# taz.de -- Linke nach Verfassungsschutz-Urteil: "Rückfall in den Kalten Krieg" | |
> Die Linke zeigt sich überrascht vom Urteil aus Leipzig. Sie will nicht | |
> hinnehmen, dass dem Verfassungsschutz erlaubt wird, sie weiter zu | |
> beobachten. | |
Bild: Fühlt sich immer noch beobachtet: Bodo Ramelow. | |
BERLIN dpa | Die Linkspartei will sich weiter mit allen Mitteln gegen die | |
vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Beobachtung durch den | |
Verfassungsschutz wehren. Der Linken-Politiker Bodo Ramelow bekräftigte am | |
Donnerstag im Sender NDR Info, dass er den Gang vor das | |
Bundesverfassungsgericht vorbereite. | |
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwoch entschieden, dass | |
die Beobachtung Ramelows rechtens ist. Der Verfassungsschutz begründet sein | |
Vorgehen damit, dass der Politiker ein Spitzenvertreter einer Partei mit | |
verfassungsfeindlichen Bestrebungen sei. | |
Im RBB kritisierte Ramelow, mit dem Urteil sei es zulässig, dass über alle | |
80 000 Mitglieder der Linkspartei Registerauszüge angelegt werden könnten. | |
Dies sei "ein skandalöses Verfahren" und "ein Rückfall in den Kalten | |
Krieg". Die Linke solle als Opposition den Staat prüfen - "und nicht | |
umgekehrt der Staat mit geheimdienstlichen Mitteln und Beamtenapparaten uns | |
prüfen". Im Bayerischen Rundfunk ergänzte er: "Man geht hier mit | |
staatlichen Mitteln gegen eine erfolgreiche politische Partei vor." Die | |
Linke sei selbstverständlich verfassungstreu. | |
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Fall des Linken-Politikers Ramelow | |
geurteilt, dass ein Dossier aus öffentlich zugänglichen Daten über ihn | |
verfasst werden darf. Die Richter genehmigten, dass auch alle anderen | |
Linken-Spitzenpolitiker beobachtet werden können. (Az.: BVerwG 6 C 22.09) | |
Es gebe Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen von | |
Teilgruppen innerhalb der Partei. | |
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Dietmar | |
Bartsch, zeigte sich am Donnerstag im rbb-Inforadio überrascht von dem | |
Urteil: "Ich habe das nicht für möglich gehalten, dass gerichtlich | |
festgestellt wird, dass der Geheimdienst sich zum willfährigen Arm | |
parteipolitischer Interessen machen kann." Es könne nicht sein, dass | |
Regierungen festlegen, wer beobachtet wird. | |
Linken-Chef Klaus Ernst lehnte es ab, linksextreme Gruppierungen wie die | |
Kommunistische Plattform oder das Marxistische Forum auszuschließen. Die | |
Linke lasse sich "nicht vorschreiben, wer bei uns Strömungen bilden darf | |
und wer nicht", sagte Ernst der "Leipziger Volkszeitung". Er könne keine | |
verfassungsfeindlichen Bestrebungen dieser Gruppen erkennen. | |
Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach begrüßte dagegen das Urteil. "Ich | |
halte diese Entscheidung für richtig", sagte er am Donnerstag dem Sender | |
MDR Info. Für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei es nicht | |
entscheidend, ob eine Partei in ein Parlament gewählt werde, sondern | |
ausschließlich darum, ob es verfassungsfeindliche Aktivitäten gebe. "Ich | |
habe noch nie gehört, dass die Repräsentanten der Linkspartei gesagt haben: | |
Sofort die Beobachtung der NPD einstellen, denn die NPD ist ja in | |
demokratischer Wahl in Parlamente eingezogen. Danach differenziert der | |
Verfassungsschutz aus guten Gründen nicht." | |
22 Jul 2010 | |
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