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# taz.de -- Offener Brief von Bürgerrechtlern: Google Books spitzelt User aus
> Wer im ständig wachsenden Buchangebot der großen Suchmaschine schmökert,
> sollte sich bewusst sein, dass Google das Nutzerverhalten bis ins Detail
> mitspeichern kann.
Bild: Der Feind liest mit: Bei Google Books.
Wenn in den letzten Monaten über die Google-Buchsuche berichtet wurde, ging
es vor allem um Urheberrechtsquerelen: Darf der Internet-Konzern ohne
vorheriges Einverständnis Werke digitaliseren, vergütet er Autoren und
Verlage ausreichend - oder enteignet er sie gar? Kaum ins Gerede geriet
Google Books dagegen in einem anderen Bereich: Dem Schutz der Privatsphäre.
Dabei gibt man beim Schmökern in dem ständig wachsenden Angebot offenbar
einen Großteil davon auf: Wie die US-Bürgerrechtsorganisationen Electronic
Frontier Foundation (EFF) und American Civil Liberties Union (ACLU) Ende
vergangener Woche in einem offenen Brief an Google-Chef Eric Schmidt
öffentlich machten, speichert der Konzern viel mehr, als er müsste.
Laut EFF und ACLU werde nach dem aktuellen Design aufgezeichnet, nach
welchen Büchern gesucht und welche gelesen werden, sowie welche Anmerkungen
sie zu diesen eintippten. Dies entspreche in der realen Welt einer Person,
die dem Leser stets über die Schulter schaue. Da Google Millionen von
Büchern in seine digitale Bibliothek aufnehmen wolle, sei davon auszugehen,
dass sich auch bald staatliche Stellen für die Nutzung des Dienstes
interessierten, wie man dies bereits von Bibliotheken oder Buchhändlern
offline kenne. "Aus diesem Grund ist es unentbehrlich, dass Google Books
sowohl einen starken Schutz der Privatsphäre in seine Architektur übernimmt
und eine ebensolche Datenschutzpolitik betreibt."
EFF und ACLU forderten Schmidt deshalb auf, seinen Nutzern zu versprechen,
dass Daten über gelesene Bücher keineswegs Dritten übergeben würden.
Außerdem dürfe die aktuell verfügbare Tracking-Funktion nicht behalten
werden, da Leser so nicht vollständig anonym in dem Angebot stöbern
dürften, wie man dies von Bibliotheken oder Buchläden kenne. Eine
Registrierungpflicht oder ein Zwang, persönliche Informationen an Google zu
übergeben, sei abzulehnen. Zudem dürfe Google Logdateien nicht länger als
30 Tage speichern.
Kritik äußerten die Bürgerrechtler außerdem an fehlenden
Kontrollmöglichkeiten, was die Verwendung von Einkaufsdaten betrifft. Von
Google Books aus ist es häufig möglich, ein Werk bei einem
E-Commerce-Anbieter wie Amazon zu erwerben. Diese Vorgänge müssten auch
ohne ein Tracking möglich sein, so EFF und ACLU.
Ebenso unschön sei es, dass viele Nutzer gar nicht wüssten, welche Daten
bei Google Books von ihnen gesammelt und gespeichert würden und warum dies
geschehe. "Google muss deshalb eine robuste, durchsetzbare
Datenschutzpolitik entwickeln und jedes Jahr bekannt geben, wie oft
Leserinformationen angefordert wurden und welche das waren."
Google reagierte bereits auf den offenen Brief der Bürgerrechtler in seinem
Politik-Weblog. Darin nimmt der technische Direktor für das Google
Books-Projekt, Dan Clancy, zu den Vorwürfen Stellung. Als Begründung für
die noch fehlenden Datenschutzmaßnahmen gab er an, dass aktuell das
Verfahren um die Entlohnung der Verlage und Autoren, das so genannte
Settlement Agreement, zunächst vom Gericht abgesegnet werden müsse.
"Das bedeutet, dass es sehr schwierig oder sogar unmöglich ist, jetzt schon
eine detaillierte Datenschutzpolitik zu entwerfen." Google wisse aber
bereits, dass das Endprodukt entsprechende Maßnahmen bereithalten werde -
etwa die Möglichkeit, Informationen zu löschen oder auszuwählen, welche
Daten mit anderen geteilt würden. "Wir wissen aber noch nicht genau, wie
das alles laufen wird." Man werde sich beim Schutz der Privatsphäre der
Leser aber daran orientieren, was seit langer Zeit bei Buchhändlern und
Bibliotheken Standard sei.
Clancy betonte, dass schon jetzt starke Datenschutzregelungen für Google
Books und Google an sich gelten würden. Tatsache ist allerdings, dass diese
das besonders sensible Google Books nach erster Durchsicht nicht enthält.
Google streitet sich zudem mit Datenschützern gerne um den Begriff der
persönlichen Daten. Während der Konzern meint, dass IP-Adressen, die sich
etwa bei polizeilichen Durchsuchungsmaßnahmen über den Provider wieder zu
Nutzernamen machen lassen, nicht in den besonders geschützten Bereich
gehören, sieht man das etwa beim deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten
ganz anders.
27 Jul 2009
## AUTOREN
Ben Schwan
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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