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# taz.de -- Gutachten zu Google Street View: Zu tiefe Einblicke
> Die Fotos von Google Street View verstoßen gegen deutsches Recht. Das
> besagt ein Gutachten für Rheinland-Pfalz. Es verlangt anonymisierte
> Bilder und eine Aufnahmehöhe von zwei Metern.
Bild: Die Street View-Kamera steht zu hoch. Augenhöhe wäre besser.
MAINZ dpa | Die Foto-Aufnahmen deutscher Städte durch Google Street View
verstoßen nach einem Rechtsgutachten zu großen Teilen gegen deutsches
Recht. Das ist das Ergebnis eines von der rheinland-pfälzischen
Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens, das Justizminister Heinz
Georg Bamberger (SPD) am Montag in Mainz vorstellte.
Darin wird unter anderem kritisiert, dass die Rohversionen der Aufnahmen
unanonymisiert in die USA geschickt werden. "Was dort mit den Daten
geschieht, weiß niemand", so Bamberger. Er forderte, Google müsse
gewährleisten, dass die Daten direkt bei der Aufnahme anonymisiert und
nicht für andere Zwecke verwendet würden.
Laut Gutachten ist der Dienst von Google Street View nur unter gewissen
Einschränkungen zulässig. Entscheidend sei unter anderem, in welcher Höhe
die Aufnahmen gemacht würden, erläuterten die Wissenschaftler Thomas Dreier
und Indra Spiecker vom Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft in
Karlsruhe.
"Zulässig ist, was auch ein normaler Passant sehen kann. Was darüber hinaus
geht, ist nicht mehr zulässig", so Dreier. Eine natürliche Grenze liege bei
etwa zwei Metern. Google filme aber teilweise in einer Höhe von 2,90 Metern
und könne so auch über natürliche Sichtschutze wie Mauern oder Hecken
hinwegfilmen.
Bilder von Einfamilienhäusern und von Gebäuden in ländlichen Gegenden
dürfen nach Ansicht der Wissenschaftler nicht im Internet verbreitet
werden. Die Häuserfassade und die Umgebung lasse für Dritte Rückschlüsse
auf die Wohnsituation einzelner Personen zu, erklärte Spiecker. "Das muss
aber verhindert werden." Unproblematisch seien dagegen Mehrfamilienhäuser
in Straßen, die das typische Stadtbild darstellen.
Google schickt mit Kameras ausgerüstete Autos auf die Straßen, um diese in
einer 360-Grad-Ansicht abzubilden. Für den Street-View- Dienst werden die
Bilder dann nahtlos zusammengefügt, so dass sich der Nutzer die Straßen im
Detail ansehen kann.
Deutschland soll bereits weitgehend abgelichtet sein, auch wenn der
US-Konzern wegen des Widerstands von Politikern, Datenschützern und einiger
Kommunen länger mit einem Start von Street View in Deutschland wartete. Den
im Mai 2007 vorgestellten Dienst gibt es bereits unter anderem in den USA
und Großbritannien.
Das Gutachten zeige die Schwachstellen von Google View und enthalte
wichtige datenschutzrechtliche Anregungen, teilte der rheinland-pfälzische
Landesbeauftragte für Datenschutz, Edgar Wagner, mit. Es mache deutlich,
dass Google respektlos mit der Privatsphäre der Bürger umgehe und dass
gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe. "Google muss lernen, dass die
Kommerzialisierung der Privatsphäre Grenzen hat", sagte Wagner.
Die Landesregierung will das Rechtsgutachten den Datenschutzbeauftragten
des Bundes und der Länder zur Verfügung stellen. Diese sollen prüfen, ob
Google Street View damit neue Auflagen gemacht werden können.
Justizminister Bamberger sieht die Vorlage vor allem als "Anreiz, neue
Gespräche mit Google zu führen."
Der aktuelle Diskussionsprozess solle mit dem Gutachten weiter befördert
werden. Sollte Google dennoch nicht zu Kompromissen bereit sein, will
Bamberger mit seinen Länderkollegen über den Bundesrat aktiv werden: "Dann
machen wir halt ein Gesetz."
2 Mar 2010
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Schwerpunkt Überwachung
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