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# taz.de -- Verfassungsrichter zu Legehennen-Haltung: Ohne Tierschutz geht es n…
> Die derzeitigen Regeln zur Haltung von Legehennen sind ohne Mitwirkung
> von Tierschützern zustande gekommen, bemängelt das
> Bundesverfassungsgericht. Das muss nun nachgeholt werden.
Bild: Könnte ab 2012 die Regel in Mastbetrieben werden: Hennen in Bodenhaltung.
KARLSRUHE rtr | Das Bundesverfassungsgericht hat die geltenden Bestimmungen
für die Haltung von Legehennen gekippt. Der Tierschutz sei bei der
Verabschiedung der Verordnung nicht ausreichend angehört worden,
argumentierten die Karlsruher Richter in ihrem am Donnerstag
veröffentlichen Beschluss. Das Gericht gab damit einem Normenkontrollantrag
des Landes Rheinland Pfalz statt. (Az.: 2 BvF 1/07)
Die Tierschutzkommission sei vor der Verabschiedung der derzeitigen Regeln
nicht ergebnisoffen, sondern rein pro forma angehört worden, argumentierten
die Richter. Denn die Tierschutzkommission wurde erst befragt, nachdem die
EU-Kommission den Entwurf notifiziert und das Bundeskabinett den
entsprechenden Maßgabebeschluss des Bundesrats zustimmend zur Kenntnis
genommen hatte.
Damit sei das Gesetz aus formalen Gründen mit dem Grundgesetz unvereinbar.
Denn die Anhörung relevanter Gremien müsse rechtzeitig und ergebnisoffen
geschehen. Nur dann könne der Gesetzgeber deren Meinungen in seinen
Gesetzgebungsprozess und die dafür erforderlichen Abwägungen
berücksichtigen.
Die Richter entschieden zwar nicht darüber, ob das Gesetz gegen den
gesetzlichen Schutz der Tiere verstoße. Sie betonten jedoch, dass
Tierschutz mittlerweile in der Verfassung verankert sei.
Nun besteht die Chance, dass die Legehennen-Haltung artgerechter wird. Bis
April 2012 müsse der Gesetzgeber neue Regelungen verabschieden, heißt es in
dem Beschluss. Bis dahin blieben die derzeitigen Bestimmungen anwendbar.
Die Tierschutzkommission kritisiert die derzeitigen Bestimmungen, die die
Käfighaltung der Hennen in Kleingruppen vorsieht, als nicht artgerecht. Es
ist damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber daher auf die als artgerechter
geltende Boden- oder Volierenhaltung zurückgreifen muss.
2 Dec 2010
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