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# taz.de -- Diskussion um Google Street View: Innenminister warnt vor Schnellsc…
> Innenminister De Maizière bremst Forderungen nach gesetzlichen Regelungen
> für den Internetdienst Google Street View. Ministerin Aigner kritisiert,
> die Widerspruchsfrist sei zu kurz.
Bild: "I prefer not to be....": Reflexhafte Abneigung - ein deutsches Phänomen?
BERLIN dpa/apn | Angesichts der Forderungen nach einem schnellen Eingreifen
des Gesetzgebers gegen den umstrittenen Internetdienst Google Street View
warnt Bundesinnenminister Thomas de Maizière vor übereilten Reaktionen.
"Eine gesetzliche Regelung ist nicht unmöglich", sagte er den Stuttgarter
Nachrichten. "Aber es wird keinen Schnellschuss geben." Die Bundesregierung
werde nach einer umfassenden Bestandsaufnahme zeitnah Lösungsvorschläge
vorlegen. Am Wochenende hatten mehrere Landesregierungen und
Datenschutzbeauftragte eine schnelle Regelung des Umgangs mit Geodaten
angemahnt.
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) kritisierte die
Widerspruchsfrist, die Google anbietet. Hausbesitzer und Mieter können von
Google innerhalb von vier Wochen verlangen, dass ein Foto ihrer Immobilie
oder ihrer Wohnung nicht ins Internet gestellt wird. Aigner sagte im
Bayerischen Rundfunk: "Die Widerspruchsfrist für die jetzt 20 betroffenen
Städte (...) halte ich für zu kurz, vor allem für diejenigen Bundesländer,
die jetzt gerade in den Ferien sind. Da halte ich eine Verlängerung für
zwingend erforderlich." Sie werde daher weiter mit Google verhandeln.
Auch der SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy kritisierte die Frist als zu
kurz. "Das ist lächerlich", sagte er Handelsblatt Online. "Entweder Google
ist dazu bereit, dass Betroffene jederzeit Widerspruch einlegen können -
die entsprechende Abbildung der Liegenschaft ist dann zu schwärzen -, oder
der Bundestag muss das klarstellen."
Edathy sprach sich für ein spezielles Datenschutzgesetz für das Internet
aus. Aufgrund der wachsenden technischen Möglichkeiten des Internets müsse
darin klar definiert sein, "was zulässig ist und was nicht". Der
SPD-Politiker nannte es problematisch, dass Google nach geltender
Rechtslage wie jeder Privatmann auch Fotos des öffentlichen Straßenraums
machen dürfe.
Die Grünen werfen der Bundesregierung "Komplettversagen" vor. Seit Monaten
sei bekannt, dass Street View von der bisherigen geltenden Rechtslage nur
unvollständig erfasst werde und dass die Bürger zu Recht einen gesetzlich
verbürgten Schutz einforderten, sagte der Geschäftsführer der
Grünen-Fraktion im Bundestag, Volker Beck, Handelsblatt Online. Es sei
schon sonderbar, wenn die tapferste Tat von Regierungsmitgliedern darin
bestehe, einen Widerspruch gegen die Darstellung ihres Privathauses
einzureichen. Untzer anderem hatte FDP-Vizekanzler Guido Westerwelle
mitgeteilt, dass er sein Haus nicht im Internet veröffentlicht sehen wolle.
Ziel einer gesetzlichen Regelung sollte sein, so Volker Beck, sowohl
wichtige Gemeinwohlinteressen als auch die Grundrechte der Bürgerinnen und
Bürger im Blick zu behalten.
Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen appelliert an die Politik,
rasch klare Bedingungen für Straßenansichtsdienste im Internet zu schaffen.
Es bedarf einer gesetzlichen Verankerung des Recht auf Widerspruchs.
Dennoch warnen die Verbraucherzentralen vor überzogenen Reaktionen. "Das
Ausmaß der aktuellen Debatte trägt eher zur Verunsicherung, denn zur
Sensibilisierung bei", so Falk Lüke, Referent im
Verbraucherzentralen-Projekt "Verbraucherrechte in der Digitalen Welt". Auf
dessen [1][Internetseite] lassen sich auch Informationen dazu finden, wie
Einspruch gegen das ins Netz stellen von Häusern und Wohnungen erhoben
werden kann.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisiert Google für das
Vorpreschen im Alleingang, ohne sich mit der Politik, den Daten- und
Verbraucherschützern in Deutschland abgestimmt zu haben. Dadurch nähre
Google die Angst, dass die kurze Frist zum Widerruf nur eine
Beruhigungspille ist, die Verbraucher am Ende jedoch vor vollendete
Tatsachen gestellt würden.
16 Aug 2010
## LINKS
[1] http://www.surfer-haben-rechte.de
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