| # taz.de -- Ausweitung von DNA-Tests bei Straftaten: ...dem Generalstaatsanwalt… | |
| > Die bislang gesperrten Geheimdienstakten im Fall Buback sollen | |
| > freigegeben werden, doch der Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger weiß | |
| > schon vorher, dass nichts Neues drinsteht. | |
| Bild: DNA-Übereinstimmungen gelten als sehr sicher | |
| Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß - dieses Prinzip sollte für einen | |
| Generalstaatsanwalt und ehemaligen RAF-Fahnder nicht gelten, wenn es darum | |
| geht, einen Mordfall zu untersuchen. Klaus Pflieger meint dagegen, dass | |
| sich nichts Sensationelles in den bisher gesperrten Vernehmungsakten aus | |
| dem Jahr 1981 von Verena Becker, aktuelle Verdächtige im Buback-Fall, | |
| finden ließe. | |
| Laut Pflieger würde zwar "die Neugierde befriedigt", aber keine | |
| verwertbaren Beweise gefunden. Dazu gehören für ihn nur eindeutige | |
| Fingerabdrücke oder Ähnliches - aber offenbar nicht die DNA-Spur von Verena | |
| Becker auf den Briefumschlägen des Bekennerschreibens. "Es gibt lauter | |
| Umstände, die auf gut Schwäbisch ein G'schmäckle haben - aber es gibt | |
| keinen Beweis", sagte er dazu. | |
| (Quelle: dpa) | |
| 4 Sep 2009 | |
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| DNA-Test | |
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