# taz.de -- Polizei sprengt rechten Aufmarsch: Platzverweise gegen 34 Neonazis | |
> Die Polizei verteile nach einen illegalen Aufmarsch von Rechtsextremisten | |
> im westsächsischen Mittweida Platzverweise. Unter anderem an Mitglieder | |
> des verbotenen "Sturm 34" | |
Bild: Auch dieses vielsagende Tattoo gehört zu einem "Sturm 34"-Mitglied. | |
MITTWEIDA apn |Die Polizei hat im westsächsischen Mittweida den illegalen | |
Aufzug von mehreren Dutzend Rechtsextremisten verhindert. Wie die Polizei | |
am Mittwoch mitteilte, wurden am Dienstagabend Platzverweise gegen 34 | |
Neonazis ausgesprochen. Mindestens zwei von ihnen seien der verbotenen | |
Kameradschaft "Sturm 34" zuzuordnen. Die Polizei stellte mehrere | |
Schlagringe fest. Die Betroffenen müssen sich nun wegen Verstoßes gegen das | |
Waffengesetz verantworten. | |
Die Rechtsextremisten hatten sich auf einem Parkplatz vor einem | |
Einkaufsmarkt versammelt. Ziel der Aktion sei es offenbar gewesen, die | |
Polizei zu provozieren. Gegen Anhänger der Gruppierung laufen | |
Ermittlungsverfahren. In einigen Fällen sind Mitglieder von "Sturm 34" | |
bereits zu Haftstrafen verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte | |
Ende 2009 die Gruppierung aus Mittweida als kriminelle Vereinigung | |
eingestuft. | |
Die Gruppierung hatte sich 2006 mit dem Ziel gegründet, sogenannte | |
"nationalbefreite Zonen zeckenfrei und braun" zu machen, wie sich die | |
Gruppierung ausgedrückt hatte. "Missliebige Personen" wie Punks wurden bei | |
Schlägereien und Übergriffen schwer verletzt. | |
Das Landgericht Dresden hatte 2008 verneint, dass es sich bei der | |
Kameradschaft um eine kriminelle Vereinigung handele. Diese Entscheidung | |
hob der BGH auf und wies den Fall zur Neuverhandlung an eine andere | |
Strafkammer am Dresdner Landgericht zurück. | |
21 Apr 2010 | |
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