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# taz.de -- Verfassungsgericht über Bundestag: Keine heimliche Überwachung
> Der Bundestag soll über die Geheimdienst-Beobachtung seiner Abgeordneten
> informiert werden. Karlsruhe äußert Unbehagen über die Beobachtung. Linke
> fordern deren Ende.
Bild: Hatte mit der Klage gegen seine Überwachung bereits Erfolg: Bodo Ramelow.
FREIBURG taz Der Bundestag hat grundsätzlich ein Recht zu erfahren, ob
seine Abgeordneten von Geheimdiensten überwacht werden. Dies hat jetzt das
Bundesverfassungsgericht entschieden. Es genüge nicht, wenn nur das geheim
tagende Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) unterrichtet wird. Erfolg
hatte damit eine Klage der grünen Bundestagsfraktion.
Wie der Spiegel 2006 enthüllte, führt das Bundesamt für Verfassungsschutz
"Personalakten" über verschiedene Abgeordnete, in denen öffentlich
zugängliches Material über sie gesammelt wird. Die Bundesregierung hatte
zuvor nur mitgeteilt, dass die Abgeordneten nicht "mit
nachrichtendienstlichen Mitteln" überwacht werden - sie werden nicht
abgehört, und es werden keine Spitzel auf sie angesetzt.
Daraufhin wollten die Grünen wissen, ob Geheimdienste Informationen über
Abgeordnete "sammeln, speichern oder an Dritte weitergeben". Ihre kleine
Anfrage wurden aber fast gar nicht beantwortet - die Sache sei
geheimhaltungsbedürftig. Deshalb rügten die Grünen eine Verletzung ihrer
Informationsrechte. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts gab
ihnen nun Recht. Die Bundesregierung habe grundsätzlich die Pflicht, auf
Anfragen der Parlamentarierer zu antworten. Die Grenzen dieser
Auskunftspflicht seien deutlich enger, als von der Regierung angenommen.
So entfalle das Informationsrecht der Abgeordneten nicht schon deshalb,
weil die Regierung über Geheimdienstangelegenheiten im PKG des Bundestags
berichte. Die Einrichtung des PKG sollte schließlich die Informationslage
nicht verschlechtern, sondern verbessern - etwa indem
geheimhaltungsbedürftige Details im kleinen Kreis diskutiert werden können.
Auch den pauschalen Hinweis der Regierung auf die
Geheimhaltungsbedürftigkeit der erbetenen Antworten ließ Karlsruhe nicht
gelten. Dies hätte "angemessen ausführlich" begründet werden müssen. Für
die Richter war es "nicht ersichtlich", warum es die Arbeitsfähigkeit der
Dienste gefährde, wenn das Parlament über die Ausspähung von Abgeordneten
informiert wird.
Die Entscheidung betraf nur Informationsrechte des Parlaments. Das Gericht
ließ offen, ob es erlaubt ist, Abgeordnete von Geheimdiensten überwachen zu
lassen. Die Richter deuteten aber in Nebensätzen durchaus Unbehagen an. Die
Linke forderte gestern, "dass die Beobachtung endlich beendet wird".
Der Linken-Abgeordnete Bodo Ramelow hatte bereits mit einer individuellen
Klage gegen seine Überwachung Erfolg. Das Verwaltungsgericht Köln entschied
im Januar 2008, dass bei ihm kein Verdacht auf verfassungsfeindliche
Bestrebungen vorliege. CHRISTIAN RATH
31 Jul 2009
## AUTOREN
Christian Rath
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