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# taz.de -- Kommentar Atomlaufzeiten: Vorletzter Akt im Atomputsch
> Der Bundesrat hat die Verlängerung der AKW-Laufzeiten gebilligt. Gestoppt
> werden kann der Atomputsch erst vor dem Bundesverfassungsgericht.
Wenigstens ist es konsequent: Wie zuvor schon der Bundestag hat der
Bundesrat die längeren Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke ohne
Rücksicht auf politische und juristische Zweifel passieren lassen. Die
Selbstentmündigung der Bundesrats kannte dabei keine Grenzen: Obwohl selbst
die Justizminister der Länder mehrheitlich der Meinung waren, dass das
Gesetz zustimmungspflichtig ist, verzichtete die Länderkammer auf einen
offiziellen Einspruch. Und ohne Zustimmungspflicht spielt es keine Rolle,
dass Union und FDP selbst keine Mehrheit im Bundesrat haben.
Selbst ihren Widerstand gegen die Brennelementesteuer des Bundes, die ein
Loch in die Länderkassen reißt, gaben die Länder im letzten Moment auf. Sie
beugten sich dem Machtwort der Kanzlerin - und gaben sich mit leeren
Versprechen und einem neuen Arbeitskreis zufrieden.
Dass Bundespräsident Christian Wulff die Umgehung des Bundesrats als
verfassungswidrig wertet und dem Atomgesetz konsequenterweise die
Unterschrift verweigert, ist nicht zu erwarten. Dafür hat die Union schon
im bisherigen Verfahren zu deutlich gemacht, dass Sachargumente gegen die
Klientelpolitik zugunsten der Energiekonzerne wenig ausrichten können.
Gestoppt werden kann der Atomputsch also erst vorm
Bundesverfassungsgericht. Dessen Richter müssen sich keinem politischen
Druck beugen, sondern können die formalen und inhaltlichen Vorbehalte
ernsthaft prüfen. Eine Niederlage wäre ein schwerer Schlag für Merkels
Regierung.
Zwar wird das Urteil wohl frühestens in einem Jahr fallen, und so lange
gilt das Gesetz, das auch die ältesten AKWs am Netz lässt. Doch im nächsten
Jahr gibt es auch noch sechs Landtagswahlen, in denen die Wähler deutlich
machen können, wie sie die Trickserei von Union und FDP bewerten.
26 Nov 2010
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
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