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# taz.de -- Kommentar Drohnenkrieg: Keine Strafverfolgung mit Raketen
> Politisch und rechtlich dürfte der Drohnenkrieg den Amerikanern noch jede
> Menge Ärger bereiten.
Die USA führen einen Drohnenkrieg in Afghanistan und im Norden Pakistans.
Effizient, preisgünstig und relativ gefahrlos werden Kommandanten und
wichtige Kader der Aufständischen ausgeschaltet. Militärisch ist das
Konzept erfolgreich. Politisch und rechtlich dürfte der Drohnenkrieg den
Amerikanern aber noch jede Menge Ärger bereiten - nicht nur in Pakistan,
sondern auch in Deutschland.
In Pakistan werden die Drohnenangriffe zunehmend als Verletzung der
Souveränität des Landes gesehen. Groß ist die Empörung vor allem, wenn
dabei Unbeteiligte, etwa Kinder, sterben. Zwar haben die Amerikaner
vermutlich eine Genehmigung der pakistanischen Regierung für Einsätze im
Grenzgebiet zu Afghanistan. Doch die Regierung in Islamabad steht nicht
dazu, deshalb ist der politische Schaden groß.
Vorige Woche wurden erstmals wohl auch deutsche Staatsbürger bei
US-Drohnenangriffen im Norden Pakistans getötet. Diese hatten sich der
Gruppe Islamische Bewegung Usbekistan angeschlossen. Das wirft weitere
Fragen auf: Handelte es sich hierbei um zulässige militärische
Auseinandersetzungen, oder liegt hier eine außergesetzliche Hinrichtung
vermeintlicher Terroristen vor? Wurden die Deutschen gezielt getötet, oder
war ihr Tod "nur" ein Kollateralschaden beim Angriff auf andere Ziele?
Völkerrechtlich erlaubt ist tödliche militärische Gewalt nur im Rahmen
bewaffneter Konflikte, also von Kriegen und Bürgerkriegen. Wer dagegen
Terroristen, die nicht Teil der Kämpfe sind, einfach mit Raketen umbringt,
begeht ein Kriegsverbrechen. So sehen das jedenfalls europäische
Völkerrechtler.
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe sollte nun also schnell den Tod der
Deutschen untersuchen. Die Bundesanwälte müssen dabei nicht nur den Status
der Islamischen Bewegung Usbekistan klären, sondern auch, welche Funktion
die deutschen Islamisten hatten. Eine Vorbereitung von Anschlägen in Europa
kann jedenfalls nur strafrechtlich sanktioniert werden und rechtfertigt
keine Raketenangriffe.
Bisher blieb die Karlsruher Bundesanwaltschaft leider untätig. Es sollte
aber nicht der Eindruck entstehen, dass sie die Getöteten als Deutsche
zweiter Klasse (eingebürgert und extremistisch) betrachtet. Oder dass sie
etwas Angst vor einem Konflikt mit den US-Bündnispartnern hat.
10 Oct 2010
## AUTOREN
Christian Rath
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