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# taz.de -- Polizei schreckt Demonstrantin ab: Nasenbruch "gerechtfertigt"
> Eine 32-Jährige bekommt einen Strafbefehl wegen falscher Anschuldigung,
> da sie einen Polizisten anzeigte, der ihr das Nasenbein gebrochen hat.
> Nun geht es vor Gericht.
Bild: Wollen eigentlich nur spielen: Hamburger Polizisten mit ihren liebsten Ko…
HAMBURG taz | Für Sabine Klein* ist es pure Rache. "Man will mir
nachträglich was reinwürgen", schimpft die 32-Jährige, der von einem
Polizisten auf einer Demonstration gegen den Terroristen-Paragrafen 129a in
Hamburg am 15. Dezember 2007 das Nasenbein gebrochen wurde. Nun hat sie
einen Strafbefehl wegen falscher Anschuldigung bekommen. Auch für ihren
Anwalt Marc Meyer ist das eine neue Qualität. "Mehr kann man einen Menschen
nicht davon abschrecken, polizeiliches Handeln überprüfen zu lassen."
Die Bilder sorgten für Aufsehen: Eine eher kleine Frau mit blutender Nase
wird nach vorne gebeugt von Hünen einer Festnahme-Einheit abgeführt -
Szenen die auch die Redakteure von Spiegel TV entsetzten. Die Polizisten
waren zuvor in die Menge gestürmt, weil ihre Freundin angeblich vermummt
gewesen sei, sagt Klein. "Sie hatte den Schal übern Mund, es war ja kalt."
Dann habe sich ein Beamter umgedreht und ihr einen Faustschlag versetzt.
Klein erstattete Anzeige wegen Körperverletzung im Amt. Nachdem die Bilder
von Kleins Festnahme über den Bildschirm geflimmert waren, stellte der
Polizist seinerseits Strafantrag wegen "versuchter Gefangenenbefreiung".
Das Verfahren gegen Sabine Klein wurde zwar schnell wegen Geringfügigkeit
eingestellt. Aber einige Monate später leitete die Staatsanwaltschaft eines
wegen falscher Anschuldigung ein.
Der Polizist hatte nämlich angegeben, dass der Faustschlag gegen Klein
notwendig gewesen sei, da sonst die Festnahme der "Vermummten" gefährdet
gewesen wäre, was ein weiterer Polizist bestätigt. "Die vermeintlich zu
Befreiende, die als Zeugin gehört wurde, bestätigt das nicht", sagt Meyer.
Trotzdem ist das Verfahren gegen den Polizisten eingestellt worden. An
Heiligabend flatterte nun Sabine Klein ein Strafbefehl über 50 Tagessätze
Euro ins Haus, die sich auf 1.000 Euro summieren. Sie habe den Polizisten
"grundlos" angezeigt, denn sein Schlag sei ja gerechtfertigt gewesen, da
sie zuvor eine Gefangenenbefreiung versucht habe, so die
Staatsanwaltschaft.
Dagegen wird Klein nun gerichtlich vorgehen. "Meine Mandantin möchte, dass
der gesamte Sachverhalt aufgeklärt wird", sagt Meyer. Das Vorgehen der
Ankläger sei eine "Riesensauerei", jedoch neuerdings kein Einzelfall. "Es
gibt keine neue Praxis", sagt hingegen Wilhelm Möllers, Sprecher der
Staatsanwaltschaft. Die Justizbehörde bestätigt das. "Senator Steffen hat
keine Anweisung für eine neue Praxis gegeben und kennt auch keine", sagt
Sprecherin Pia Kohorst.
*Name geändert
8 Feb 2010
## AUTOREN
Kai von Appen
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Demonstrantin von Polizei unbeeindruckt: Nasenbeinbruch nicht legitim
Das Verfahren gegen eine Hamburgerin wegen falscher Verdächtigung wurde
eingestellt. Sie hatte einen Polizisten angezeigt, der ihr bei einer Demo
das Nasenbein brach.
KOMMENTAR POLIZEIGEWALT: Grüner Senator muss einschreiten
Nicht mal unter CDU-Hardlinern hat es sowas gegeben - umso mehr muss ein
grüner Justizsenator handeln
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