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# taz.de -- Kommentar Rente mit 65: Tohuwabohu bleibt aus
> Gut, dass die Schutzklausel bleibt, die verhindern soll, dass
> Beschäftigte direkt aus dem Job heraus in die Kiste springen.
Bild: Putzen: immer noch besser als arm zu sein
Für Gerda R. ist der Beschluss des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sicher
bitter. Sie kann jetzt nicht mehr auf ihren Job setzen, um ihre mickrige
Rente aufzubessern. Denn dem Hamburger Arbeitsgericht dürfte es nach den
Luxemburger EuGH-Vorgaben schwer fallen, im anhängigen Arbeitsrechtsstreit
noch positiv für die 66-Jährige zu entscheiden - wie es dies jüngst im Fall
eines 65-jährigen Haltestellen-Wächters der Hochbahn getan hat, der auch
länger arbeiten wollte.
Dennoch ist das Urteil der Luxemburger Richter zu begrüßen. Es gießt kein
Wasser auf die Mühlen der Verfechter einer Rente mit 67 und lässt die
tariflichen Regelungen unangetastet. Schließlich ist die Rente mit 65 von
den Gewerkschaften als Schutzklausel durchgesetzt worden, um den
Arbeitnehmern nach jahrzehntelanger Malocherei noch einen vernünftigen
Lebensabend zu sichern - und zu verhindern, dass Beschäftigte direkt aus
dem Job heraus in die Kiste springen.
Es wäre kaum auszudenken gewesen, was eine andere Entscheidung für ein
Tohuwabohu ausgelöst hätte - in vielen Branchen ist die Rente mit 65 Jahren
festgeschrieben. Das sollte die Unternehmen allerdings nicht daran hindern,
Beschäftigte auch darüber hinaus zu beschäftigten. Nur eben im
gegenseitigen Einvernehmen - Gerda R. wäre damit geholfen.
12 Oct 2010
## AUTOREN
Kai von Appen
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