# taz.de -- Ratgeber für Behandlungsopfer: Was tun, wenn der Arzt versagt? | |
> Wohin kann man sich wenden? Es gibt mehrere Beratungsstellen, aber es | |
> liegt auch im Interesse der Krankenkassen zu helfen. | |
Bild: Der Patient muss nachweisen, dass ein Behandlungsfehler für Spätfolgen … | |
Wohin kann ich mich wenden? | |
Jeder Patient kann sich für eine kostenlose Beratung an die 22 | |
Beratungsstellen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) | |
wenden. Dort können einem Mediziner und Juristen raten, welche Schritte | |
sinnvoll sind: ob Klage oder außergerichtliche Schlichtung. Bundesweites | |
Beratungstelefon: (08 00) 0 11 77 22. | |
Hilft mir meine Kasse? | |
Die Kassen haben großes Interesse daran, dass Krankenhäuser für ihre Fehler | |
finanziell geradestehen. Rainer Sbrzesny von der UPD empfiehlt deshalb, | |
sich auch bei der eigenen Kasse zu melden, wenn Pfusch vermutet wird. Die | |
Krankenkassen können über ihren Medizinischen Dienst auch eigene Gutachter | |
beauftragen. "Es gibt bisher keine Strukturen, die unabhängige Gutachter | |
vor Gericht garantieren", sagt Susanne Mauersberg vom Bundesverband der | |
Verbraucherzentralen. | |
Was machen die Schlichtungsstellen? | |
Die Schlichtungsstellen sind bei den Ärztekammern angesiedelt, das | |
Verfahren ist kostenlos. Allerdings muss auch der betroffene Arzt einer | |
außergerichtlichen Schlichtung zustimmen. Wer mit dem Ausgang der | |
Schlichtung unzufrieden ist, kann immer noch vor Gericht ziehen. Allerdings | |
dauert allein das Schlichtungsverfahren im Schnitt mehr als ein Jahr. Aber | |
auch eine Klage kann sich lange hinziehen. Die Verbraucherzentrale rät | |
deshalb, schon vor einem Prozess von einem Anwalt die Chancen einschätzen | |
zu lassen. Kosten: 200 bis 300 Euro. | |
Wie komme ich an meine Patientenunterlagen? | |
Oft weigern sich Ärzte, Krankenakten herauszurücken. Die Originale muss der | |
Arzt auch nicht herausgeben, der Patient kann aber Einsicht verlangen oder | |
Kopien anfordern. Gründe müssen nicht genannt werden. | |
Wer muss wem was nachweisen? | |
Die sogenannte Beweislast liegt bei den Patienten. Sie müssen nicht nur | |
nachweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, sondern auch, dass dieser | |
für die nun beklagten Beschwerden verantwortlich ist. "Das ist eine | |
erhebliche juristische Hürde", sagt die Gesundheitsexpertin der | |
Verbraucherzentrale, Susanne Mauersberg. Anders ist das aber, wenn vor | |
einer Operation keine Aufklärung über die Risiken stattgefunden hat oder | |
bei groben Behandlungsfehlern. Beispiel: die in der Bauchhöhle vergessene | |
Schere. | |
12 Jun 2009 | |
## AUTOREN | |
Wolf Schmidt | |
## TAGS | |
Gesundheitspolitik | |
Patientenrechte | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Bremer Patientenberatung schließt: Das Ende eines Vorbildes | |
Die Unabhängige Patientenberatung Bremen macht dicht. Stattdessen übernimmt | |
eine kommerzielle Firma bald auch in Bremen diese Aufgabe. | |
Gesundheit künftig kommerzieller: Bock wird Gärtner | |
Die Unabhängige Patientenberatung steht vor dem Aus. Ein privates für | |
Krankenkassen tätiges Callcenter soll bei medizinischen Konflikten Hilfe | |
leisten | |
Ärztliche Behandlungsfehler: Pfusch am Bauch | |
Die Zahl der Beschwerden über ärztliche Behandlungsfehler steigt. Nur ein | |
Viertel der Fälle landet bei einer Schlichtungsstelle. Die Dunkelziffer | |
liegt deutlich höher. |