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# taz.de -- Ausweitung von DNA-Tests bei Straftaten: ...dem Generalstaatsanwalt…
> Die bislang gesperrten Geheimdienstakten im Fall Buback sollen
> freigegeben werden, doch der Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger weiß
> schon vorher, dass nichts Neues drinsteht.
Bild: DNA-Übereinstimmungen gelten als sehr sicher
Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß - dieses Prinzip sollte für einen
Generalstaatsanwalt und ehemaligen RAF-Fahnder nicht gelten, wenn es darum
geht, einen Mordfall zu untersuchen. Klaus Pflieger meint dagegen, dass
sich nichts Sensationelles in den bisher gesperrten Vernehmungsakten aus
dem Jahr 1981 von Verena Becker, aktuelle Verdächtige im Buback-Fall,
finden ließe.
Laut Pflieger würde zwar "die Neugierde befriedigt", aber keine
verwertbaren Beweise gefunden. Dazu gehören für ihn nur eindeutige
Fingerabdrücke oder Ähnliches - aber offenbar nicht die DNA-Spur von Verena
Becker auf den Briefumschlägen des Bekennerschreibens. "Es gibt lauter
Umstände, die auf gut Schwäbisch ein G'schmäckle haben - aber es gibt
keinen Beweis", sagte er dazu.
(Quelle: dpa)
4 Sep 2009
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DNA-Test
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