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# taz.de -- Kommentar Körperschaftsrecht: Bremer Minarett-Verbot
> Den Körperschaftsstatus genießen Mormonen und Christian-Science-Anhänger
> seit langem - den Zeugen Jehovas soll er verwehrt bleiben.
Bild: Wollen Anerkennung: Zeugen Jehovas, hier bei der Taufe.
Vielleicht haben sich die Bremer Grünen - allen voran ihr
Fraktions-Vorsitzender Matthias Güldner - in ihrem Kleinkrieg gegen die
Zeugen Jehovas nur verrannt. Vielleicht haben die bedrückenden
Schilderungen von Sekten-Aussteigern sie emotional furchtbar mitgenommen -
und jedes juristische Maß verlieren lassen. Man möchte es hoffen.
Denn die Alternative wäre ja einfach nur schäbig: Dass sie versuchen, sich
als Mitregierungsfraktion noch ein wenig oppositionellen Anstrich zu
verleihen, auf Kosten einer - wie auch immer kruden -
Religionsgemeinschaft. Indem man ihr, offenkundig ohne neue Erkenntnisse,
die Anerkennung eines Status verweigert, den die Mormonen oder die Anhänger
der Christian Science seit Jahrzehnten genießen - völlig
selbstverständlich.
Der Populismus-Verdacht ist allerdings naheliegend. Denn der Versuch, den
höchstrichterlich bestätigten Anspruch auf Verleihung des
Körperschafts-Status hinaus zu zögern, ist strukturell betrachtet kaum
etwas anderes, als ein Minarett-Verbot zu fordern. Auch ein Minarett ist
nicht Kernstück des muslimischen Glaubens, wohl aber Symbol seiner selbst
gewählten Verfassung.
Der wesentliche Unterschied ist, dass eine abstrakte Rechtsform nicht
einmal durch Sichtbarkeit stört: Sie ist das kleinere Zugeständnis.
19 Feb 2010
## AUTOREN
Benno Schirrmeister
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dagegen
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