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# taz.de -- Polizei unterliegt vor Gericht: Tierquälerei darf gezeigt werden
> Richter geben Tierschützern recht: Schock-Bilder aus Schlachthöfen dürfen
> öffentlich gemacht werden - auch in Fußgängerzonen. Ein Verbot der
> Siegener Polizei war illegitim.
Bild: Leichen, Blut, Gedärme: Auch drastische Darstellungen von Tierquälerei …
MÜNSTER/SIEGEN dpa | Tierschützer aus Siegen gehen als Gewinner aus einem
einem jahrelangen Rechtsstreit mit der Polizei hervor. Sie dürfen weiter in
der Fußgängerzone öffentlich mit schockierenden Bildern aus Schlachthöfen,
Mastanlagen und Pelztierfarmen für ihre Anliegen werben. Das hat am
Dienstag das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.
Dem Tierschutz-Verein "Die Tierfreunde" zufolge zogen die Richter bei ihrer
Bewertung unter anderem eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
heran, wonach "ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers kein
Belang ist, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken
darf".
Im Jahr 2005 hatte die Siegener Polizei den Tierschützern verboten, ihre
drastischen Bilder und Filme in der Öffentlichkeit zu zeigen und eine
Leinwand hinter eine Sichtschutz-Wand verbannt. Das Verwaltungsgericht in
Arnsberg hatte die Ansicht der Polizei zunächst bestätigt. Die Richter des
Oberverwaltungsgerichts Münster stellten allerdings fest, dass die
Verbotsverfügung, die sich unter anderem auf den Jugendschutz berief, keine
Rechtsgrundlage habe. Das Verbot wurde daher zurückgenommen.
Mit dem Gerichtsurteil hat sich der bundesweit aktive Verein "Die
Tierfreunde" in dem jahrelangen Rechtsstreit gegen die Siegener Polizei
durchsetzen können. Der Vorsitzende des Vereins sieht durch das
Oberverwaltungsgericht das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gestärkt:
"Fünf Jahre Rechtsbruch, Zensur und Einschüchterung durch die Behörden sind
genug", kommentierte er das Ende des Rechtsstreites.
2 Jun 2010
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