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# taz.de -- Bundesverfassungsgericht lehnt Klage ab: Netzpornos nur für Erwach…
> Im Internet sind ausländische Porno-Seiten wie Youporn frei verfügbar.
> Dennoch lassen deutsche Richter ein Verbreitungsverbot im Internet
> bestehen - aus Jugendschutzgründen.
Bild: Laut Gericht genügt es, wenn das freie Porno-Angebot im Netz nur teilwei…
FREIBURG taz | Die Verbreitung von Pornographie im Internet bleibt in
Deutschland verboten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte jetzt eine Klage
des Mainzer Erotik-Unternehmers Tobias Huch ab. Huch wollte unter anderem
ein Portal mit Webkameras aufbauen, die Frauen bei sexuellen Handlungen
zeigen.
In Deutschland ist es verboten, pornographische Darstellungen so zu
verbreiten, dass Kinder und Jugendliche darauf zugreifen können. Das sehen
die Paragraphen 184 und 184d des Strafgesetzbuches vor. Es drohen Haft bis
zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Mit insgesamt drei Verfassungsbeschwerden wollte der Erotik-Unternehmer das
Verbot kippen. Es greife unverhältnismäßig in sein Grundrecht auf
"elektronische Pressefreiheit" ein. "Bisher gibt es keinen Beleg dafür,
dass einfache Pornographie Minderjährigen schadet", behauptete Huch.
Das Verfassungsgericht lehnte die Klagen nun ab und verwies auf seine
Entscheidung aus dem Jahr 1990, wonach der Gesetzgeber in einer
wissenschaftlich ungeklärten Situation die Risiken selbst einschätzen darf.
Damals ging es um den erotischen Roman "Josefine Mutzenbacher", der auf dem
Index der jugendgefährdenden Schriften stand. Der Rowohlt-Verlag hatte
seinerzeit erfolglos dagegen geklagt. Auch heute gebe es keinen gesicherten
Kenntnisstand zur Wirkung von Pornographie auf Jugendliche, erklärten jetzt
die Verfassungsrichter.
Kritisiert hatte Unternehmer Huch auch, dass das Porno-Verbreitungsverbot
nur deutsche Anbieter treffe, während ausländische Seiten wie youporn
weiter abrufbar sind. "Das ist rein symbolische Gesetzgebung", kritisierte
der Kläger.
Doch auch dieses Argument konnte die Verfassungsrichter nicht überzeugen.
Es genüge bereits, wenn das Verbot in manchen Fällen die Verfügbarkeit von
Pornos für Jugendliche verringere. Die Richter erwähnten als Beispiel
Minderjährige, die nur deutsch sprechen - was aber etwas weltfremd wirkt,
da die Dialoge im Porno-Genre ja eher im Hintergrund stehen.
Tobias Huch will jetzt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
anrufen. Angeblich hat er im Kampf gegen das Porno-Verbot schon 200.000
Euro für Anwalts- und Gutachterkosten investiert. Derzeit macht er nach
eigenen Angaben Geschäfte damit, dass er Firmen berät, wie sie mit
Porno-Angeboten aus dem Ausland deutsche Internet-Surfer anlocken können.
Vor zwei Jahren war Huch beim Bundesgerichtshof mit seinem Altersrpüfsystem
ueber18.de gescheitert. Der BGH hielt die Angabe von Ausweis- und
Kreditkarten-Nummer für nicht sicher genug und verlangte eine Übergabe der
Zugangs-PIN durch den Postboten. Danach - aber auch wegen der frei
zugänglichen ausländischen Konkurrenz - brach das Geschäft von ueber18.de
weitgehend zusammen.
Der Zugang zu ausländischen Porno-Seiten wäre vermutlich bald ein Thema für
die Befürworter von Internet-Sperren geworden, wenn diese nicht vorläufig
auf Eis lägen.
Az.: 1 BvR 1231/04 u.a.
21 Oct 2009
## AUTOREN
Christian Rath
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