# taz.de -- Kommentar Drohnenkrieg: Keine Strafverfolgung mit Raketen | |
> Politisch und rechtlich dürfte der Drohnenkrieg den Amerikanern noch jede | |
> Menge Ärger bereiten. | |
Die USA führen einen Drohnenkrieg in Afghanistan und im Norden Pakistans. | |
Effizient, preisgünstig und relativ gefahrlos werden Kommandanten und | |
wichtige Kader der Aufständischen ausgeschaltet. Militärisch ist das | |
Konzept erfolgreich. Politisch und rechtlich dürfte der Drohnenkrieg den | |
Amerikanern aber noch jede Menge Ärger bereiten - nicht nur in Pakistan, | |
sondern auch in Deutschland. | |
In Pakistan werden die Drohnenangriffe zunehmend als Verletzung der | |
Souveränität des Landes gesehen. Groß ist die Empörung vor allem, wenn | |
dabei Unbeteiligte, etwa Kinder, sterben. Zwar haben die Amerikaner | |
vermutlich eine Genehmigung der pakistanischen Regierung für Einsätze im | |
Grenzgebiet zu Afghanistan. Doch die Regierung in Islamabad steht nicht | |
dazu, deshalb ist der politische Schaden groß. | |
Vorige Woche wurden erstmals wohl auch deutsche Staatsbürger bei | |
US-Drohnenangriffen im Norden Pakistans getötet. Diese hatten sich der | |
Gruppe Islamische Bewegung Usbekistan angeschlossen. Das wirft weitere | |
Fragen auf: Handelte es sich hierbei um zulässige militärische | |
Auseinandersetzungen, oder liegt hier eine außergesetzliche Hinrichtung | |
vermeintlicher Terroristen vor? Wurden die Deutschen gezielt getötet, oder | |
war ihr Tod "nur" ein Kollateralschaden beim Angriff auf andere Ziele? | |
Völkerrechtlich erlaubt ist tödliche militärische Gewalt nur im Rahmen | |
bewaffneter Konflikte, also von Kriegen und Bürgerkriegen. Wer dagegen | |
Terroristen, die nicht Teil der Kämpfe sind, einfach mit Raketen umbringt, | |
begeht ein Kriegsverbrechen. So sehen das jedenfalls europäische | |
Völkerrechtler. | |
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe sollte nun also schnell den Tod der | |
Deutschen untersuchen. Die Bundesanwälte müssen dabei nicht nur den Status | |
der Islamischen Bewegung Usbekistan klären, sondern auch, welche Funktion | |
die deutschen Islamisten hatten. Eine Vorbereitung von Anschlägen in Europa | |
kann jedenfalls nur strafrechtlich sanktioniert werden und rechtfertigt | |
keine Raketenangriffe. | |
Bisher blieb die Karlsruher Bundesanwaltschaft leider untätig. Es sollte | |
aber nicht der Eindruck entstehen, dass sie die Getöteten als Deutsche | |
zweiter Klasse (eingebürgert und extremistisch) betrachtet. Oder dass sie | |
etwas Angst vor einem Konflikt mit den US-Bündnispartnern hat. | |
10 Oct 2010 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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