# taz.de -- Klagen für Volksbegehren: Verfassungsrichter verstehen Senat nicht | |
> Bei der Verhandlung signalisiert das Gericht grünes Licht für teure | |
> Volksbegehren. | |
Bild: Es geht auch um die Zukunft dieser ganz jungen Demokraten | |
Die Initiatoren des Volksbegehrens für eine bessere Kita-Betreuung konnten | |
sich am Dienstag freuen: Bei der mündlichen Verhandlung vor dem | |
Verfassungsgerichtshof zeichnete sich ab, dass das Gericht das | |
Volksbegehren für zulässig hält. Der Senat hatte argumentiert, dass es 166 | |
Millionen Euro kosten würde, die Forderungen umzusetzen. Das entspricht | |
0,83 Prozent der jährlichen Ausgaben - und damit würden die Bürger zu tief | |
in die Budgethoheit des Parlaments eingreifen. Daher hatte der Senat eine | |
landesweite Abstimmung zu diesem Thema nicht zugelassen. Dagegen klagen die | |
Initiatoren des Volksbegehrens. | |
Der Senat kam mit seiner Argumentation vor Gericht nicht weit. "Das | |
verstehe ich jetzt aber nicht so ganz", sagte eine Richterin an einer | |
Stelle zum Vortrag des Senatsvertreters. Sie verwies darauf, dass das | |
Abgeordnetenhaus die Verfassung extra geändert hatte. Zuvor waren alle | |
Volksentscheide untersagt, die den Haushalt betreffen - jetzt sind es nur | |
noch die Gesetze, die das Haushaltsgesetz ändern. Nach Ansicht des Senats | |
hat diese Änderung aber keine Auswirkungen. Weiterhin seien alle | |
Volksentscheide abzulehnen, die zu nicht unerheblichen Kosten führen. Die | |
Richterin sah das anders: "Mir fällt es schwer nachzuvollziehen, dass sich | |
nichts ändern sollte." Es sei die "naheliegendere Interpretation", dass das | |
Abgeordnetenhaus mit seiner Verfassungsänderung den Spielraum für | |
Volksentscheide ausweiten wollte. | |
Das Urteil soll am 6. Oktober veröffentlicht werden. Wenn das Gericht die | |
Entscheidung des Senats kippt, muss die Initiative anschließend 170.000 | |
Unterschriften innerhalb von vier Monaten sammeln. Danach fände dann der | |
landesweite Volksentscheid statt. Die Initiative fordert unter anderem mehr | |
Fachkräfte in Kitas sowie mehr Teilzeitplätze für Kinder ab drei Jahre. | |
Gleichzeitig verhandelte das Gericht ein zweites Volksbegehren. In diesem | |
geht es um die Veröffentlichung der Verträge über die Privatisierung der | |
Wasserbetriebe. Die Anwälte beider Seiten stritten sich darum, ob die | |
Verträge - wie von der Initiative gefordert - für ungültig erklärt werden | |
dürfen, falls sie nicht veröffentlicht werden. Eine Meinung des Gerichts | |
war hier allerdings noch nicht erkennbar. Das Urteil soll auch in diesem | |
Verfahren am 6. Oktober fallen. | |
14 Jul 2009 | |
## AUTOREN | |
Sebastian Heiser | |
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