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# taz.de -- Gerichtsstreit um Grottian-Aufruf: Bannmeile Bankfiliale
> Sind Demos in Banken rechtens? Politologe Peter Grottian hat zu
> symbolischen Besetzungen von Finanzinsituten aufgerufen und wehrt sich
> nun gegen einen Strafbefehl.
Bild: Hier sollte am besten nur um Kredite nachgefragt werden - finden jedenfal…
FREIBURG taz | Der Berliner Politikprofessor Peter Grottian will auch
weiter zu symbolischen Bankbesetzungen aufrufen dürfen. Er hat deshalb
Widerspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Lindau eingelegt. Das
Gericht hatte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro (60
Tagessätzen) wegen öffentlicher Aufforderung zum Hausfriedensbruch
verurteilt.
Konkret ging es um den Bankenaktionstag von Attac. Am 29. September sollten
in 25 Städten Banken mit Schokoladenpistolen überfallen werden. Im
Schalterraum sollten politische Forderungen verlesen und Pralinen verteilt
werden. Das Fernsehen sollte über die symbolischen Aktionen berichten. Nach
einer halben Stunde wollte man wieder gehen.
Am Ende fiel die Aktion etwas kleiner aus, und nur neun Banken wurden
besetzt - mit zum Teil geringer Beteiligung von Aktivisten. Die betroffenen
Banken erhoben keine Strafanzeige. Strafrechtlich behelligt wurde nur Peter
Grottian. Anlass war ein Bericht in der Lindauer Zeitung über eine
Veranstaltung mit Grottian, bei der er zur Teilnahme aufgerufen hatte. Sein
Anwalt hat nun beantragt, das Verfahren einzustellen. "Bei den
Schalterhallen der Banken handelt es sich um Geschäftsräume, die dem
allgemeinem Publikumsverkehr offen stehen", heißt es im Einspruch, der der
taz vorliegt, "die Räume wurden nicht mit der Intention der Begehung einer
Straftat betreten, sondern um die politische Meinung Kund zu tun."
Ein ganz ähnliches Problem behandelt am Dienstag das
Bundesverfassungsgericht. Dort wird geprüft, ob das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit auch im Frankfurter Flughafen gilt. Der
Flughafenbetreiber Fraport ist zwar eine private Gesellschaft, die aber -
anders als die von Attac besetzten Banken - voll im staatlichen Eigentum
steht.
Geklagt hatte die Aktivistin Julia Kümmel, der von Fraport ein Hausverbot
für politische Aktionen auf dem Flughafengelände erteilt worden war. Zuvor
hatte sie im März 2003 mit der "Initiative gegen Abschiebungen" in der
Schalterhalle Flugblätter verteilt. Kümmel erhob gegen das Hausverbot
Verfassungsbeschwerde.
22 Nov 2010
## AUTOREN
Christian Rath
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