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# taz.de -- Streitpunkt Kinderpornographie: Die Lücken des Netzsperren-Gesetzes
> Ex-Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat starke Bedenken
> gegen das Netzsperren-Gesetz. Der Bund habe dafür einfach keine
> Gesetzgebungskompetenz.
Bild: Wolfgang Hoffmann-Riem (r) gehört zu den profiliertesten Medienrechtlern…
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat beim
Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet
verfassungsrechtliche Bedenken. In einem Beitrag des ZDF-Kulturmagazins
"Aspekte", das am 31. Juli ab 22.30 Uhr läuft, sagt Hoffmann-Riem laut
ZDF-Angaben, Kinderpornographie sei schändlich, und er halte es für
richtig, dass der Gesetzgeber dagegen vorgehe. Dabei müsse sich dieser aber
an rechtsstaatliche Grenzen halten.
Mit dem Gesetz zur Kinderpornografie-Bekämpfung im Internet habe der Bund
aber ein Gesetz erlassen, für das er gar keine Kompetenz habe. Denn hierbei
gehe es um Straftatverhütung - aber auch auf die "Einwirkung auf die
Inhalte von Medienangeboten".
Für beide Bereiche seien in Deutschland aber die Länder und nicht die
Bundesregierung zuständig. Wenn der Bund aber gar nicht die
Gesetzgebungskompetenz habe, dürfe er nach dem Grundgesetz auch nicht das
Bundeskriminalamt als Bundesoberbehörde zur Ausführung dieses Gesetzes
einschalten, so Hoffmann-Riem.
Der 69-jährige liberale Jurist war von 1999 bis 2008 Richter im Ersten
Senat des Bundesverfassungsgerichts und unter anderem für Rundfunk- und
Pressefreiheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und Datenschutz
zuständig. Er gilt als einer der profiliertesten Medienrechtler und wurde
vor allem durch die von ihm geprägten Entscheidungen zur Versammlungs- und
Demonstrationsfreiheit und zum Großen Lauschangriff bekannt.
31 Jul 2009
## AUTOREN
Steffen Grimberg
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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