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# taz.de -- Prozess wegen Feldzerstörung: Gentech-Gegner vor Gericht
> Die Aktivisten zerstörten 2008 ein Versuchsfeld in Sachen-Anhalt. Der
> Gen-Weizen auf dem Acker habe Mensch und Umwelt gefährdet, erklären sie.
Bild: Die sechs Gentech-Gegner kämpfen gegen Freilandversuche mit gentechnisch…
BERLIN taz | Sechs Zerstörer eines Gentechnik-Feldes in Sachsen-Anhalt
müssen sich seit Dienstag vor dem Amtsgericht Aschersleben verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft den 24- bis 33-Jährigen laut Anklageschrift
Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vor.
Sie hätten am frühen Morgen des 21. April 2008 "unter Ausnutzung der
Dunkelheit" die Zäune um das Versuchsfeld des Leibniz-Instituts für
Pflanzengenetik in dem Ort Gatersleben überwunden und dann gentechnisch
veränderte Weizenpflanzen mit Hacken und Harken vernichtet. Der Schaden
betrage mindestens 245.000 Euro. Das Urteil wird am 15. Oktober erwartet.
Die "Feldbefreier" räumten die Tat vor Gericht ein, wie ein Justizsprecher
berichtete. Sie halten sie aber nicht für illegal, weil sie mit der
Zerstörung eine Gefahr für Mensch und Umwelt hätten beenden wollten. Für
die Gentechnik-Gegner ist das eine Notstandssituation, zu deren Abwehr laut
Strafgesetzbuch auch eigentlich verbotene Taten erlaubt sind.
Der Genweizen bedrohte der Angeklagten Mirjam Anschütz zufolge vor allem
die Saatgutbank in der Nähe des Versuchsfeldes. Die Genbank bewahre auch
Weizensorten vor dem Aussterben. Wenn sie etwa durch eine Verwechslung von
Saatgut mit dem Gentech-Weizen vermischt und dann an Züchter verschickt
würden, wäre das Genkonstrukt weltweit verbreitet, "ohne dass es auch nur
ansatzweise auf Gefahren für Mensch und Umwelt untersucht worden wäre".
Die Behörden, die den Versuch dennoch genehmigt hätten, werden von den
Angeklagten als befangen dargestellt. Trotzdem habe das Gesetz den
Beschuldigten keine Klage gegen die Genehmigung ermöglicht.
Eigentlich wollte die Staatsanwaltschaft auch vier Journalisten vor Gericht
stellen. Sie hätten mit ihren Kamerascheinwerfern das Feld erleuchtet und
so die Aktion erleichtert. Diese Anklage hatte das Landgericht Madgeburg
aber nicht zugelassen, da kein ausreichender Tatverdacht bestehe.
Die Zivilkammer des Landgerichts hatte die beschuldigten Gentech-Gegner
bereits zu einem Schadensersatz von rund 142.000 Euro verurteilt. Das
Oberlandesgericht in Naumburg hat das Urteil im Mai jedoch kassiert.
28 Sep 2010
## AUTOREN
Jost Maurin
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