# taz.de -- Polizei unterliegt vor Gericht: Tierquälerei darf gezeigt werden | |
> Richter geben Tierschützern recht: Schock-Bilder aus Schlachthöfen dürfen | |
> öffentlich gemacht werden - auch in Fußgängerzonen. Ein Verbot der | |
> Siegener Polizei war illegitim. | |
Bild: Leichen, Blut, Gedärme: Auch drastische Darstellungen von Tierquälerei … | |
MÜNSTER/SIEGEN dpa | Tierschützer aus Siegen gehen als Gewinner aus einem | |
einem jahrelangen Rechtsstreit mit der Polizei hervor. Sie dürfen weiter in | |
der Fußgängerzone öffentlich mit schockierenden Bildern aus Schlachthöfen, | |
Mastanlagen und Pelztierfarmen für ihre Anliegen werben. Das hat am | |
Dienstag das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. | |
Dem Tierschutz-Verein "Die Tierfreunde" zufolge zogen die Richter bei ihrer | |
Bewertung unter anderem eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes | |
heran, wonach "ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers kein | |
Belang ist, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken | |
darf". | |
Im Jahr 2005 hatte die Siegener Polizei den Tierschützern verboten, ihre | |
drastischen Bilder und Filme in der Öffentlichkeit zu zeigen und eine | |
Leinwand hinter eine Sichtschutz-Wand verbannt. Das Verwaltungsgericht in | |
Arnsberg hatte die Ansicht der Polizei zunächst bestätigt. Die Richter des | |
Oberverwaltungsgerichts Münster stellten allerdings fest, dass die | |
Verbotsverfügung, die sich unter anderem auf den Jugendschutz berief, keine | |
Rechtsgrundlage habe. Das Verbot wurde daher zurückgenommen. | |
Mit dem Gerichtsurteil hat sich der bundesweit aktive Verein "Die | |
Tierfreunde" in dem jahrelangen Rechtsstreit gegen die Siegener Polizei | |
durchsetzen können. Der Vorsitzende des Vereins sieht durch das | |
Oberverwaltungsgericht das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gestärkt: | |
"Fünf Jahre Rechtsbruch, Zensur und Einschüchterung durch die Behörden sind | |
genug", kommentierte er das Ende des Rechtsstreites. | |
2 Jun 2010 | |
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