| # taz.de -- Videoüberwachung: Keine Polizei-Peepshow am Kiez | |
| > Oberverwaltungsgericht untersagt der Polizei, den Hauseingang einer | |
| > Reeperbahn-Anwohnerin zu filmen - denn dafür gibt es keine gesetzliche | |
| > Grundlage. | |
| Bild: Darf nicht mehr in den Hauseingang spähen: Ein Polizist vor Monitoren de… | |
| Ein Hauch von Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber bitte auf solider | |
| gesetzlicher Basis - so nicht. So lässt sich inhaltlich die dreistündige | |
| mündliche Verhandlung vor dem Polizei-Senat des Hamburgischen | |
| Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Videoüberwachung der Reeperbahn | |
| zusammenfassen. Konkret ist am gestrigen Dienstag nur das Filmen eines | |
| einzelnen Hauses vom OVG untersagt worden, andere Reeperbahn-Bewohner | |
| können jedoch jetzt ebenfalls auf Unterlassung klagen. Dann muss die | |
| Polizei entweder ihre zwölf Kameras neu positionieren oder aber durch | |
| technische Programmierung wesentliche Sequenzen schwarz schalten. | |
| Geklagt hatte eine St. Paulianerin, die eine Wohnung im 2. Stock auf der | |
| Reeperbahn nahe der Großen Freiheit bewohnt. Als 2006 die Kameras | |
| installiert worden sind, bemerkte sie, dass ein Videoauge direkt durch das | |
| Fenster in ihre Wohnung lugen kann. Im Zuge einer einstweiligen Verfügung | |
| und später auch im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht setzte ihr | |
| Anwalt Dirk Audörsch zwar durch, dass die Kamera vor dem Haus beim | |
| Schwenken und Zoomen ab dem 2. Stock blind geschaltet wird, nicht jedoch, | |
| dass die Überwachung des Parterres und des Hauseingangs zu unterbleiben | |
| habe. | |
| "Das war zu kurz gedacht", rüffelte der Vorsitzende Richter Joachim Pradel | |
| nun seine Kollegen der Vorinstanz. Denn das Polizeigesetz zur | |
| Datenspeicherung lasse lediglich die Videoüberwachung "öffentlicher | |
| Straßen, Wege und Plätze" zu, nicht jedoch das Filmen der angrenzenden | |
| Geschäfte, Gaststätten sowie Haus- oder Kneipeneingänge. Es biete daher | |
| keine rechtliche Grundlage für einen solchen Eingriff in das Grundrecht auf | |
| informationelle Selbstbestimmung. "Gerade in Hauseingängen lassen sich | |
| Bewegungs- und Kontaktprofile erstellen", sagte Pradel. | |
| Polizeijustiziarin Jana Traulsen beharrte darauf, dass die Polizei zur | |
| Strafverhütung und Strafverfolgungsvorsorge auch Videobilder von den | |
| Randereignissen auf den öffentlichen Plätze brauche, weil sich auch dort | |
| Straftaten ereignen könnten. Wenn das vom Gesetzgeber so gewollt wäre, | |
| hätte er Normenklarheit schaffen und dies im Gesetz verankern müssen, | |
| konterte Pradel. Grundrechte auszuhebeln, nur weil sich die Bevölkerung | |
| subjektiv sicherer fühle, sei unzulässig, sagte Pradel. Seiner Auffassung | |
| nach müssten die Videokameras nur anders installiert werden, um die | |
| Reeperbahn einsehen zu können, ohne in die Hauseingänge zu filmen. | |
| Grundsätzlich hält das OVG die Videoüberwachung im Kriminalitätsschwerpunkt | |
| Reeperbahn zwar für zulässig, bezweifelt aber die Effektivität: "Die | |
| Hoffnung, dass durch Videoüberwachung die Zahl Straftaten sinkt, hat sich | |
| nicht bewahrheitet", lautet Pradels Resümee. "Die Straftaten sind deutlich | |
| gestiegen." | |
| 22 Jun 2010 | |
| ## AUTOREN | |
| Kai von Appen | |
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