehe Bild). Durch das Kleingedruckte muss man sich dennoch kämpfen, doch | |
| gibt es immerhin nun einen zentralen Ort im Netz, an dem künftig alle | |
| TOS-Änderungen wichtiger Seiten gebündelt sind. | |
| ## Deutsche besser geschützt – aber viele lesen AGB nicht | |
| In Deutschland ist es weniger leicht, mal eben seine gesamten | |
| Nutzungsbedingungen umzukrempeln. Wird dies getan, müssen den Usern die | |
| neuen AGB immerhin vorgelegt werden - beispielsweise, wenn sie die Website | |
| erneut betreten oder aber schriftlich per E-Mail. | |
| Zudem wird ein wirksamer Änderungsvorbehalt in den AGB vorausgesetzt, der | |
| den Nutzer vorwarnt, dass es zu Änderungen kommen kann; außerdem muss der | |
| User eine ausreichend bemessene Reaktionsfrist erhalten und darauf | |
| hingewiesen werden, dass die neuen AGB für ihn in Kraft treten, sollte er | |
| sich nicht rühren. | |
| Martin Madej vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält regelmäßige | |
| AGB-Änderungen für ein Grundproblem im Internet. Viele Firmen behielten | |
| sich eine vollständige Umkrempelung ihrer Bedingungen jederzeit vor. | |
| "Das Problem ist, dass es dabei eine 'Friss oder Stirb'-Haltung gibt: | |
| Stimmt der Nutzer neuen AGB nicht zu, ist er raus aus einem Dienst." | |
| Dementsprechend helfe die Kundeninformation auch wenig. Viele Verbraucher | |
| machten sich außerdem nicht die Mühe, das, was in den Verträgen stehe, auch | |
| zu lesen. | |
| "Aus diesem Grund verlangt der Gesetzgeber auch, dass wichtige | |
| Bestandteile, etwa die Widerrufsklausel, besonders hervorgehoben werden." | |
| Probleme mit US-Firmen sieht auch der vzbv: So läuft derzeit ein | |
| Rechtstreit des Verbandes mit Google um dessen AGB. Die habe sich seit | |
| einer entsprechenden Abmahnung bereits mehrfach geändert, so Madej. | |
| Trotzdem würde es sich sicher lohnen, auch für deutsche AGB einen Tracker | |
| aufzusetzen: Es kommt eher selten vor, dass es wirklich scharfe Proteste | |
| gegen Veränderungen der Nutzungsbedingungen gibt, vieles rutscht einfach | |
| durch. Ende 2007 versuchte das soziale Netzwerk StudiVZ, den Einbau | |
| zielgerichteter Reklame in das Angebot zu erleichtern. | |
| Einige Nutzer betrachteten die damit einhergehende AGB-Änderung allerdings | |
| als Angriff auf ihre Privatsphäre, in den Medien machte der Begriff von | |
| "Schnüffel-Werbung" die Runde. Nach allerlei Hin und Her entschloss sich | |
| StudiVZ schließlich, strittige Passagen der AGB durch sanftere zu ersetzen. | |
| Unter Juristen gibt es unterdessen Streitigkeiten, inwiefern eine | |
| amerikanische TOS tatsächlich auch deutsche Nutzer betrifft. So gibt es | |
| etwa Software-Lizenzbedingungen, so genannte EULAs, die man nach US-Recht | |
| bereits annimmt, indem man nur die Hülle einer Programm-CD aufreißt - was | |
| nach hiesiger Gesetzeslage schlicht nicht geht. | |
| Allerdings setzen große Websites wie Google oder Facebook längst an | |
| europäisches Recht angepasste Nutzungsbedingungen ein, die sich im Tenor | |
| dann an den US-TOS orientieren, aber wasserdichter sind als ein reiner Text | |
| nach amerikanischem Recht. | |
| 8 Jun 2009 | |
| ## LINKS | |
| [1] http://www.tosback.org/ | |
| ## AUTOREN | |
| Ben Schwan | |
| ## TAGS | |
| Versicherung | |
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