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# taz.de -- Gericht bestätigt Kündigung: Wegen sechs Maultaschen entlassen
> Weil sie sechs Maultaschen im Wert von ein paar Euro mitnahm hat eine
> Altenpflegerin ihren Arbeitsplatz verloren. Die Essensreste wären nach
> Angaben der Frau im Müll gelandet.
Bild: Maultaschen wie diese zerstörten das Vertrauen der Konstanzer Spitalstif…
BERLIN afp/ap/dpa | Die fristlose Kündigung einer 58-jährigen
Altenpflegerin wegen sechs gestohlener Maultaschen ist rechstens. Das
Arbeitsgericht in Radolfszell wies damit eine Klage der fristlos gekündigte
Frau ab.
Die Frau hatte sich nach eigener Darstellung vier Maultaschen aufwärmen
wollen, die nach dem Essen der Heimbewohner übrig geblieben waren. Sie
wären sonst auf dem Müll gelandet. Ihr Arbeitgeber, die städtische
Spitalstiftung Konstanz, sprach dagegen von sechs Maultaschen, die die Frau
in ihrer Handtasche versteckt mitnemen wollte. Insgesamt waren die
Maultaschen zwischen drei und vier Euro Wert.
Das Gericht folgte der Argumentation der Spitalstiftung, dass das
Vertrauensverhältnis zerstört sei und eine Weiterbeschäftigung unmöglich.
Zwar habe es sich um eine geringwertige Sache gehandelt. "Dennoch bestimmt
allein der Arbeitgeber darüber, wie mit seinem Eigentum verfahren wird und
zwar selbst dann, wenn er die Reste der Entsorgung zuführt." Außerdem sei
es verboten gewesen, sich mit Essen der Hausbewohner zu bedienen.
Der Verteidiger der Altenpflegerin hatte den Standpunkt vertreten,
angesichts der 17 Jahre langen Beschäftigung der Frau, wäre eine Abmahnung
ausreichend gewesen.
Das Arbeitsgericht hatte zuvor versucht zu vermitteln: Die Pflegerin hatte
aber die vorgeschlagene Abfindung von 25.000 Euro abgelehnt. Der Anwalt der
Frau will nun prüfen, ob er weitere Rechtsmittel einlegt.
Kündigungen wegen Bagatelldelikten sorgen immer wieder für Schlagzeilen.
Zuletzt hatte sich ein der Chef eines Dortmunder Bauverbands entschuldigt,
weil er seine Sekretärin wegen dem Verzehr von zwei Brötchenhälften und
einer Frikadelle entlassen hatte. Demnächst verhandelt das
Bundesarbeitsgericht den Fall einer Berliner Kassiererin, der wegen zwei
Leergutbons im Wert von 1,30 Euro gekündigt worden war.
16 Oct 2009
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Schwaben
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