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# taz.de -- Vom Atomkonzern zur Atomaufsicht: Bedenken gegen Atomkontrolleur
> Die Deutsche Umwelthilfe fordert die Bundesregierung auf, die Berufung
> eines Ex-Eon-Managers zum staatlichen Atomaufseher rückgängig zu machen.
Bild: Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) will den Ex-Eon-Mitarbeiter n…
BERLIN taz | Gegen die Berufung des ehemaligen Eon-Managers Gerald
Hennenhöfer zum Atomaufseher des Bundes erhebt die Deutsche Umwelthilfe
(DUH) rechtliche Bedenken. Hennenhöfer hatte in der Vergangenheit durch
seine Tätigkeit bei Eon (früher Viag) Atomkraftwerksbetreiber gegenüber dem
Bund vertreten, unter anderem bei der Verhandlung des Atomausstieges vor
neun Jahren. Anfang Dezember dieses Jahres hat Umweltminister Norbert
Röttgen (CDU) ihn zum Abteilungsleiter für Reaktorsicherheit berufen.
"Gerald Hennenhöfer ist wegen seiner früheren Tätigkeit für
Atomkraftwerksbetreiber für alle amtlichen Entscheidungen im Zusammenhang
mit dem Betrieb der deutschen Atomkraftwerke verbrannt", sagt
DUH-Geschäftsführer Rainer Baake.
In einem Schreiben an die Bundesregierung, das der taz vorliegt, bezieht
sich die Umwelthilfe in ihrer Argumentation auf Paragraf 20 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes. Demnach darf für eine Behörde in einem
Verwaltungsverfahren nicht tätig werden, "wer außerhalb seiner amtlichen
Eigenschaft in der Angelegenheit ein Gutachten abgegeben hat oder sonst
tätig geworden ist". Baake forderte daher Röttgen auf, die umstrittene
Personalie rückgängig zu machen.
Das weist das Umweltministerium in einem Antwortschreiben zurück, das der
taz ebenfalls vorliegt. "Die Mitwirkung von Herrn Hennenhöfer am
sogenannten ,Atomkonsens' vom 14. 6. 2000 begründet keine allgemeine
Befangenheit für die Tätigkeit als für Reaktorsicherheit zuständiger
Abteilungsleiter", heißt es darin. Denn die Anwendung von
Rechtsvorschriften aus dem "Atomkonsens" sei nicht mehr dieselbe
"Angelegenheit".
Diese Begründung entkräftet nach Meinung der DUH deren Rechtszweifel jedoch
nicht. In einer Pressemitteilung heißt es deshalb: "Sollte Röttgen der
Aufforderung nicht nachkommen, seien alle künftig unter Mitwirkung von
Herrn Hennenhöfer getroffenen Entscheidungen in diesem Zusammenhang
rechtswidrig." Betroffene könnten sie dann unter Berufung auf das
Verwaltungsverfahrensgesetz erfolgreich vor Gericht anfechten.
22 Dec 2009
## AUTOREN
Nadine Michel
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