# taz.de -- Verlage wollen neue Einnahmequelle: Leistung soll sich lohnen | |
> Verleger und Journalistenverbände diskutieren erste Entwürfe für ein | |
> Leistungsschutzrecht der Presseverlage. Jetzt wurden sie öffentlich und | |
> sorgen für Unruhe. | |
Bild: Für die kleinen "snippets" möchten die Verlage Geld sehen. | |
FREIBURG taz | Langsam wird es konkret. Verlegerverbände und Gewerkschaften | |
diskutieren intern erste Gesetzentwürfe, wie ein Leistungsschutzrecht für | |
Zeitungs- und Zeitschriftenverleger aussehen könnte. Das Urheberportal | |
[1][irights.info] hat sie jetzt veröffentlicht und als unnötig bis | |
gefährlich kritisiert. | |
Ein Leistungsschutzrecht soll die wirtschaftliche und organisatorische | |
Leistung eines Verlags beim Erstellen einer Zeitung oder einer | |
Zeitungs-Webseite schützen. Leistungsschutzrechte sind dabei nichts | |
revolutionär Neues. So hat zum Beispiel eine Plattenfirma schon heute ein | |
Leistungsschutzrecht an den Masterbändern der aufgenommenen Musik. | |
Bisher haben Verlage laut Gesetz allerdings kein derartiges Recht. Sie | |
können nur Rechte geltend machen, die ihnen die Journalisten vorher | |
ausdrücklich vertraglich abgetreten haben. Meist genügen diese | |
Nutzungsrechte, damit auch der Verlag gegen die unbefugte Nutzung von | |
Zeitungstexten durch Dritte vorgehen kann. | |
Die Verleger wollen nun aber nicht mehr von den Urheberrechten der | |
Journalisten abhängig sein und eigene Rechte haben. So sollen auch neue | |
Einnahmen als Ausgleich für schwindende Auflagen und Anzeigenerlöse möglich | |
werden. Immerhin haben die Verleger bereits die schwarz-gelbe Koalition | |
überzeugt. Im Koalitionsvertrag heißt es, ein "Leistungsschutzrecht für | |
Presseverlage" werde angestrebt. Verleger und Gewerkschaften diskutieren | |
jetzt über die Ausgestaltung. Nach den vorliegenden Entwürfe sollen neue | |
Paragraphen 87f und 87g ins Urheberrechtsgesetz aufgenommen werden. | |
Konkrete Bedeutung könnte das neue Leistungsschutzrecht zum Beispiel | |
gegenüber Suchmaschinenbetreibern wie Google bekommen. Denn die kleinen | |
Ausschnitte (snippets), die Google auf einer Suchliste anzeigt, können mit | |
dem klassischen Urheberrecht nicht verhindert werden, da sie keinen | |
Werk-Charakter haben. Hätten die Verleger jedoch ein Leistungsschutzrecht, | |
müsste Google vorher eine Verwertungsgesellschaft fragen und die Verleger | |
an den (Werbe-)erlösen beteiligen. Google könnte in den Verhandlungen dann | |
aber darauf verweisen, dass man den Verlags-Webseiten bereits etwas Gutes | |
tue und ihnen Nutzer zuführe. | |
In der Befürwortung des neuen Rechts sind sich Verleger und Gewerkschaften | |
einig. In der Ausgestaltung gibt es aber noch Streitpunkte. So wollen die | |
Verleger, dass das Lesen von eigentlich kostenlosen Online-Inhalt immer | |
dann genehmigungs- und zahlungspflichtig wird, wenn es zu beruflichen | |
Zwecken erfolgt. Dies könnte Banken oder Behörden treffen. Die | |
Journalistengewerkschaften DJV und dju/ver.di lehnen das ab, weil sonst | |
auch freie Journalisten betroffen wären, die auf Zeitungsseiten im Internet | |
recherchieren. | |
Sicherstellen wollen die Gewerkschaften auch, dass das Leistungsschutzrecht | |
deutlich vom Urheberrecht getrennt wird. Sonst könnte ein freier Journalist | |
Probleme bei der Zweitverwertung seiner Texte bekommen und müsste den | |
Verlag vorher um Erlaubnis fragen. Diese Trennung ist rechtstechnisch | |
allerdings gar nicht so einfach. | |
Vor allem aber wollen die Gewerkschaften, dass die Journalisten angemessen, | |
das heißt zur Hälfte, an den eventuellen Einnahmen beteiligt werden. | |
[2][Irights.info] ist nach wie vor nicht davon überzeugt, dass man ein | |
Leistungsschutzrecht für Verleger überhaupt braucht. Als | |
"Kollateralschaden" werde die Informationsvermittlung und -Beschaffung in | |
bisher nicht absehrbarer Weise beeinträchtigt. Verleger und Gewerkschaften | |
betonen, dass bloße Zitate aus Zeitungsartikeln weiter kostenlos und | |
genehmigungsfrei möglich bleiben sollen. | |
11 May 2010 | |
## LINKS | |
[1] http://irights.info/ | |
[2] http://irights.info/ | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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