# taz.de -- Gericht bestätigt Kündigung: Wegen sechs Maultaschen entlassen | |
> Weil sie sechs Maultaschen im Wert von ein paar Euro mitnahm hat eine | |
> Altenpflegerin ihren Arbeitsplatz verloren. Die Essensreste wären nach | |
> Angaben der Frau im Müll gelandet. | |
Bild: Maultaschen wie diese zerstörten das Vertrauen der Konstanzer Spitalstif… | |
BERLIN afp/ap/dpa | Die fristlose Kündigung einer 58-jährigen | |
Altenpflegerin wegen sechs gestohlener Maultaschen ist rechstens. Das | |
Arbeitsgericht in Radolfszell wies damit eine Klage der fristlos gekündigte | |
Frau ab. | |
Die Frau hatte sich nach eigener Darstellung vier Maultaschen aufwärmen | |
wollen, die nach dem Essen der Heimbewohner übrig geblieben waren. Sie | |
wären sonst auf dem Müll gelandet. Ihr Arbeitgeber, die städtische | |
Spitalstiftung Konstanz, sprach dagegen von sechs Maultaschen, die die Frau | |
in ihrer Handtasche versteckt mitnemen wollte. Insgesamt waren die | |
Maultaschen zwischen drei und vier Euro Wert. | |
Das Gericht folgte der Argumentation der Spitalstiftung, dass das | |
Vertrauensverhältnis zerstört sei und eine Weiterbeschäftigung unmöglich. | |
Zwar habe es sich um eine geringwertige Sache gehandelt. "Dennoch bestimmt | |
allein der Arbeitgeber darüber, wie mit seinem Eigentum verfahren wird und | |
zwar selbst dann, wenn er die Reste der Entsorgung zuführt." Außerdem sei | |
es verboten gewesen, sich mit Essen der Hausbewohner zu bedienen. | |
Der Verteidiger der Altenpflegerin hatte den Standpunkt vertreten, | |
angesichts der 17 Jahre langen Beschäftigung der Frau, wäre eine Abmahnung | |
ausreichend gewesen. | |
Das Arbeitsgericht hatte zuvor versucht zu vermitteln: Die Pflegerin hatte | |
aber die vorgeschlagene Abfindung von 25.000 Euro abgelehnt. Der Anwalt der | |
Frau will nun prüfen, ob er weitere Rechtsmittel einlegt. | |
Kündigungen wegen Bagatelldelikten sorgen immer wieder für Schlagzeilen. | |
Zuletzt hatte sich ein der Chef eines Dortmunder Bauverbands entschuldigt, | |
weil er seine Sekretärin wegen dem Verzehr von zwei Brötchenhälften und | |
einer Frikadelle entlassen hatte. Demnächst verhandelt das | |
Bundesarbeitsgericht den Fall einer Berliner Kassiererin, der wegen zwei | |
Leergutbons im Wert von 1,30 Euro gekündigt worden war. | |
16 Oct 2009 | |
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Schwaben | |
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