# taz.de -- Bundesverfassungsgericht lehnt Klage ab: Netzpornos nur für Erwach… | |
> Im Internet sind ausländische Porno-Seiten wie Youporn frei verfügbar. | |
> Dennoch lassen deutsche Richter ein Verbreitungsverbot im Internet | |
> bestehen - aus Jugendschutzgründen. | |
Bild: Laut Gericht genügt es, wenn das freie Porno-Angebot im Netz nur teilwei… | |
FREIBURG taz | Die Verbreitung von Pornographie im Internet bleibt in | |
Deutschland verboten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte jetzt eine Klage | |
des Mainzer Erotik-Unternehmers Tobias Huch ab. Huch wollte unter anderem | |
ein Portal mit Webkameras aufbauen, die Frauen bei sexuellen Handlungen | |
zeigen. | |
In Deutschland ist es verboten, pornographische Darstellungen so zu | |
verbreiten, dass Kinder und Jugendliche darauf zugreifen können. Das sehen | |
die Paragraphen 184 und 184d des Strafgesetzbuches vor. Es drohen Haft bis | |
zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. | |
Mit insgesamt drei Verfassungsbeschwerden wollte der Erotik-Unternehmer das | |
Verbot kippen. Es greife unverhältnismäßig in sein Grundrecht auf | |
"elektronische Pressefreiheit" ein. "Bisher gibt es keinen Beleg dafür, | |
dass einfache Pornographie Minderjährigen schadet", behauptete Huch. | |
Das Verfassungsgericht lehnte die Klagen nun ab und verwies auf seine | |
Entscheidung aus dem Jahr 1990, wonach der Gesetzgeber in einer | |
wissenschaftlich ungeklärten Situation die Risiken selbst einschätzen darf. | |
Damals ging es um den erotischen Roman "Josefine Mutzenbacher", der auf dem | |
Index der jugendgefährdenden Schriften stand. Der Rowohlt-Verlag hatte | |
seinerzeit erfolglos dagegen geklagt. Auch heute gebe es keinen gesicherten | |
Kenntnisstand zur Wirkung von Pornographie auf Jugendliche, erklärten jetzt | |
die Verfassungsrichter. | |
Kritisiert hatte Unternehmer Huch auch, dass das Porno-Verbreitungsverbot | |
nur deutsche Anbieter treffe, während ausländische Seiten wie youporn | |
weiter abrufbar sind. "Das ist rein symbolische Gesetzgebung", kritisierte | |
der Kläger. | |
Doch auch dieses Argument konnte die Verfassungsrichter nicht überzeugen. | |
Es genüge bereits, wenn das Verbot in manchen Fällen die Verfügbarkeit von | |
Pornos für Jugendliche verringere. Die Richter erwähnten als Beispiel | |
Minderjährige, die nur deutsch sprechen - was aber etwas weltfremd wirkt, | |
da die Dialoge im Porno-Genre ja eher im Hintergrund stehen. | |
Tobias Huch will jetzt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte | |
anrufen. Angeblich hat er im Kampf gegen das Porno-Verbot schon 200.000 | |
Euro für Anwalts- und Gutachterkosten investiert. Derzeit macht er nach | |
eigenen Angaben Geschäfte damit, dass er Firmen berät, wie sie mit | |
Porno-Angeboten aus dem Ausland deutsche Internet-Surfer anlocken können. | |
Vor zwei Jahren war Huch beim Bundesgerichtshof mit seinem Altersrpüfsystem | |
ueber18.de gescheitert. Der BGH hielt die Angabe von Ausweis- und | |
Kreditkarten-Nummer für nicht sicher genug und verlangte eine Übergabe der | |
Zugangs-PIN durch den Postboten. Danach - aber auch wegen der frei | |
zugänglichen ausländischen Konkurrenz - brach das Geschäft von ueber18.de | |
weitgehend zusammen. | |
Der Zugang zu ausländischen Porno-Seiten wäre vermutlich bald ein Thema für | |
die Befürworter von Internet-Sperren geworden, wenn diese nicht vorläufig | |
auf Eis lägen. | |
Az.: 1 BvR 1231/04 u.a. | |
21 Oct 2009 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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