# taz.de -- Vom Atomkonzern zur Atomaufsicht: Bedenken gegen Atomkontrolleur | |
> Die Deutsche Umwelthilfe fordert die Bundesregierung auf, die Berufung | |
> eines Ex-Eon-Managers zum staatlichen Atomaufseher rückgängig zu machen. | |
Bild: Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) will den Ex-Eon-Mitarbeiter n… | |
BERLIN taz | Gegen die Berufung des ehemaligen Eon-Managers Gerald | |
Hennenhöfer zum Atomaufseher des Bundes erhebt die Deutsche Umwelthilfe | |
(DUH) rechtliche Bedenken. Hennenhöfer hatte in der Vergangenheit durch | |
seine Tätigkeit bei Eon (früher Viag) Atomkraftwerksbetreiber gegenüber dem | |
Bund vertreten, unter anderem bei der Verhandlung des Atomausstieges vor | |
neun Jahren. Anfang Dezember dieses Jahres hat Umweltminister Norbert | |
Röttgen (CDU) ihn zum Abteilungsleiter für Reaktorsicherheit berufen. | |
"Gerald Hennenhöfer ist wegen seiner früheren Tätigkeit für | |
Atomkraftwerksbetreiber für alle amtlichen Entscheidungen im Zusammenhang | |
mit dem Betrieb der deutschen Atomkraftwerke verbrannt", sagt | |
DUH-Geschäftsführer Rainer Baake. | |
In einem Schreiben an die Bundesregierung, das der taz vorliegt, bezieht | |
sich die Umwelthilfe in ihrer Argumentation auf Paragraf 20 des | |
Verwaltungsverfahrensgesetzes. Demnach darf für eine Behörde in einem | |
Verwaltungsverfahren nicht tätig werden, "wer außerhalb seiner amtlichen | |
Eigenschaft in der Angelegenheit ein Gutachten abgegeben hat oder sonst | |
tätig geworden ist". Baake forderte daher Röttgen auf, die umstrittene | |
Personalie rückgängig zu machen. | |
Das weist das Umweltministerium in einem Antwortschreiben zurück, das der | |
taz ebenfalls vorliegt. "Die Mitwirkung von Herrn Hennenhöfer am | |
sogenannten ,Atomkonsens' vom 14. 6. 2000 begründet keine allgemeine | |
Befangenheit für die Tätigkeit als für Reaktorsicherheit zuständiger | |
Abteilungsleiter", heißt es darin. Denn die Anwendung von | |
Rechtsvorschriften aus dem "Atomkonsens" sei nicht mehr dieselbe | |
"Angelegenheit". | |
Diese Begründung entkräftet nach Meinung der DUH deren Rechtszweifel jedoch | |
nicht. In einer Pressemitteilung heißt es deshalb: "Sollte Röttgen der | |
Aufforderung nicht nachkommen, seien alle künftig unter Mitwirkung von | |
Herrn Hennenhöfer getroffenen Entscheidungen in diesem Zusammenhang | |
rechtswidrig." Betroffene könnten sie dann unter Berufung auf das | |
Verwaltungsverfahrensgesetz erfolgreich vor Gericht anfechten. | |
22 Dec 2009 | |
## AUTOREN | |
Nadine Michel | |
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