| # taz.de -- Gericht bestätigt Kündigung: Wegen sechs Maultaschen entlassen | |
| > Weil sie sechs Maultaschen im Wert von ein paar Euro mitnahm hat eine | |
| > Altenpflegerin ihren Arbeitsplatz verloren. Die Essensreste wären nach | |
| > Angaben der Frau im Müll gelandet. | |
| Bild: Maultaschen wie diese zerstörten das Vertrauen der Konstanzer Spitalstif… | |
| BERLIN afp/ap/dpa | Die fristlose Kündigung einer 58-jährigen | |
| Altenpflegerin wegen sechs gestohlener Maultaschen ist rechstens. Das | |
| Arbeitsgericht in Radolfszell wies damit eine Klage der fristlos gekündigte | |
| Frau ab. | |
| Die Frau hatte sich nach eigener Darstellung vier Maultaschen aufwärmen | |
| wollen, die nach dem Essen der Heimbewohner übrig geblieben waren. Sie | |
| wären sonst auf dem Müll gelandet. Ihr Arbeitgeber, die städtische | |
| Spitalstiftung Konstanz, sprach dagegen von sechs Maultaschen, die die Frau | |
| in ihrer Handtasche versteckt mitnemen wollte. Insgesamt waren die | |
| Maultaschen zwischen drei und vier Euro Wert. | |
| Das Gericht folgte der Argumentation der Spitalstiftung, dass das | |
| Vertrauensverhältnis zerstört sei und eine Weiterbeschäftigung unmöglich. | |
| Zwar habe es sich um eine geringwertige Sache gehandelt. "Dennoch bestimmt | |
| allein der Arbeitgeber darüber, wie mit seinem Eigentum verfahren wird und | |
| zwar selbst dann, wenn er die Reste der Entsorgung zuführt." Außerdem sei | |
| es verboten gewesen, sich mit Essen der Hausbewohner zu bedienen. | |
| Der Verteidiger der Altenpflegerin hatte den Standpunkt vertreten, | |
| angesichts der 17 Jahre langen Beschäftigung der Frau, wäre eine Abmahnung | |
| ausreichend gewesen. | |
| Das Arbeitsgericht hatte zuvor versucht zu vermitteln: Die Pflegerin hatte | |
| aber die vorgeschlagene Abfindung von 25.000 Euro abgelehnt. Der Anwalt der | |
| Frau will nun prüfen, ob er weitere Rechtsmittel einlegt. | |
| Kündigungen wegen Bagatelldelikten sorgen immer wieder für Schlagzeilen. | |
| Zuletzt hatte sich ein der Chef eines Dortmunder Bauverbands entschuldigt, | |
| weil er seine Sekretärin wegen dem Verzehr von zwei Brötchenhälften und | |
| einer Frikadelle entlassen hatte. Demnächst verhandelt das | |
| Bundesarbeitsgericht den Fall einer Berliner Kassiererin, der wegen zwei | |
| Leergutbons im Wert von 1,30 Euro gekündigt worden war. | |
| 16 Oct 2009 | |
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