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# taz.de -- Linke nach Verfassungsschutz-Urteil: "Rückfall in den Kalten Krieg"
> Die Linke zeigt sich überrascht vom Urteil aus Leipzig. Sie will nicht
> hinnehmen, dass dem Verfassungsschutz erlaubt wird, sie weiter zu
> beobachten.
Bild: Fühlt sich immer noch beobachtet: Bodo Ramelow.
BERLIN dpa | Die Linkspartei will sich weiter mit allen Mitteln gegen die
vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Beobachtung durch den
Verfassungsschutz wehren. Der Linken-Politiker Bodo Ramelow bekräftigte am
Donnerstag im Sender NDR Info, dass er den Gang vor das
Bundesverfassungsgericht vorbereite.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwoch entschieden, dass
die Beobachtung Ramelows rechtens ist. Der Verfassungsschutz begründet sein
Vorgehen damit, dass der Politiker ein Spitzenvertreter einer Partei mit
verfassungsfeindlichen Bestrebungen sei.
Im RBB kritisierte Ramelow, mit dem Urteil sei es zulässig, dass über alle
80 000 Mitglieder der Linkspartei Registerauszüge angelegt werden könnten.
Dies sei "ein skandalöses Verfahren" und "ein Rückfall in den Kalten
Krieg". Die Linke solle als Opposition den Staat prüfen - "und nicht
umgekehrt der Staat mit geheimdienstlichen Mitteln und Beamtenapparaten uns
prüfen". Im Bayerischen Rundfunk ergänzte er: "Man geht hier mit
staatlichen Mitteln gegen eine erfolgreiche politische Partei vor." Die
Linke sei selbstverständlich verfassungstreu.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Fall des Linken-Politikers Ramelow
geurteilt, dass ein Dossier aus öffentlich zugänglichen Daten über ihn
verfasst werden darf. Die Richter genehmigten, dass auch alle anderen
Linken-Spitzenpolitiker beobachtet werden können. (Az.: BVerwG 6 C 22.09)
Es gebe Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen von
Teilgruppen innerhalb der Partei.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Dietmar
Bartsch, zeigte sich am Donnerstag im rbb-Inforadio überrascht von dem
Urteil: "Ich habe das nicht für möglich gehalten, dass gerichtlich
festgestellt wird, dass der Geheimdienst sich zum willfährigen Arm
parteipolitischer Interessen machen kann." Es könne nicht sein, dass
Regierungen festlegen, wer beobachtet wird.
Linken-Chef Klaus Ernst lehnte es ab, linksextreme Gruppierungen wie die
Kommunistische Plattform oder das Marxistische Forum auszuschließen. Die
Linke lasse sich "nicht vorschreiben, wer bei uns Strömungen bilden darf
und wer nicht", sagte Ernst der "Leipziger Volkszeitung". Er könne keine
verfassungsfeindlichen Bestrebungen dieser Gruppen erkennen.
Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach begrüßte dagegen das Urteil. "Ich
halte diese Entscheidung für richtig", sagte er am Donnerstag dem Sender
MDR Info. Für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei es nicht
entscheidend, ob eine Partei in ein Parlament gewählt werde, sondern
ausschließlich darum, ob es verfassungsfeindliche Aktivitäten gebe. "Ich
habe noch nie gehört, dass die Repräsentanten der Linkspartei gesagt haben:
Sofort die Beobachtung der NPD einstellen, denn die NPD ist ja in
demokratischer Wahl in Parlamente eingezogen. Danach differenziert der
Verfassungsschutz aus guten Gründen nicht."
22 Jul 2010
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