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# taz.de -- Kommentar zum Gebetsraumprozess: Selbst der Bundestag hat einen Geb…
> Wer religiöse Vielfalt nur als Pulverfass betrachtet, verschließt sich
> der Realität.
Bild: Trennung von Kirche und Staat: Der Gottesdienst vor der konstituierenden …
Jahrzehnte nach dem Beginn der Einwanderung, Jahre nachdem eine auch
christdemokratische Regierung beschlossen hat, diese Einwanderer als Teil
unserer Gesellschaft zu akzeptieren, hat kürzlich erstmals ein muslimischer
Berliner vor Gericht um die Einrichtung einer Gebetsmöglichkeit an seiner
Schule gestritten. Und damit eine Debatte ausgelöst, über die man sich nur
wundern kann.
Es ist richtig, darüber zu diskutieren, ob Religion an staatliche
Einrichtungen gehört. Doch ist es auch richtig, dabei so zu tun, als sei
religiöse Vielfalt in jedem Fall eine Art schwelendes Pulverfass? Wer je
den Deutschen Bundestag besichtigt hat, weiß, dass es da einen - durchaus
genutzten - Andachtsraum gibt, vom Künstler Günther Uecker stilvoll so
gestaltet, dass er von Gläubigen verschiedener Religionen genutzt werden
kann.
Als bei einem Kongress über interkulturelle Öffnung von Verwaltung in
Berlin - eines der großen integrationspolitischen Ziele der rot-roten
Landesregierung - ein britischer Polizist ganz selbstverständlich
berichtete, dass zur Interkulturalität der Polizei in seinem Land auch die
Einrichtung von Gebetsräumen etwa für muslimische KollegInnen gehöre, wurde
hierzulande mancher Zuhörer aber doch etwas blass um die Nase. Es ist in
Berlin in letzter Zeit viel darüber diskutiert worden, ob Religion an die
Schulen gehört. Das ist gut. Doch man kann sich des Eindrucks nicht
erwehren, dass es dabei letztlich um die Frage geht: Welche Religion?
21 Nov 2009
## AUTOREN
Alke Wierth
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