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# taz.de -- CIA-Agenten bleiben unbehelligt: Wenig zu befürchten
> Ermittlungen wegen CIA-Entführungen und ähnlicher Vorwürfe blieben in
> Deutschland meist im Ansatz stecken. Und Auslieferungsanträge wurden
> nicht zugestellt.
Bild: US-Flughafen Ramstein.
Auch in Deutschland wurde wegen der CIA-Entführung von Abu Omar ermittelt.
Da der Ägypter auf dem rheinland-pfälzischen US-Stützpunkt Ramstein
umsteigen musste, lag ein Tatbeitrag auf deutschem Boden vor, auf den damit
auch deutsches Strafrecht anwendbar war. Im November 2005 leitete deshalb
die Staatsanwaltschaft Zweibrücken ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt
wegen Freiheitsberaubung und Nötigung ein.
Die Bundesanwaltschaft hatte im August 2005 Ermittlungen wegen
CIA-Entführungen abgelehnt. Die Karlsruher Behörde wäre zuständig gewesen,
wenn die Taten als "Verschleppung" eingestuft worden wären. Als
Verschleppung gilt laut Strafgesetzbuch eine Entführung, die das Opfer "der
Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden".
Der damalige Generalbundesanwalt Kay Nehm wertete die Entführung Abu Omars
nicht als Verschleppung, weil die CIA-Praktiken nicht der politischen
Verfolgung, sondern der Bekämpfung des Terrorismus dienten.
Die Ermittlungen in Zweibrücken kamen aber auch nicht voran, weil unklar
blieb, welche der CIA-Agenten deutschen Boden betraten, als Abu Omar im
Februar 2003 in Ramstein von einem Learjet in eine Gulfstream V verladen
wurde. Die Staatsanwaltschaft stellte deshalb im Februar 2009 die
Ermittlungen ein, weil sie keine erfolgversprechenden Ansätze mehr sah.
Ähnlich erfolglos blieben bisher die Bemühungen der Staatsanwaltschaft
München, die Entführer des deutschen Staatsbürgers Khaled El Masri zur
Verantwortung zu ziehen. Wohl aufgrund einer Verwechslung wurde der Ulmer
El Masri im Januar 2004 bei einem Urlaub in Mazedonien von der CIA
verschleppt und ein halbes Jahr in Afghanistan festgehalten.
Dreizehn Agenten oder Helfer der CIA, die an der Entführung beteiligt
waren, sind inzwischen namentlich bekannt. Das Amtsgericht München hat
deshalb im Januar 2007 Haftbefehl erlassen, die Staatsanwaltschaft hat die
Auslieferung aus den USA beantragt.
Die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verzichtete
jedoch darauf, den Auslieferungsantrag an die USA weiterzuleiten.
Begründung: Die USA hätten signalisiert, dass sie die amerikanischen
Staatsbürger eh nicht ausliefern würden.
Deshalb lohne sich der Aufwand nicht, die Auslieferungsanträge zu
übersetzen. Zuvor hatte der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble
(CDU) darauf gedrängt, die USA nicht weiter bloßzustellen. Strafurteile in
Abwesenheit der Beschuldigten sind in Deutschland bei gewichtigen Vorwürfen
nicht zulässig.
Ebenfalls folgenlos blieb die Entführung von sechs Algeriern durch die USA,
die im europäische Hauptquartier der US-Armee (Eucom) in
Stuttgart-Vaihingen geplant und koordiniert worden war. Die sechs Männer
waren 2002 in Bosnien, wo sie schon lange lebten, unter einem vagen
Terrorverdacht von den örtlichen Behörden festgenommen worden. Als
bosnische Richter die Freilassung anordneten, wurden die Männer an
US-Soldaten übergeben und anschließend nach Guantánamo verbracht.
Als das TV-Magazin "Report Mainz" im November 2006 über den Fall
berichtete, forderte es auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart zu
Ermittlungen auf. Diese bat zunächst die Bundesanwaltschaft um Prüfung.
Wieder hieß es, es sei keine "Verschleppung", wenn die USA im
Antiterrorkampf Menschen entführen.
Auch die Stuttgarter Staatsanwaltschaft lehnte später Ermittlungen gegen
die US-Offiziere im Eucom ab, weil nach dem Nato-Truppenstatut die USA für
die Untersuchung derartiger Vorwürfe gegen Soldaten selbst zuständig seien.
6 Nov 2009
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
CIA
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