| # taz.de -- Bundesgerichtshof verhandelt: Offenes W-Lan - "Gefahrenquelle"? | |
| > Der Bundesgerichtshof prüft aktuell die Haftung für ungesicherte W-Lans, | |
| > der Vorsitzende Richter ließ durchblicken, dass ein ungesichertes W-Lan | |
| > eine "Gefahrenquelle" darstellen könnte. | |
| Bild: Kabellos surfen - gesehen in Salamanca, Chile. | |
| KARLSRUHE afp | Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft seit Donnerstag, wer für | |
| Urheberrechtsverletzungen in offenen WLAN-Anschlüsse haftet. Dem | |
| Vorsitzenden Richter Joachim Bornkamm zufolge sind | |
| Urheberrechtsverletzungen "in großem Stil per Internet möglich". | |
| Im W-Lan eines technisch ahnungslosen W-Lan-Betreibers war der Musiktitel | |
| "Sommer unseres Lebens" heruntergeladen worden – Schadenersatz und | |
| Abmahnkosten wurden fällig. Der Mann war zur Tatzeit jedoch nachweislich im | |
| Urlaub. Ein Unbekannter musste seinen nicht abgesicherten W-Lan-Anschluss | |
| für das Herunterladen des urheberrechtlich geschützten Stücks genutzt | |
| haben. | |
| Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hatte den beklagten Mann noch | |
| freigesprochen. Er habe "keine Prüfungspflicht dergestalt, dass er seinen | |
| W-Lan-Anschluss gegen unbefugte Nutzung durch Dritte sichern müsse", heißt | |
| es in diesem Urteil. | |
| Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe wurde allerdings deutlich, dass | |
| der BGH W-Lan-Nutzer stärker in die Verantwortung nehmen wird. Wenn | |
| Betreiber ihre WLAN-Verbindung nicht absichern, was technisch leicht | |
| möglich sei, eröffneten sie womöglich eine "Gefahrenquelle" für den | |
| Missbrauch durch Dritte, gab der Vorsitzende Richter zu bedenken. | |
| Schadenersatz sei womöglich aber erst dann fällig, wenn der W-Lan-Nutzer | |
| trotz eines Hinweises auf Missbrauch die Verbindung nicht absichert. Der | |
| Termin für die Urteilsverkündung stand am Vormittag noch nicht fest. | |
| 18 Mar 2010 | |
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