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# taz.de -- UN-Bericht: Menschenrechtslage im Iran
> Die lange Liste der Vorwürfe gegen die iranische Regierung reicht von
> Hinrichtungen bis Zensur. Teheran hingegen färbt alles schön.
Bild: Eine iranische Studentin protestiert gegen das Regime in Teheran.
GENF taz | Montag befasst sich die UNO erstmals seit fünf Jahren mit der
Menschenrechtssituation im Iran. Drei Stunden lang steht das Land auf der
Tagesordnung des Menschenrechtsrates in Genf im Rahmen des 2006 neu
eingeführten universellen Verfahrens, mit dem die Lage in jedem der 192
UNO-Mitgliedstaaten alle vier Jahre überprüft wird.
Seit 2005 hatte die Regierung in Teheran unter Verstoß gegen ihre
völkerrechtlichen Verpflichtungen keinem der UNO-Sonderberichterstatter zu
Folter, willkürlichen Hinrichtungen oder anderen Menschenrechtsverletzungen
mehr die Einreise erlaubt. 2008 strich der UN-Menschenrechtsrat per
Mehrheitsbeschluss Iran sogar ganz von seiner Liste der Länder, die unter
besonderer Beobachtung stehen.
Grundlage der heutigen Iran-Beratungen ist zum einen ein Bericht des Genfer
UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte. Darin werden die zahlreichen
schweren Menschenrechtsverstöße der iranischen Regierung - willkürliche
Hinrichtungen und Erschießungen, Folter, Diskriminierung von Frauen und
Minderheiten, Unterdrückung von Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit
- sowie die mangelnde Kooperation mit der UNO dokumentiert. Zu einer teils
noch kritischeren Einschätzung kommen die meisten Berichte, die von Amnesty
International und 66 weiteren Menschenrechtsorganisationen zu den
Beratungen eingereicht wurden.
In völligem Kontrast hierzu steht der offizielle Staatenbericht der
Regierung in Teheran. Danach ist Iran ein Paradies der Menschenrechte und
Rechtsstaatlichkeit. Diskrepanzen zu internationalen Rechtsstandards werden
begründet mit dem Vorrang der islamischen Scharia. Die verstärkte Anwendung
der Todesstrafe wird gerechtfertigt mit der Bekämpfung von Oppositionellen,
die in dem Regierungsbericht meist als "Umstürzler" oder als
"terroristische Gefahr" gebrandmarkt werden.
Zu den deutlichsten Iran-Kritikern werden heute in Genf wahrscheinlich die
USA gehören. Die EU hingegen wird sich auch nach Inkrafttreten des
Vertrages von Lissabon nicht an den Iran-Beratungen beteiligen. Denn
Großbritannien hat ein grundsätzliches Veto gegen ein gemeinsames Handeln
der EU eingelegt. Das gilt nicht nur für Iran, sondern auch mit Blick auf
die Verfahren der UNO zur Überprüfung der Menschenrechtssituation in allen
anderen Ländern.
15 Feb 2010
## AUTOREN
Andreas Zumach
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