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# taz.de -- Atomgesetz passiert Bundesrat: Nächste Station Bundespräsident
> Im Bundesrat konnte die Opposition keinen Einspruch gegen die
> AKW-Laufzeitverlängerung erreichen. Die SPD-regierten Länder planen nun
> eine Verfassungsklage.
Bild: Will gegebenenfalls gegen die AKW-Laufzeiten klagen: Kurt Beck.
Die von der schwarz-gelben Bundesregierung beschlossenen längeren
Laufzeiten für die deutschen Atomkraftwerke können voraussichtlich wie
geplant zum Beginn nächsten Jahres in Kraft treten. Der Bundesrat
verzichtete am Freitag darauf, Einspruch gegen das Gesetz zu erheben und
den Vermittlungsausschuss anzurufen, was das Verfahren verzögert hätte.
Eine aktive Zustimmung des Bundesrats, für die die schwarz-gelb regierten
Länder allein keine Mehrheit gehabt hätten, war nicht erforderlich, weil
die Regierung das Gesetz als nicht zustimmungspflichtig deklariert hatte.
Ein Antrag der SPD-geführten Länder, dass diese Entscheidung nicht zulässig
sei, fand keine Mehrheit - obwohl zuvor der Rechtsausschuss des Bundesrats
mehrheitlich diese Position vertreten hatte.
Während die Bundesregierung die Entscheidung begrüßte, kündigten die
Ministerpräsidenten der SPD-geführten Länder eine Normenkontrollklage vor
dem Bundesverfassungsgericht an. Die Klageschrift liege bereits vor und
werde eingereicht, sobald Bundespräsident Christian Wulff das Gesetz
unterzeichnet habe. "Wir stützen uns auf eine Reihe von Gutachten", sagte
Kurt Beck, Ministerpräsident in Rheinland-Pfalz.
Durch die längeren Laufzeiten seien Länderinteressen eindeutig berührt, so
Beck, von einer moderaten Verlängerung könne keine Rede sein. Auf die
Atomaufsicht der Länder kämen durch die verlängerten Laufzeiten mehr und
neue Aufgaben zu.
Auch gegen die geplante Brennelementesteuer erhob der Bundesrat keinen
Einspruch. Mehrere CDU-geführte Länder, die zuvor damit gedroht hatten,
stimmten zu, nachdem der Bund angekündigt hatte, eine Arbeitsgruppe
einzusetzen und die Auswirkungen des Gesetzes Mitte 2012 zu evaluieren.
Die Steuer auf Brennelemente soll dem Bund bis zu 2,3 Milliarden Euro pro
Jahr einbringen. Weil dadurch die Gewinne der Energiekonzerne geringer
ausfallen, drohen Ländern und Kommunen Ausfälle bei der Körperschaft- und
Gewerbesteuer im Umfang von 500 bis 600 Millionen Euro im Jahr.
Die Novelle des Atomgesetzes sieht vor, dass Reaktoren, die vor 1980 ans
Netz gegangen sind, 8 Jahre länger laufen dürfen als unter dem rot-grünen
Atomkonsens beschlossen. Jüngere AKWs bekommen 14 Jahre Zuschlag. Durch die
Berechnung anhand von Strommengen sind aber noch deutlich längere
Laufzeiten möglich. Neben der Opposition und Umweltverbänden hatten auch
die Branche der erneuerbaren Energien und die Stadtwerke das Gesetz
kritisiert.
Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, muss nun zunächst der
Bundespräsident prüfen, ob er die verfassungsrechtlichen Bedenken der SPD
gegen das Atomgesetz teilt. Unterschreibt er, werden die SPD-geführten
Länder klagen, ebenso wie Anwohner von Atomkraftwerken mit Unterstützung
der Umweltorganisation Greenpeace. Das Verfassungsgericht wird wohl
frühestens in einem Jahr eine Entscheidung fällen.
26 Nov 2010
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
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