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# taz.de -- Datenschutz für Arbeitnehmer: Keine Kameras im Spind
> Keine beliebigen Gesundheitstests, kein Schnüffeln in sozialen
> Netzwerken: Arbeitnehmer sollen künftig besseren Datenschutz genießen.
> Offene Überwachung könnte aber einfacher werden.
Bild: So ist's erlaubt: Offen sichtbare Videoüberwachung vor der Unternehmensz…
BERLIN taz | Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Regeln für den Umgang mit
Daten von Arbeitnehmern und Bewerbern beschlossen. Damit reagiert
Schwarz-Gelb auf Überwachungsskandale bei Unternehmen wie Lidl, Bahn und
Telekom. Das Gesetz schaffe Rechtssicherheit und sorge für einen
"ausgewogenen Ausgleich" zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sagte
Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Der Deutsche Gewerkschaftsbund
(DGB) übte hingegen scharfe Kritik. DGB-Chef Michael Sommer sprach von
"Gummiparagrafen", die das Ausspionieren von Beschäftigten ermöglichten.
In dem Gesetzentwurf wird unter anderem geregelt, dass vor einer
Einstellung gesundheitliche Untersuchungen nur zulässig sein sollen, wenn
sie für den jeweiligen Job relevant sind. So soll ein Chirurg auf eine
HIV-Infektion untersucht werden können, nicht aber eine Sekretärin. Grenzen
setzt die Regierung den Arbeitgebern auch beim Ausforschen von potenziellen
Mitarbeitern im Netz. So sollen Chefs zwar Infos über Bewerber ergoogeln
können, über soziale Netzwerke wie Facebook aber nicht recherchieren
dürfen. Kritik, dass dies nicht überprüfbar sei, wies de Maizière zurück.
Man könne auch nur schwer kontrollieren, ob ein Arbeitgeber einen Bewerber
aus diskriminierenden Motiven ablehne. Dennoch sei es gut, dass es Gesetze
gebe, die das verbieten.
In Zukunft sollen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auch nicht mehr heimlich per
Video überwachen dürfen, selbst wenn ein konkreter Verdacht auf eine
Straftat besteht. Eingesetzt werden kann in solchen Fällen aber ein
Privatdetektiv. Relativ niedrig sind in dem Gesetzentwurf die Hürden für
eine offene Videoüberwachung in den Betrieben. "Das wird zu einer
Ausweitung führen", prophezeit denn auch Thilo Weichert,
Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein.
Weitgehend positiv bewertete hingegen der Bundesdatenschutzbeauftragte
Peter Schaar das geplante Gesetz. Er sprach von einem "tragfähigen
Kompromiss, der eine substanzielle Verbesserung" darstelle. Kritik übte er
aber an dem automatischen Abgleich von Beschäftigtendaten, den das Gesetz
Arbeitgebern auch ohne Anlass ermöglicht. Mit dieser innerbetrieblichen
Rasterfahndung sollen Firmen Korruption bekämpfen können - ein Punkt, der
den Gewerkschaften aufstößt. Die Aufklärung von Korruption gehöre in die
Hände von Polizei und Staatsanwaltschaft, sagte DGB-Chef Sommer.
25 Aug 2010
## AUTOREN
Wolf Schmidt
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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