Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kirche pro Volksbegehren: Wassertisch setzt auf Gott
> Auch die Kirchen bekennen sich zum Volksbegehren für die Offenlegung der
> "Wasserverträge". Initiatoren optimistisch.
Knapp drei Wochen vor Ende des Wasservolksbegehrens wächst bei den
Initiatoren der Optimismus. "Die Zeichen stehen gut, dass wir die
benötigten Unterschriften erreichen", sagte die Aktivistin Ulrike von
Wiesenau am Freitag. Mit dem Volksbegehren will die Initiative die
Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe vor
elf Jahren erreichen.
Zum neuen Optimismus dürfte auch beitragen, dass die Kirchen sich nun
öffentlich hinter das Anliegen des Volksbegehrens gestellt haben. "Hier
scheint etwas so schlecht gemacht worden zu sein, dass man es nicht
veröffentlichen möchte, weil dann die Kritik so groß würde", sagt Reinhard
Dalchow, Umweltbeauftragter der evangelischen Kirche. Die Unterstützung der
Kirchen sei nicht nur eine spirituelle, sondern auch eine praktische. "Wir
hören von vielen Gemeinden, wo von der Kanzel dafür aufgerufen wird, zu
unterschreiben", erklärt Wolfgang Klose, Vorsitzender des Diözesenrats der
Katholiken. Auch wenn keiner der beiden konkrete Zahlen nennen kann - beide
betonen, dass nach vielen Gottesdiensten gesammelt würde und zahlreiche
Unterschriftenlisten noch nicht abgegeben worden seien. Erst in dieser
Woche hatte die Landeswahlleiterin die Zahl von 105.000 abgegebenen
Unterschriften bekannt gegeben.
Die Hoffnung der Beteiligten, die für einen Volksentscheid nötigen 172.000
Unterschriften zusammenzubekommen, liegt damit auch auf den externen
Verbänden. Die sind durchaus heterogen: Nicht nur die Kirchen beteiligen
sich, sondern auch Gewerkschaften, die DKP genauso wie ein
Kleingärtnerverband.
Währenddessen hat der Verein "Mehr Demokratie" einen Antrag auf
Veröffentlichung der Verträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
gestellt. "Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger sich selbst ein Urteil
darüber bilden können, was damals zur Privatisierung der Wasserbetriebe
vereinbart wurde", sagt Vorstandssprecher Michael Efler. Trotzdem
unterstütze der Verein weiterhin das Volksbegehren. Das sei "unabdingbar",
um bei Nachverhandlungen Druck auf den Senat auszuüben. Die Vertragspartner
müssen laut IFG neu verhandeln, wenn in Verträgen eine
Geheimhaltungsklausel steht. Erst, wenn sie sich nicht einigen können und
das Geheimhaltungsinteresse nicht erheblich überwiegt, muss der
Originalvertrag offengelegt werden. SVENJA BERGT
2 Oct 2010
## AUTOREN
Svenja Bergt
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.