# taz.de -- Verfassungsgericht über Bundestag: Keine heimliche Überwachung | |
> Der Bundestag soll über die Geheimdienst-Beobachtung seiner Abgeordneten | |
> informiert werden. Karlsruhe äußert Unbehagen über die Beobachtung. Linke | |
> fordern deren Ende. | |
Bild: Hatte mit der Klage gegen seine Überwachung bereits Erfolg: Bodo Ramelow. | |
FREIBURG taz Der Bundestag hat grundsätzlich ein Recht zu erfahren, ob | |
seine Abgeordneten von Geheimdiensten überwacht werden. Dies hat jetzt das | |
Bundesverfassungsgericht entschieden. Es genüge nicht, wenn nur das geheim | |
tagende Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) unterrichtet wird. Erfolg | |
hatte damit eine Klage der grünen Bundestagsfraktion. | |
Wie der Spiegel 2006 enthüllte, führt das Bundesamt für Verfassungsschutz | |
"Personalakten" über verschiedene Abgeordnete, in denen öffentlich | |
zugängliches Material über sie gesammelt wird. Die Bundesregierung hatte | |
zuvor nur mitgeteilt, dass die Abgeordneten nicht "mit | |
nachrichtendienstlichen Mitteln" überwacht werden - sie werden nicht | |
abgehört, und es werden keine Spitzel auf sie angesetzt. | |
Daraufhin wollten die Grünen wissen, ob Geheimdienste Informationen über | |
Abgeordnete "sammeln, speichern oder an Dritte weitergeben". Ihre kleine | |
Anfrage wurden aber fast gar nicht beantwortet - die Sache sei | |
geheimhaltungsbedürftig. Deshalb rügten die Grünen eine Verletzung ihrer | |
Informationsrechte. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts gab | |
ihnen nun Recht. Die Bundesregierung habe grundsätzlich die Pflicht, auf | |
Anfragen der Parlamentarierer zu antworten. Die Grenzen dieser | |
Auskunftspflicht seien deutlich enger, als von der Regierung angenommen. | |
So entfalle das Informationsrecht der Abgeordneten nicht schon deshalb, | |
weil die Regierung über Geheimdienstangelegenheiten im PKG des Bundestags | |
berichte. Die Einrichtung des PKG sollte schließlich die Informationslage | |
nicht verschlechtern, sondern verbessern - etwa indem | |
geheimhaltungsbedürftige Details im kleinen Kreis diskutiert werden können. | |
Auch den pauschalen Hinweis der Regierung auf die | |
Geheimhaltungsbedürftigkeit der erbetenen Antworten ließ Karlsruhe nicht | |
gelten. Dies hätte "angemessen ausführlich" begründet werden müssen. Für | |
die Richter war es "nicht ersichtlich", warum es die Arbeitsfähigkeit der | |
Dienste gefährde, wenn das Parlament über die Ausspähung von Abgeordneten | |
informiert wird. | |
Die Entscheidung betraf nur Informationsrechte des Parlaments. Das Gericht | |
ließ offen, ob es erlaubt ist, Abgeordnete von Geheimdiensten überwachen zu | |
lassen. Die Richter deuteten aber in Nebensätzen durchaus Unbehagen an. Die | |
Linke forderte gestern, "dass die Beobachtung endlich beendet wird". | |
Der Linken-Abgeordnete Bodo Ramelow hatte bereits mit einer individuellen | |
Klage gegen seine Überwachung Erfolg. Das Verwaltungsgericht Köln entschied | |
im Januar 2008, dass bei ihm kein Verdacht auf verfassungsfeindliche | |
Bestrebungen vorliege. CHRISTIAN RATH | |
31 Jul 2009 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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