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# taz.de -- Flucht vor der Schulpflicht: Deutsche erhalten US-Asyl
> Damit sie ihre Kinder zu Hause unterrichten kann, siedelt Familie Romeike
> aus Baden-Württemberg in die USA über. Ein US-Gericht urteilte, die
> Romeikes würden politisch verfolgt.
Bild: Und die "Freiheit" lockt noch immer.
BERLIN taz | Aus religiösen Gründen will Familie Romeike ihre fünf Kinder
zu Hause unterrichten. In Deutschland ist das aber verboten. Deshalb
verließ die strenggläubige Familie im Januar 2008 die Bundesrepublik in
Richtung USA, wo ihr ein Einwanderungsgericht in Tennessee am Dienstag
politisches Asyl gewährte. Das berichtete die "Home School Legal Defense
Association" auf ihrer Webseite.
Richter Lawrence O. Burman begründete sein Urteil, der Familie in Tennessee
politisches Asyl zu geben, wie folgt: "Menschen, die ihre Kinder zu Hause
unterrichten wollen, sind eine besondere soziale Gruppe, die die deutsche
Regierung zu unterdrücken versucht." Daher habe Familie Romeike "eine
begründete Furcht vor Verfolgung" und könne in Tennessee bleiben.
Das Ehepaar Uwe und Hannelore Romeike kommt aus Bissingen in
Baden-Württemberg. Zusammen haben sie fünf Kinder, die im Alter von drei
bis elf Jahren sind. Da sich die Familie um die religiösen Erziehung ihrer
Kinder sorgte, wollte sie ihre Kinder nicht auf eine öffentliche Schule
schicken. Vater Romeike sagte, Schulbücher enthielten Formulierungen und
Vorstellungen, die sich mit den Werten seiner Familie nicht vereinbaren
ließen. Ein Schlüsselerlebnis, so berichtete Romeike gegenüber der
Süddeutschen, sei für ihn ein Schulbuch gewesen, in dem obszöne Ausdrücke
für Geschlechtsverkehr gestanden hätten.
Daher wollte das Paar seine Kinder zu Hause unterrichten. 2006 nahm Uwe
Romeike die drei ältesten Kinder von der Grundschule. Wie Thomas
Hilsenbeck, Pressesprecher des Kultusministeriums in Baden-Württemberg,
berichtete, habe das Land mit der Familie gesprochen, ihr angeboten, die
Kinder auf einer Privatschule aufzunehmen oder eine eigene Privatschule zu
gründen. "Als das nichts brachte, waren andere Maßnahmen notwendig", sagt
der Sprecher.
Im Mai desselben Jahres bestätigte das Bundesverfassungsgericht, dass die
Schulpflicht einzuhalten und Verstöße dagegen als Ordnungswidrigkeit zu
ahnden seien. Im Oktober stand dann zum ersten Mal die Polizei vor der Tür
und brachte die Kinder in die Schule.
Familie Romeike ist kein Einzelfall. In Hessen droht der Familie Dudek, die
ihre Kinder christlich erzogen haben möchte, eine Freiheitsstrafe auf
Bewährung. Im November verurteilte ein Gericht die Familie zu einer
Geldstrafe.
Im August 2008 zog Familie Romeike dann nach Tennessee und beantragte dort
politisches Asyl.
Der Grund für die Wahl der USA lag dabei auf der Hand. Wie Thomas Hase,
Professor für Religionswissenschaften aus Leipzig, erklärt, gelte dort
lediglich eine Unterrichtspflicht, Unterricht zu Hause ist demnach erlaubt.
In der Bundesrepublik hingegen gelte die Schulpflicht, Eltern müssen ihre
Kinder in eine staatlich kontrollierte Schule schicken. "Deutschland ist
damit ein Einzelfall in der EU", sagt Hase. Es sei daher nicht abwegig, von
einem "Schulzwang" zu sprechen.
Hase findet es auf der einen Seite wichtig, dass sich die Gerichte an das
Grundgesetz hielten und Eltern trotz der Berufung auf ihren Glauben sich
nicht alles erlauben könnten. Er gibt aber auf der anderen Seite auch zu
bedenken, dass es nicht erwiesen sei, dass Kinder davon Schaden nehmen.
"Hier kann durchaus ins Ausland geschaut werden", resümiert er.
Dieser Ansicht ist auch die Home School Legal Defense Association. Für die
Gesellschaft ist es bewiesen, dass Kinder, die zu Hause Unterricht
erhielten, "akademisch und sozial hervorragen". Deren Anwalt Mike Donnelly,
der auch die Familie vertrat, erklärte, es sei eine Schande, dass eine
westliche Nation sich nicht an Menschenrechte halte. Dabei spielte der
Anwalt auf die Religionsfreiheit an.
27 Jan 2010
## AUTOREN
Lukas Dubro
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