Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Klagen für Volksbegehren: Verfassungsrichter verstehen Senat nicht
> Bei der Verhandlung signalisiert das Gericht grünes Licht für teure
> Volksbegehren.
Bild: Es geht auch um die Zukunft dieser ganz jungen Demokraten
Die Initiatoren des Volksbegehrens für eine bessere Kita-Betreuung konnten
sich am Dienstag freuen: Bei der mündlichen Verhandlung vor dem
Verfassungsgerichtshof zeichnete sich ab, dass das Gericht das
Volksbegehren für zulässig hält. Der Senat hatte argumentiert, dass es 166
Millionen Euro kosten würde, die Forderungen umzusetzen. Das entspricht
0,83 Prozent der jährlichen Ausgaben - und damit würden die Bürger zu tief
in die Budgethoheit des Parlaments eingreifen. Daher hatte der Senat eine
landesweite Abstimmung zu diesem Thema nicht zugelassen. Dagegen klagen die
Initiatoren des Volksbegehrens.
Der Senat kam mit seiner Argumentation vor Gericht nicht weit. "Das
verstehe ich jetzt aber nicht so ganz", sagte eine Richterin an einer
Stelle zum Vortrag des Senatsvertreters. Sie verwies darauf, dass das
Abgeordnetenhaus die Verfassung extra geändert hatte. Zuvor waren alle
Volksentscheide untersagt, die den Haushalt betreffen - jetzt sind es nur
noch die Gesetze, die das Haushaltsgesetz ändern. Nach Ansicht des Senats
hat diese Änderung aber keine Auswirkungen. Weiterhin seien alle
Volksentscheide abzulehnen, die zu nicht unerheblichen Kosten führen. Die
Richterin sah das anders: "Mir fällt es schwer nachzuvollziehen, dass sich
nichts ändern sollte." Es sei die "naheliegendere Interpretation", dass das
Abgeordnetenhaus mit seiner Verfassungsänderung den Spielraum für
Volksentscheide ausweiten wollte.
Das Urteil soll am 6. Oktober veröffentlicht werden. Wenn das Gericht die
Entscheidung des Senats kippt, muss die Initiative anschließend 170.000
Unterschriften innerhalb von vier Monaten sammeln. Danach fände dann der
landesweite Volksentscheid statt. Die Initiative fordert unter anderem mehr
Fachkräfte in Kitas sowie mehr Teilzeitplätze für Kinder ab drei Jahre.
Gleichzeitig verhandelte das Gericht ein zweites Volksbegehren. In diesem
geht es um die Veröffentlichung der Verträge über die Privatisierung der
Wasserbetriebe. Die Anwälte beider Seiten stritten sich darum, ob die
Verträge - wie von der Initiative gefordert - für ungültig erklärt werden
dürfen, falls sie nicht veröffentlicht werden. Eine Meinung des Gerichts
war hier allerdings noch nicht erkennbar. Das Urteil soll auch in diesem
Verfahren am 6. Oktober fallen.
14 Jul 2009
## AUTOREN
Sebastian Heiser
## ARTIKEL ZUM THEMA
Direkte Demokratie vor Gericht: Wieviel darf das Volk entscheiden?
Dürfen die Berliner bei Volksentscheiden auch über hohe Millionensummen
abstimmen? Darüber verhandelt heute der Verfassungsgerichtshof. Konkret
geht es um Begehren der Kita-Initiative und des Wassertisches.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.