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# taz.de -- Debatte in Frankreich: Keine Einbürgerung wegen Burka
> Weil seine Frau den Ganzkörperschleier trägt, verweigert die Regierung
> einem Muslim die Staatsbürgerschaft. Das sei unvereinbar mit den
> Grundwerten der Republik.
Bild: Der Ganzkörperschleier wird in Frankreich gerade kontrovers diskutiert.
PARIS taz | Die französische Regierung will die noch laufenden Debatte über
die Ganzkörperschleier (Nikab und Burka) mit einem Exempel beschleunigen.
Per Dekret lehnte Immigrationsminister Eric Besson am Dienstag den
Einbürgerungsantrag eines Marokkaners ab, weil seine Gattin aus religiösen
Gründen das Haus nur ganz verschleiert verlassen darf. Besson stützt sich
auf ein Gutachten des obersten Verwaltungsgerichts, das zum Schluss kam,
der betreffende Mann habe "im Alltag einen diskriminierende Haltung, die so
weit geht, dass er sich weigert, Frauen die Hand zu geben, und eine
Trennung der Mädchen und Knaben, selbst der jüngsten Brüder und Schwestern
einer Familie, verlangt".
Seine Gattin, die wie ihr Mann der sehr strenggläubigen Tabliq-Bewegung
angehört, stimme dem zwar zu. Dennoch sei eine solche Lebensweise, "auch
wenn sie mit religiösen Vorschriften gerechtfertigt wird, mit den
Grundwerten der Republik, und namentlich mit dem Grundsatz der Gleichheit
der Geschlechter, unvereinbar". In diesem Entscheid wird also nicht die
Tatsache, dass der Gatte einen Zwang ausübt, angekreidet, sondern eine mit
den französischen Grundwerten in Widerspruch stehendes Verhalten, das "die
vom Artikel 21-4 im Zivilgesetzbuch vorgesehenen Bedingungen einer
Assimilierung nicht erfüllt".
Premierminister François Fillon erklärte gestern im Radio, er werde Bessons
Dekret unterschreiben und damit rechtsgültig machen: "Das Zivilrecht sieht
seit langem vor, dass man die Einbürgerung einer Person ablehnen kann, wenn
diese die Grundwerte der Republik nicht respektiert." Weniger formell fügte
der Regierungschef als Warnung für andere an: "Wenn dieser Mann seine
Einstellung nicht ändert, hat er in unserem Land keinen Platz. Auf jeden
Fall verdient er es nicht, die französische Staatsbürgerschaft zu
erhalten." Eine Premiere ist dieser Entscheid nicht ganz, denn 2008 war
bereits einer Marokkanerin die Einbürgerung verwehrt worden, weil das
Verwaltungsgericht an ihrer "mit den Grundwerten unvereinbaren, radikalen
Ausübung ihrer Religion" Anstoß nahm.
Der jetzt von Besson geschaffene Präzedenzfall ist nur vor der laufenden
Diskussionen über eine "Burka-Verbot" und der Debatte über die nationale
Identität zu verstehen. Besson hatte vorweggenommen, dass für ihn eine
integrale Verschleierung mit der französischen "nationalen Identität" nicht
kompatibel sei. Wie sein Regierungskollege, Innenminister Brice Hortefeux,
möchte er, dass den verschleierten Frauen und auch ihren Ehegatten die
Aufenthaltsbewilligung systematisch verweigert wird und erst recht die
Einbürgerung, denn das sei wie die "Aufnahme in die nationale
Gemeinschaft". Die Vizevorsitzende der rechtsextremen Front National,
Marine le Pen, forderte im Radio prompt, dass der Mann sofort vor Gericht
gestellt und ausgewiesen werden müsse.
3 Feb 2010
## AUTOREN
Rudolf Balmer
## TAGS
Schleier
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