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# taz.de -- Prozess gegen 88-Jährigen in Aachen: Ex-SS-Mann gesteht Tötungen
> Der wegen dreier Morde angeklagte Heinrich Boere beruft sich darauf, er
> hätte Befehlen folgen müssen, um nicht getötet zu werden.
Bild: "Heute sehe ich das aus anderem Blickwinkel": Heinrich Boere.
BERLIN taz Der wegen dreifachen Mordes angeklagte ehemalige SS-Angehörige
Heinrich Boere hat die ihm zur Last gelegten Taten zugegeben. "Ich habe
1944 zu keinem Zeitpunkt mit dem Bewusstsein oder mit dem Gefühl gehandelt,
ein Verbrechen zu begehen. Heute nach 65 Jahren sehe ich das natürlich aus
anderem Blickwinkel", sagte der 88-Jährige am Dienstag vor dem Aachener
Landgericht.
Boere wird vorgeworfen, in den Niederlanden zusammen mit weiteren
SS-Männern drei als "deutschfeindlich" eingestufte Zivilisten heimtückisch
und aus niedrigen Beweggründen ermordet zu haben. Bei den Opfern handelte
es sich um einen Apotheker, einen Fahrradhändler und einen Prokuristen. Die
Hinrichtungen liefen unter dem Codenamen "Aktion Silbertanne" und galten
als Vergeltungsmaßnahmen gegen Aktionen des niederländischen Widerstands.
Insgesamt fielen den Mordanschlägen mehr als 50 Menschen zum Opfer. Die
Getöteten hatten jedoch keinen direkten Anteil an Widerstandstaten und
wurden völlig unvorbereitet in ihrem Geschäft oder der Wohnung von den
verdeckt arbeitenden SS-Kommandos erschossen.
Boere wurde bereits im Jahre 1949 in Abwesenheit in den Niederlanden zum
Tode verurteilt. Später wurde die Strafe in lebenslängliche Haft
umgewandelt. Der Sohn einer Deutschen und eines Holländers trat die Haft
aber niemals an, sondern lebte unbehelligt unter seinem richtigen Namen im
Raum Aachen. Eine Auslieferung in die Niederlande fand nie statt.
Die Verteidigung scheiterte gestern mit einem Antrag auf Einstellung des
Verfahrens wegen Doppelverfolgung. Sie hatte argumentiert, der gerade in
Kraft getretene EU-Lissabon-Vertrag und die darin enthaltene
Grundrechte-Charta sehe vor, dass man wegen einer Straftat nur einmal
verurteilt werden dürfe. Die Staatsanwaltschaft erwiderte, dass eine solche
Doppelbestrafung nur dann gelte, wenn die Strafe tatsächlich vollstreckt
worden sei.
Trotz Boeres Geständnis will der gebrechliche Angeklagte offenbar straffrei
davonkommen. Sein Verteidiger Gordon Christiansen erklärte gestern
gegenüber ap, das Gericht müsse ihn freisprechen, da er im Befehlsnotstand
gehandelt habe. Mit dieser Argumentation, nach der man morden musste, um
nicht selbst ermordet zu werden, war es in den 1950er- und 1960er-Jahren
vielen NS-Tätern gelungen, sich einer Strafe zu entziehen.
Auch die Einlassungen des Angeklagten weisen in diese Richtung: "Als
einfacher Soldat habe ich gelernt, Befehle auszuführen, und wusste, dass
ich bei Nichtbefolgen eines Befehls meinen Eid brechen und selbst
erschossen werden würde", sagte Boere gestern.
Allerdings gab es nach Auffassung von Historikern während des
Nationalsozialismus keinesfalls einen entsprechenden Automatismus. Bis
heute ist etwa kein Fall bekannt, wo ein SS-Mann, der sich weigerte an
Judenmorden teilzunehmen, deshalb umgebracht worden ist.
8 Dec 2009
## AUTOREN
Klaus Hillenbrand
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