# taz.de -- Udo Pastörs wegen Volksverhetzung verurteilt: "Judenrepublik" und … | |
> Udo Pastörs, Fraktionsvorsitzender der NPD im Schweriner Landtag, ist zu | |
> 6000 Euro Geldstrafe und 10 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. | |
> Pastörs hatte gegen Juden und Migranten gehetzt. | |
Bild: Udo Pastörs im Interview. Er wurde heute wegen Volksverhetzung verurteil… | |
SAARBRÜCKEN taz | Unter starken Sicherheitsvorkehrungen betrat Udo Pastörs | |
den Gerichtssaal, der NPDler war mit dem Flugzeug nach Saarbrücken | |
angereist. Am Donnerstagmorgen hat vor dem Amtsgericht Saarbrücken das | |
Verfahren gegen den NPD-Fraktionsvorsitzenden aus Mecklenburg-Vorpommern | |
begonnen. Zuvor hatte der mecklenburg-vorpommersche Landtag Pastörs' | |
Immunität aufgehoben. | |
Am späten Nachmittag fiel das Urteil. Das Amtsgericht Saarbrücken | |
verurteilte den NPD-Fraktionsvorsitzenden aus Mecklenburg-Vorpommern, Udo | |
Pastörs, wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten | |
auf Bewährung, sowie einer Geldstrafe von 6.000 Euro. | |
Das Gericht blieb mit dem verhängten Strafmaß knapp unter der Forderung von | |
Staatsanwalt Bernd Reimers, der eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf | |
Bewährung und eine Geldstrafe von 6.000 Euro gefordert hatte. Reimers hatte | |
zuvor ausgeführt, dass Pastörs am Aschermittwoch 2009 bei einer | |
NPD-Veranstaltung in Saarbrücken-Schafbrücke in einer Rede "Menschen | |
jüdischen Glaubens bzw. türkischer Herkunft böswillig verächtlich gemacht | |
und zum Hass gegen diese aufgestachelt zu haben". | |
Im Saal 3 des Saarbrücker Amtsgerichts hatte Pastörs sich noch auf die | |
Meinungsfreiheit berufen wollen. Die Vorsitzende Richterin Susanne Biehl | |
begründete den Urteilsspruch aber damit, dass Pastörs in seiner Rede | |
nationalsozialistisches Wortgut benutzt habe. "Meinungsfreiheit ist nicht | |
schrankenlos", betonte Biehl. Wenn die Menschenwürde verletzt werde, seien | |
der Meinungsfreiheit Grenzen gesetzt. | |
Von Schuldbewusstsein war bei Pastörs, der seit 2006 im Schweriner Landtag | |
sitzt, nichts zu merken. Er verwies nicht nur auf die Meinungsfreiheit, | |
sondern führte auch an, dass an diesem Tag doch deftige Worte sonst in | |
Reden gängig wären. | |
Bürgerlich und bieder auf den Straßen von Lübtheen | |
Im Alltag, auf den Straßen in Lübtheen, wo der 57-Jährige lebt, tritt er | |
meist bürgerlich und bieder auf. Will sich als "moderater Nationalist" | |
gerieren, der sich "um seine Wähler" kümmere. | |
In einer geschlossenen Veranstaltung, unter den Seinigen, lässt Pastörs die | |
Biedermann-Maske gern mal fallen – und das führte zu der Anklage, wegen der | |
er sich jetzt in Saarbrücken vor Gericht verantworten muss. An jenem 25. | |
Februar schien Pastörs verdrängt zu haben, dass Fernsehkameras liefen. | |
Pastörs: "... türkische Männer mit ihren Samenkanonen" | |
Er wetterte an jenem Aschermittwoch gegen die "Judenrepublik" und | |
"türkische Männer mit ihren Samenkanonen". Vor laufenden Kameras meinte er | |
auch, dass gegen Ausländer "mit Wort und wenn nötig auch mit der Hand" | |
vorgegangen werden müsste. | |
Nachdem NDR und taz am 5. März vergangenen Jahres bei der NPD und den | |
Behörden nachgefragt hatten, schaltete sich die Staatsanwaltschaft ein. Der | |
ehemalige Präsident des niedersächsischen Landesamts für Verfassungsschutz, | |
Günther Heiß, meinte damals zu der 60-Minuten-Rede, sie sei reine | |
"menschenverachtende, gewalttätige und bösartige Propaganda". | |
Die Staatsanwaltschaft betont, das die Rede noch von weiteren | |
antisemitischen und ausländerfeindlichen Äußerungen und auch historischen | |
Verdrehungen und Geschmacklosigkeiten geprägt gewesen. Jene Aussagen hätten | |
allerdings "keine strafrechtliche Relevanz". | |
Jetzt also zehn Monate auf Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 6.000 Euro | |
für Pastörs. Nach der Urteilsverkündung kündigte Pastörs Anwalt Clemens | |
sogleich Revision an. Er denke, ganz wie sein Mandant, dass die Redeinhalte | |
in "vollen Umgang vom Recht auf Meinungsfreiheit" gedeckt seien. | |
6 May 2010 | |
## AUTOREN | |
A. Speit | |
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