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# taz.de -- Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Straße frei für die Rad…
> Mehr Rechte für Radfahrer: Künftig dürfen sie fast immer auf den Straßen
> fahren, sogar wenn es Radwege gibt. Doch es gibt auch Ausnahmen.
Bild: Müssen sich nicht nur auf Radwegen quetschen: Radfahrer in Deutschland.
Es ist eine Frage, die im Alltag eines jeden Radfahrers eine Rolle spielen
kann - zumindest wenn gerade Polizisten in der Nähe sind: Müssen Radfahrer
einen Radweg benutzen, der oft holprig oder zugeparkt sein kann? Oder
dürfen sie auch auf der Straße fahren, auf der sie schneller vorankommen
könnten?
Die Regel ist: Wenn ein Radweg da ist und mit dem entsprechenden
Verkehrsschild ausgewiesen wird, gilt die Radwegebenutzungspflicht. Fehlt
allerdings das Schild, dürfen sich die Radfahrer - auch verkehrsrechtlich
gesehen - aussuchen, ob sie auf dem Radweg oder der Fahrbahn radeln. Nach
einem jetzt veröffentlichten Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts
(BVG) haben Radfahrer nun bessere Chancen, gegen die Schilder vorzugehen.
Konkret ging es in dem Rechtsstreit um neue Radwege im bayrischen
Regensburg. Dort hatte die Stadtverwaltung gemeinsame Geh- und Radwege
neben der Straße eingerichtet und durch blaue Schilder für beide
Fahrtrichtungen eine Benutzungspflicht für Radfahrer angeordnet. Das Verbot
für Radfahrer, auf der Fahrbahn zu fahren, begründete die Stadt mit
allgemeinen Sicherheitserwägungen.
Dies wollte der Kläger, der Chef des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs
(ADFC) in Regensburg, nicht hinnehmen und ist dagegen juristisch
vorgegangen. Das BVG gab ihm nun in der Sache recht und stellte klar, dass
Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn
aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte
Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht. Diese habe aber im konkreten
Fall in Regensburg nicht vorgelegen.
Der Fahrradclub ADFC begrüßte das Urteil. Das Gericht habe die Rechte der
Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt, so
Clubsprecher Roland Huhn. Das Gericht habe damit bestätigt, dass Radfahrer
im Regelfall auf der Fahrbahn unterwegs sein dürfen und Städte und
Gemeinden nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen
dürfen.
Gleichwohl ändert sich in der Praxis zunächst erst einmal wenig. Denn da,
wo die blauen Schilder stehen, gilt nach wie vor die Benutzungspflicht. Nun
allerdings haben engagierte Radfahrer juristisches Rüstzeug an der Hand,
gegen solche Schilder vorzugehen. "Das werden wir unterstützen", so Huhn.
Die Radwegebenutzungspflicht ist der Radfahrerlobby seit langem ein Dorn im
Auge. Radwege sind nämlich häufig in einem schlechteren Zustand als
Straßen. Zudem sind Radfahrer auf Radwegen für Autofahrer, die abbiegen,
meist schwieriger zu sehen als Radfahrer auf der Straße - eine der
häufigsten Unfallursachen.
Das wird auch deshalb zum größeren Problem, weil Radfahren im Trend ist.
Legten die 80 Millionen Einwohner Deutschlands im Jahr 2002 noch
durchschnittlich 85 Millionen Kilometer pro Tag per Fahrrad zurück, so
waren es 2008 schon 90 Millionen - Tendenz steigend. "Wir stehen erst am
Anfang der Entwicklung", so Huhn. Denn die Liebe zum Rad hängt noch von der
Region ab. Während in den Großstädten das Fahrrad immer häufiger benutzt
werde, gehe die Fahrradbenutzung in kleineren Städten sogar zurück. Huhn:
"Wir haben noch viel zu tun."
19 Nov 2010
## AUTOREN
Richard Rother
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