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# taz.de -- Verlage wollen neue Einnahmequelle: Leistung soll sich lohnen
> Verleger und Journalistenverbände diskutieren erste Entwürfe für ein
> Leistungsschutzrecht der Presseverlage. Jetzt wurden sie öffentlich und
> sorgen für Unruhe.
Bild: Für die kleinen "snippets" möchten die Verlage Geld sehen.
FREIBURG taz | Langsam wird es konkret. Verlegerverbände und Gewerkschaften
diskutieren intern erste Gesetzentwürfe, wie ein Leistungsschutzrecht für
Zeitungs- und Zeitschriftenverleger aussehen könnte. Das Urheberportal
[1][irights.info] hat sie jetzt veröffentlicht und als unnötig bis
gefährlich kritisiert.
Ein Leistungsschutzrecht soll die wirtschaftliche und organisatorische
Leistung eines Verlags beim Erstellen einer Zeitung oder einer
Zeitungs-Webseite schützen. Leistungsschutzrechte sind dabei nichts
revolutionär Neues. So hat zum Beispiel eine Plattenfirma schon heute ein
Leistungsschutzrecht an den Masterbändern der aufgenommenen Musik.
Bisher haben Verlage laut Gesetz allerdings kein derartiges Recht. Sie
können nur Rechte geltend machen, die ihnen die Journalisten vorher
ausdrücklich vertraglich abgetreten haben. Meist genügen diese
Nutzungsrechte, damit auch der Verlag gegen die unbefugte Nutzung von
Zeitungstexten durch Dritte vorgehen kann.
Die Verleger wollen nun aber nicht mehr von den Urheberrechten der
Journalisten abhängig sein und eigene Rechte haben. So sollen auch neue
Einnahmen als Ausgleich für schwindende Auflagen und Anzeigenerlöse möglich
werden. Immerhin haben die Verleger bereits die schwarz-gelbe Koalition
überzeugt. Im Koalitionsvertrag heißt es, ein "Leistungsschutzrecht für
Presseverlage" werde angestrebt. Verleger und Gewerkschaften diskutieren
jetzt über die Ausgestaltung. Nach den vorliegenden Entwürfe sollen neue
Paragraphen 87f und 87g ins Urheberrechtsgesetz aufgenommen werden.
Konkrete Bedeutung könnte das neue Leistungsschutzrecht zum Beispiel
gegenüber Suchmaschinenbetreibern wie Google bekommen. Denn die kleinen
Ausschnitte (snippets), die Google auf einer Suchliste anzeigt, können mit
dem klassischen Urheberrecht nicht verhindert werden, da sie keinen
Werk-Charakter haben. Hätten die Verleger jedoch ein Leistungsschutzrecht,
müsste Google vorher eine Verwertungsgesellschaft fragen und die Verleger
an den (Werbe-)erlösen beteiligen. Google könnte in den Verhandlungen dann
aber darauf verweisen, dass man den Verlags-Webseiten bereits etwas Gutes
tue und ihnen Nutzer zuführe.
In der Befürwortung des neuen Rechts sind sich Verleger und Gewerkschaften
einig. In der Ausgestaltung gibt es aber noch Streitpunkte. So wollen die
Verleger, dass das Lesen von eigentlich kostenlosen Online-Inhalt immer
dann genehmigungs- und zahlungspflichtig wird, wenn es zu beruflichen
Zwecken erfolgt. Dies könnte Banken oder Behörden treffen. Die
Journalistengewerkschaften DJV und dju/ver.di lehnen das ab, weil sonst
auch freie Journalisten betroffen wären, die auf Zeitungsseiten im Internet
recherchieren.
Sicherstellen wollen die Gewerkschaften auch, dass das Leistungsschutzrecht
deutlich vom Urheberrecht getrennt wird. Sonst könnte ein freier Journalist
Probleme bei der Zweitverwertung seiner Texte bekommen und müsste den
Verlag vorher um Erlaubnis fragen. Diese Trennung ist rechtstechnisch
allerdings gar nicht so einfach.
Vor allem aber wollen die Gewerkschaften, dass die Journalisten angemessen,
das heißt zur Hälfte, an den eventuellen Einnahmen beteiligt werden.
[2][Irights.info] ist nach wie vor nicht davon überzeugt, dass man ein
Leistungsschutzrecht für Verleger überhaupt braucht. Als
"Kollateralschaden" werde die Informationsvermittlung und -Beschaffung in
bisher nicht absehrbarer Weise beeinträchtigt. Verleger und Gewerkschaften
betonen, dass bloße Zitate aus Zeitungsartikeln weiter kostenlos und
genehmigungsfrei möglich bleiben sollen.
11 May 2010
## LINKS
[1] http://irights.info/
[2] http://irights.info/
## AUTOREN
Christian Rath
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