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# taz.de -- Überprüfung linker Projekte: Die Absicht bleibt
> Familienministerin Köhler hält daran fest, staatlich geförderte Projekte
> gegen Rechts ideologisch überprüfen zu lassen. Nur das Wort
> "Regelüberprüfung" habe sie nie gesagt.
Bild: Kristina Köhler beharrt darauf, richtig zitiert zu werden.
BERLIN taz | An der Intention hält die Bundesfamilienministerin fest.
Staatlich geförderte Initiativen gegen Rechtsextremismus will Kristina
Köhler (CDU) auf ihre Verfassungstreue überprüfen. "An der Aussage der
Ministerin hat sich nichts geändert. Wenn öffentliche Gelder fließen, muss
das überprüft werden", erklärt Marc Kinert, Pressereferent des
Ministeriums. Nur von einer Regelüberprüfung will Köhler nicht gesprochen
haben.
"Jetzt möchte Frau Köhler das nicht mehr gesagt haben. Das Wort hat sie
auch tunlichst vermieden", sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Rolf
Schwanitz der taz. "Aber in der Sachlage", so Schwanitz, "war die Aussage
klar. Mit Hilfe des Verfassungsschutzes soll die Überprüfung erfolgen."
Vergangene Woche löste die Aussage der Ministerin, in deren Zuständigkeit
auch das Programm "Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie" liegt,
Kritik aus. Bei einem Beratungsgespräch über den Haushalt des Ministeriums
"hat sich Frau Köhler eine Regelüberprüfung durch den Verfassungsschutz
ausdrücklich vorbehalten", erklärte der Grüne-Bundestagsabgeordnete
Sven-Christian Kindler, der wie Schwanitz Mitglied des Haushaltsausschusses
ist, der taz erneut.
Doch jetzt zieht sich die Ministerin auf ihre genaue Wortwahl zurück. Das
Wort Regelüberprüfung sei während des Gesprächs zwar nicht gefallen, räumt
Steffen Bockhahn von der Linkspartei ein. "Wir wussten allerdings, was
gemeint war."
In verschiedenen Stellen, die auf Landesebene die Bundesprogramme betreuen,
stößt das Kontrollbegehren auf Unverständnis. In Sachsen und Thüringen
erklärten die Sprecher der Innenministerien, Frank Wend und Edelmann Bernd,
keine gesonderten Überprüfungen durchführen zu wollen. "Wir halten es nicht
für nötig", sagte auch Volker Bulla, Sprecher der Hamburger Justizbehörde.
Bereits heute werden Initiativen, die Förderanträge stellen, von den in den
Ländern zuständigen Stellen geprüft. Allerdings zieht man nicht den
Verfassungsschutz hinzu.
Die Regularien würden greifen, betonte Bernd Lüdkemeier, Direktor der
Landeszentrale für politische Bildung in Sachsen-Anhalt. "Der Antragsteller
muss sich zu den Werten des Grundgesetzes und der Landesverfassung
bekennen", erklärt er. Eine Überprüfung durch Dritte sei unangebracht. "Ich
weiß, dass Frau Köhler da Vorstellungen hat", sagte Lüdkemeier, betonte
aber: "Ich möchte mir verbitten, dass Bildungsarbeit einer solchen
politischen Kontrolle unterzogen wird, das hatten wir schon in der
deutschen Geschichte."
1 Feb 2010
## AUTOREN
Andreas Speit
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