# taz.de -- Ausweitung von DNA-Tests bei Straftaten: ...dem Generalstaatsanwalt… | |
> Die bislang gesperrten Geheimdienstakten im Fall Buback sollen | |
> freigegeben werden, doch der Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger weiß | |
> schon vorher, dass nichts Neues drinsteht. | |
Bild: DNA-Übereinstimmungen gelten als sehr sicher | |
Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß - dieses Prinzip sollte für einen | |
Generalstaatsanwalt und ehemaligen RAF-Fahnder nicht gelten, wenn es darum | |
geht, einen Mordfall zu untersuchen. Klaus Pflieger meint dagegen, dass | |
sich nichts Sensationelles in den bisher gesperrten Vernehmungsakten aus | |
dem Jahr 1981 von Verena Becker, aktuelle Verdächtige im Buback-Fall, | |
finden ließe. | |
Laut Pflieger würde zwar "die Neugierde befriedigt", aber keine | |
verwertbaren Beweise gefunden. Dazu gehören für ihn nur eindeutige | |
Fingerabdrücke oder Ähnliches - aber offenbar nicht die DNA-Spur von Verena | |
Becker auf den Briefumschlägen des Bekennerschreibens. "Es gibt lauter | |
Umstände, die auf gut Schwäbisch ein G'schmäckle haben - aber es gibt | |
keinen Beweis", sagte er dazu. | |
(Quelle: dpa) | |
4 Sep 2009 | |
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DNA-Test | |
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