# taz.de -- Patientenverfügung: Das Recht auf den eigenen Tod | |
> Nach sechs Jahren Debatte endlich eine Entscheidung: Ärzte müssen sich in | |
> Zukunft auch an Patientenverfügungen halten, wenn der Kranke wieder | |
> genesen könnte. | |
Bild: Abschalten erlaubt: Es zählt der Wille des Patienten. | |
"Ich will nicht an Schläuchen dahinsiechen." Wer diesen Wunsch für sein | |
Lebensende in Form einer Patientenverfügung verbindlich machen will, betrat | |
in Deutschland bisher unwegsames Gelände. Am Donnerstag befestigte der | |
Bundestag es etwas mehr: Nach sechs Jahren Streit entschieden die | |
Abgeordneten, dass der niedergelegte Willen der PatientInnen in Zukunft | |
verbindlich ist. 317 ParlamentarierInnen folgten einem Gesetzentwurf des | |
SPD-Abgeordneten Joachim Stünker. 233 stimmten gegen den Entwurf. | |
Das Problem: Mit einer Patientenverfügung soll der Willen der kranken | |
Person auch dann ermittelbar bleiben, wenn sie sich selbst nicht mehr klar | |
äußern kann, etwa nach einem Schlaganfall, bei Demenz oder einem Koma. | |
Gerichtsfest waren bisher aber nur Patientenverfügungen, die sich auf | |
ausweglose Situationen beziehen: wenn man ohnehin bald sterben würde und | |
lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt. Für alle anderen Situationen, in | |
denen unklar ist, ob man weiterleben oder sogar wieder einen besseren | |
Zustand erlangen könnte, konnte man zwar Festlegungen treffen, doch es war | |
völlig unklar, ob sich ÄrztInnen daran halten müssen, wenn sie eine andere | |
Einschätzung haben. Etwa 9 Millionen Menschen haben in Deutschland eine | |
Patientenverfügung hinterlegt. | |
Stünkers Gesetz, das auch von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries | |
unterstützt wurde, sieht eine starke Autonomie der PatientInnen vor: Eine | |
schriftliche Patientenverfügung muss nun beachtet werden, auch wenn der | |
Zustand des Patienten reversibel sein sollte. Den Vorwurf, dass hier ein | |
"Sterbe-Automatismus" in Gang gesetzt würde, konterte Stünkers Kollege | |
Christoph Strässer (SPD) im Bundestag: In jedem Fall würden Arzt und | |
Betreuer darüber befinden, ob die Situation der Verfügung gemäß sei oder | |
nicht. Luc Jochimsen (Linke), die auch für Stünker stimmte, erklärte, dass | |
niemand gezwungen sei, eine Verfügung zu hinterlegen. Dann bleibe alles | |
beim Alten. | |
Stünker selbst begründete seinen Antrag damit, dass PatientInnen, die eine | |
Verfügung verfassten, einen Anspruch auf Rechtssicherheit hätten. Es gebe | |
im Grundgesetz eben keine Pflicht, sich so lange wie möglich am Leben zu | |
erhalten. Die Verfügung soll nach einer Beratung verfasst werden, diese ist | |
aber nicht Pflicht. | |
Eine solche Pflichtberatung hatte der "konservativere" Konkurrenzentwurf | |
der Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU) und René Röspel (SPD) vorgesehen: | |
Die "qualifizierte" Verfügung für die Zweifelsfälle, in denen unklar ist, | |
wie die Krankheit verläuft, wäre nur nach eingehender ärztlicher Beratung | |
gültig und dürfte nicht älter als 5 Jahre sein. Gegen diesen | |
"Beratungszwang" war im Vorfeld polemisiert worden. Dagegen wandten die | |
Autoren ein, dass zusätzliche Information durchaus der Selbstbestimmung | |
diene. Dieser Ansicht ist auch die Deutsche Hospiz-Stiftung: Mit dem nun | |
beschlossenen Gesetz "wird der Fürsorgepflicht des Staates leider nur | |
ausreichend Genüge getan. Denn echte Selbstbestimmung setzt Aufklärung | |
voraus", kommentierte Geschäftsführer Eugen Brysch. | |
Auch der Antrag des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe, den Status quo | |
beizubehalten, fand keine Mehrheit. Es könne immer sein, dass sich der | |
mutmaßliche Wille des Patienten noch ändere, hatte Hüppe erklärt. Wenn man | |
dann durchziehe, was der Patient vor Jahren einmal festgelegt habe, werde | |
man der Situation nicht gerecht. Der Präsident der Ärztekammer, | |
Jörg-Dietrich Hoppe, kritisierte den Beschluss ebenfalls und sprach von | |
einer "Pseudoregelung": Es könne kein Gesetz geben, das für alle Fälle | |
gelten solle. | |
19 Jun 2009 | |
## AUTOREN | |
Heide Oestreich | |
Heide Oestreich | |
## TAGS | |
Sterbehilfe | |
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