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# taz.de -- Kommentar Guantánamo-Insasse: Verrohung der Sitten
> Es ist gut, dass erstmals ein Guantánamo-Häftling vor einem Zivilprozess
> stand. Die "Krieger gegen den Terror" sehen ein Argument für den
> Beibehalt von Guantánamo.
Bild: Freigesprochen und verurteilt: Ahmed Khalfan Ghailani, wie ihn der Gerich…
Erstmals hat ein ziviles Gericht in den USA ein Urteil über einen
ehemaligen Guantánamo-Insassen gefällt. Das allein ist eine gute Nachricht.
Es ist ein Zeichen dafür, dass es möglich ist, terroristische Verbrechen
mit den Mitteln des Rechtsstaats zu verfolgen. Auch in den USA.
Wer als mutmaßlicher Terrorist nach Guantánamo gerät, ist in den Händen des
US-Militärs. Fernab jeder öffentlichen und medialen Kontrolle. Und fernab
jeder Chance auf einen fairen Prozess. In Guantánamo entscheiden die
Militärs nicht nur darüber, wie Gefangene verwahrt und behandelt werden,
sondern sie richten auch über sie. Historische Errungenschaften wie
Gewaltenteilung und der Anspruch auf eine optimale Verteidigung sind in
Guantánamo inexistent. Guantánamo ist kein Ort von Rechtsstaatlichkeit,
sondern ein Kriegsschauplatz. Die Ausweitung des Terrorismus hat das
Gefangenlager nicht verhindert.
Die Geschworenen des Gerichts in New York haben den Tansanier Ahmed Kaifan
Ghailani in 284 Anklagepunkten freigesprochen. Wegen seiner Verurteilung im
dem 285. Anklagepunkt - Verschwörung gegen US-Eigentum - riskiert er
dennoch eine Strafe zwischen 20 Jahren und lebenslänglich. Das ist immer
noch viel.
Doch für jene, die sich den "Krieg gegen den Terror" zur Lebensaufgabe und
zum zentralen Anliegen gemacht haben, reicht es nicht. Sie versuchen jetzt,
dass "milde" Urteil gegen Ghailani in ein Argument für den Beibehalt von
Guantánamo zu verwenden. Das ist wenig überraschend.
Und dennoch ist ihr öffentliches Auftreten, in dem sie Folter und alle
möglichen anderen Verletzungen von rechtsstaatlichen Prinzipien
verteidigen, beunruhigend. Es zeigt, wie stark die vergangenen acht Jahre
"Krieg gegen den Terror" die Sitten verroht haben.
18 Nov 2010
## AUTOREN
Dorothea Hahn
## ARTIKEL ZUM THEMA
Guantánamo-Prozess vor zivilem Strafgericht: 284 Mal unschuldig
Das erste Urteil gegen einen früheren Guantánamo-Insassen spricht diesen
von den meisten Anklagepunkten frei. Verurteilt wird er trotzdem. Zu wenig,
finden Republikaner.
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