# taz.de -- Bundesanwaltschaft ermittelt: Gefecht in Kundus mit Folgen | |
> Nach den Gefechten in Kundus vom Karfreitag wird die Bundesanwaltschaft | |
> gegen Taliban ermitteln, möglicherweise auch gegen Bundeswehrsoldaten. | |
Bild: Trauerfeier für drei getötete Bundeswehrsoldaten im Feldlager Kundus. | |
FREIBURG taz Der blutige Karfreitag von Kundus wird auch die | |
Bundesanwaltschaft (BAW) in Karlsruhe beschäftigen. Es wird | |
Ermittlungsverfahren gegen Taliban geben, möglicherweise auch gegen | |
Bundeswehrsoldaten. | |
Wenn deutsche Soldaten in Afghanistan von Taliban beschossen werden, | |
eröffnen die Karlsruher Ankläger automatisch ein Ermittlungsverfahren. | |
Allein 2009 wurden 64 neue Verfahren eingeleitet. Die Vorwürfe: Mord, | |
versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, Sprengstoffexplosion, | |
Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Gegen | |
die Taliban wird bisher also ermittelt wie gegen gewöhnliche Kriminelle und | |
Terroristen. | |
Seit einigen Wochen stuft die BAW die Situation in Afghanistan zwar | |
offiziell als "bewaffneten Konflikt" ein, dies nützt bislang jedoch nur den | |
Bundeswehrsoldaten, da sie Taliban im bewaffneten Konflikt auch außerhalb | |
von Notwehrlagen angreifen und töten dürfen. Die Taliban haben diese | |
kriegsrechtlichen Privilegien nicht, wenn sie ihre Waffen nicht offen | |
tragen und so nicht von der Zivilbevölkerung unterscheidbar sind. | |
In der Praxis führen die Karlsruher Ermittlungen gegen die Taliban ohnehin | |
zu nichts, da die BAW nicht in Afghanistan ermitteln kann. Bisher wurde | |
noch nie Anklage gegen Taliban erhoben geschweige denn ein Prozess | |
eröffnet. | |
Eventuelle Ermittlungen gegen Bundeswehrsoldaten werden wohl ebenfalls | |
nicht zur Anklage führen - wenn auch aus anderen Gründen. Dass die Soldaten | |
auf afghanische Militärfahrzeuge schossen, ist nicht per se als | |
Fahrlässigkeit zu werten. Schließlich benutzen auch die Taliban oft | |
(erbeutete) Fahrzeuge der afghanischen Sicherheitskräfte. Ein Vorwurf wäre | |
den deutschen Soldaten wohl nur zu machen, wenn die Afghanen sich vor dem | |
Beschuss verabredungsgemäß identifiziert hätten, zum Beispiel durch | |
Lichtzeichen. | |
Außerdem wäre fraglich, ob eine "fahrlässige Tötung" im bewaffneten | |
Konflikt strafbar sein kann. Voraussetzung dafür wäre, dass neben dem | |
Völkerstrafgesetzbuch, das im bewaffneten Konflikt gilt, auch das zivile | |
Strafgesetzbuch anwendbar bleibt. Dies muss die BAW bald entscheiden. | |
Vermutlich wird sie dies bejahen, aber weitreichende militärische | |
Rechtfertigungsgründe annehmen, sodass bei Kampfhandlungen wohl keine | |
fahrlässigen Straftaten denkbar sind. CHRISTIAN RATH | |
6 Apr 2010 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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