# taz.de -- Kommentar Rente mit 65: Tohuwabohu bleibt aus | |
> Gut, dass die Schutzklausel bleibt, die verhindern soll, dass | |
> Beschäftigte direkt aus dem Job heraus in die Kiste springen. | |
Bild: Putzen: immer noch besser als arm zu sein | |
Für Gerda R. ist der Beschluss des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sicher | |
bitter. Sie kann jetzt nicht mehr auf ihren Job setzen, um ihre mickrige | |
Rente aufzubessern. Denn dem Hamburger Arbeitsgericht dürfte es nach den | |
Luxemburger EuGH-Vorgaben schwer fallen, im anhängigen Arbeitsrechtsstreit | |
noch positiv für die 66-Jährige zu entscheiden - wie es dies jüngst im Fall | |
eines 65-jährigen Haltestellen-Wächters der Hochbahn getan hat, der auch | |
länger arbeiten wollte. | |
Dennoch ist das Urteil der Luxemburger Richter zu begrüßen. Es gießt kein | |
Wasser auf die Mühlen der Verfechter einer Rente mit 67 und lässt die | |
tariflichen Regelungen unangetastet. Schließlich ist die Rente mit 65 von | |
den Gewerkschaften als Schutzklausel durchgesetzt worden, um den | |
Arbeitnehmern nach jahrzehntelanger Malocherei noch einen vernünftigen | |
Lebensabend zu sichern - und zu verhindern, dass Beschäftigte direkt aus | |
dem Job heraus in die Kiste springen. | |
Es wäre kaum auszudenken gewesen, was eine andere Entscheidung für ein | |
Tohuwabohu ausgelöst hätte - in vielen Branchen ist die Rente mit 65 Jahren | |
festgeschrieben. Das sollte die Unternehmen allerdings nicht daran hindern, | |
Beschäftigte auch darüber hinaus zu beschäftigten. Nur eben im | |
gegenseitigen Einvernehmen - Gerda R. wäre damit geholfen. | |
12 Oct 2010 | |
## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
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