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# taz.de -- Udo Pastörs wegen Volksverhetzung verurteilt: "Judenrepublik" und …
> Udo Pastörs, Fraktionsvorsitzender der NPD im Schweriner Landtag, ist zu
> 6000 Euro Geldstrafe und 10 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
> Pastörs hatte gegen Juden und Migranten gehetzt.
Bild: Udo Pastörs im Interview. Er wurde heute wegen Volksverhetzung verurteil…
SAARBRÜCKEN taz | Unter starken Sicherheitsvorkehrungen betrat Udo Pastörs
den Gerichtssaal, der NPDler war mit dem Flugzeug nach Saarbrücken
angereist. Am Donnerstagmorgen hat vor dem Amtsgericht Saarbrücken das
Verfahren gegen den NPD-Fraktionsvorsitzenden aus Mecklenburg-Vorpommern
begonnen. Zuvor hatte der mecklenburg-vorpommersche Landtag Pastörs'
Immunität aufgehoben.
Am späten Nachmittag fiel das Urteil. Das Amtsgericht Saarbrücken
verurteilte den NPD-Fraktionsvorsitzenden aus Mecklenburg-Vorpommern, Udo
Pastörs, wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten
auf Bewährung, sowie einer Geldstrafe von 6.000 Euro.
Das Gericht blieb mit dem verhängten Strafmaß knapp unter der Forderung von
Staatsanwalt Bernd Reimers, der eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf
Bewährung und eine Geldstrafe von 6.000 Euro gefordert hatte. Reimers hatte
zuvor ausgeführt, dass Pastörs am Aschermittwoch 2009 bei einer
NPD-Veranstaltung in Saarbrücken-Schafbrücke in einer Rede "Menschen
jüdischen Glaubens bzw. türkischer Herkunft böswillig verächtlich gemacht
und zum Hass gegen diese aufgestachelt zu haben".
Im Saal 3 des Saarbrücker Amtsgerichts hatte Pastörs sich noch auf die
Meinungsfreiheit berufen wollen. Die Vorsitzende Richterin Susanne Biehl
begründete den Urteilsspruch aber damit, dass Pastörs in seiner Rede
nationalsozialistisches Wortgut benutzt habe. "Meinungsfreiheit ist nicht
schrankenlos", betonte Biehl. Wenn die Menschenwürde verletzt werde, seien
der Meinungsfreiheit Grenzen gesetzt.
Von Schuldbewusstsein war bei Pastörs, der seit 2006 im Schweriner Landtag
sitzt, nichts zu merken. Er verwies nicht nur auf die Meinungsfreiheit,
sondern führte auch an, dass an diesem Tag doch deftige Worte sonst in
Reden gängig wären.
Bürgerlich und bieder auf den Straßen von Lübtheen
Im Alltag, auf den Straßen in Lübtheen, wo der 57-Jährige lebt, tritt er
meist bürgerlich und bieder auf. Will sich als "moderater Nationalist"
gerieren, der sich "um seine Wähler" kümmere.
In einer geschlossenen Veranstaltung, unter den Seinigen, lässt Pastörs die
Biedermann-Maske gern mal fallen – und das führte zu der Anklage, wegen der
er sich jetzt in Saarbrücken vor Gericht verantworten muss. An jenem 25.
Februar schien Pastörs verdrängt zu haben, dass Fernsehkameras liefen.
Pastörs: "... türkische Männer mit ihren Samenkanonen"
Er wetterte an jenem Aschermittwoch gegen die "Judenrepublik" und
"türkische Männer mit ihren Samenkanonen". Vor laufenden Kameras meinte er
auch, dass gegen Ausländer "mit Wort und wenn nötig auch mit der Hand"
vorgegangen werden müsste.
Nachdem NDR und taz am 5. März vergangenen Jahres bei der NPD und den
Behörden nachgefragt hatten, schaltete sich die Staatsanwaltschaft ein. Der
ehemalige Präsident des niedersächsischen Landesamts für Verfassungsschutz,
Günther Heiß, meinte damals zu der 60-Minuten-Rede, sie sei reine
"menschenverachtende, gewalttätige und bösartige Propaganda".
Die Staatsanwaltschaft betont, das die Rede noch von weiteren
antisemitischen und ausländerfeindlichen Äußerungen und auch historischen
Verdrehungen und Geschmacklosigkeiten geprägt gewesen. Jene Aussagen hätten
allerdings "keine strafrechtliche Relevanz".
Jetzt also zehn Monate auf Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 6.000 Euro
für Pastörs. Nach der Urteilsverkündung kündigte Pastörs Anwalt Clemens
sogleich Revision an. Er denke, ganz wie sein Mandant, dass die Redeinhalte
in "vollen Umgang vom Recht auf Meinungsfreiheit" gedeckt seien.
6 May 2010
## AUTOREN
A. Speit
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