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# taz.de -- Überraschung für Claudia Pechstein: Und sie darf doch laufen
> Die gesperrte Eisschnellläuferin Claudia Pechstein darf beim Weltcup
> antreten. Das Schweizerische Bundesgericht erlaubt ihr, in Salt Lake City
> um ein Olympiaticket zu kämpfen.
Bild: Für Claudia Pechstein ist es die Chance sich doch noch für die Olympisc…
BERLIN taz | Keine zwei Wochen ist es her, da hat der Internationale
Sportgerichtshof Cas in Lausanne die Dopingsperre für die
Eisschnellläuferin Claudia Pechstein bestätigt. Jetzt darf sie wieder am
Wettkampfbetrieb teilnehmen. Das Schweizer Bundesgericht gab einem
Eilantrag, den Pechsteins Anwälte am Montag gestellt hatten, statt. Am
Wochenende darf Deutschlands eigentlich schon gefallene Olympiaheldin beim
Weltcup in Salt Lake City starten. Läuft sie am Freitag über die
3.000-Meter-Strecke auf Rang acht, hätte sie die sportliche Qualifikation
für die Olympischen Spiele geschafft. Ob sie dann im Februar tatsächlich
bei den Spielen in Vancouver an den Start wird gehen dürfen, ist weiter
ungewiss.
Das Pechstein-Lager wird erst zu Beginn des nächsten Jahres ihren Einspruch
gegen das Cas-Urteil einlegen. Erst danach wird sich das Gericht in der
Sache mit dem Fall Pechstein befassen. Ralf Grengel, Pechsteins Manager,
jubilierte indes schon einmal. "Wenn sie im Hauptsacheverfahren chancenlos
wäre, hätte das Schweizer Bundesgericht den Antrag sofort abgelehnt", sagte
er. Pechsteins Anwalt Simon Bergmann argumentierte da wesentlich
zurückhaltender und meinte, die Eilentscheidung lasse keine Rückschlüsse
auf ein Urteil im Hauptverfahren zu. Der Weltcup in Salt Lake City ist die
letzte Möglichkeit für Pechstein, ein Olympiaticket zu lösen. Deshalb
hatten ihre Anwälte den Eilantrag gestellt. Im Urteil des Schweizer
Bundesgerichts, das ohne Anhörung "superprovisorisch" gesprochen wurde,
folgt das Gericht der Argumentation von Pechsteins Anwälten, die eine
Zulassung zu allen Trainingseinheiten und dem Weltcup in Salt Lake City
auch deshalb erstreiten wollten, weil es für die 37-Jährige um die letzte
Gelegenheit zur Teilnahme an Olympischen Spielen geht. Die Starterlaubnis
ist laut Bergmann für die Internationale Eisschnelllaufunion ISU bindend.
Mit keinem Wort geht das Urteil auf die Begründung des Cas ein, die von der
ISU im Juli verhängte Zweijahressperre wegen eines abnorm erhöhten
Blutwertes aufrechtzuerhalten. Auch im Hauptsacheverfahren werden die
Diskussionen um das Blutbild Pechsteins, die von Experten und Medien in den
letzten Wochen geführt wurden, wenn überhaupt nur eine untergeordnete Rolle
spielen. Auch Pechstein-Anwalt Bergmann stellte dies gestern noch einmal
klar: "Vor dem Schweizer Bundesgericht werden nur ganz schwere
Verfahrensfehler oder die Verletzung der Menschenrechte überprüft."
Argumentieren wird das Pechstein-Lager vor allem damit, dass die
Cas-Richter einige Gutachten, die die Schlittschuhläuferin entlastet
hätten, nicht berücksichtigt haben.
Erst zweimal hat das Schweizerische Bundesgericht ein Urteil des Cas
aufgehoben. Vor kurzem kassierte das Gericht eine Entscheidung den
deutschen Eishockeyspielers Florian Busch betreffend. Der war für zwei
Jahre gesperrt worden, weil er eine Dopingkontrolle verweigert hatte. Das
Regelwerk der Welt-Anti-Doping-Agentur sieht vor, verweigerte Kontrollen
wie einen positiven Dopingbefund zu werten. Weil Busch aber nie eine
Athletenvereinbarung beim Deutschen Eishockey-Bund (DEB) unterschrieben
hatte, zweifelte die Verteidigung an der Zuständigkeit des Cas und bekam
recht. Der andere Fall betrifft den argentinischen Tennisprofi Guillermo
Cañas. Der war nach einem Urteil des Cas für 15 Monate gesperrt worden,
weil er positiv auf eine verbotene Substanz getestet worden war, die ihm
während eines Turniers vom verantwortlichen Turnierarzt verabreicht worden
war. Das Bundesgericht stellte fest, dass Cañas rechtliches Gehör verletzt
wurde und verwies den Fall zurück an den Cas, der zu dem gleichen Ergebnis
kam wie bei seinem ersten Urteil: 15 Monate Sperre.
8 Dec 2009
## AUTOREN
Andreas Rüttenauer
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