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# taz.de -- Neue Hoffnung für bedrohtes Kulturprojekt: Tacheles sucht Erben
> Ein neues Gutachten sagt, dass das Grundstück mit der räumungsbedrohten
> Kulturruine an der Oraninenburger Straße an seine Alteigentümer
> zurückgegeben werden muss.
Bild: Die Laune ist super, die Zukunft ungewiss: Der Tacheles-Garten
Die von Räumung bedrohten Kreativen im Kunsthaus Tacheles schöpfen neue
Hoffnung. Ein im Auftrag der Künstler erstelltes Anwaltsgutachten kommt zu
dem Schluss, dass der Verkauf des 23.600 Quadratmeter großen Areals an
einen Investor spätestens 2008 widerrufen hätte werden müssen. Der zwischen
dem Bund und einem Investor abgeschlossene Vertrag sei unwirksam, da dieser
auf dem Gelände nie gebaut habe. Das Gelände sei folglich an die
Alteigentümer zurück zu geben.
Das Grundstück zwischen Oranienburger- und Friedrichstraße wurde 1995 aus
bundeseigenem Treuhandvermögen an die Kölner Fundus-Gruppe verkauft. Weil
der Investor eine Großbebauung und damit Arbeitsplätze schaffen wollte,
erteilte der Bund einen sogenannten Investitionsvorrangbescheid. Dieser
wurde eingeführt, um Bauvorhaben trotz ungeklärter Eigentumsansprüche
vorantreiben zu können. Da Fundus sein Bauversprechen aber nie einlöste,
hätte die öffentliche Hand spätestens mit Ablauf der "Durchführungsfrist"
2007 den Bescheid widerrufen müssen. So zumindest sieht es das Gutachten
der Anwaltskanzlei SK Schwarz. Die Fundus Gruppe widerspricht dem: "Die
rechtliche Stellungnahme geht von einem völlig unzutreffenden Sachverhalt
aus", heißt es in einer ersten Reaktion. Der Investitionsvorrangbescheid
sei ordnungsgemäß erteilt worden.
Von dem Gutachten erhoffen sich die Tacheles-Künstler nun Aufschub im
Wettrennen mit der Zeit. Das aktuell unter Zwangsverwaltung stehende
Gelände mit dem Künstlerhaus soll noch dieses Jahr zwangsversteigert
werden. Der Eigentümer, die HSH Nordbank, besteht auf einer Räumung des
Hauses. Gelänge es den Künstlern, einen Erben ausfindig zu machen, könnte
dieser Einspruch gegen den ergangenen Bescheid erwirken.
Zeitnah wäre das Anrufen von Bundesrechnungshof oder Petitionsausschuss für
die Künstler wohl realistischer. Ein Erfolg hätte auch für einen neuen
Eigentümer des Areals gravierende Folgen: Ob der Bezirk noch einmal eine so
großzügige Erlaubnis für ein Premiumensemble aus Wohnen, Gewerbe und Hotel
erteilen wird, ist fraglich.
15 Aug 2010
## AUTOREN
Nina Apin
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