# taz.de -- Verfassungsrichter zu Legehennen-Haltung: Ohne Tierschutz geht es n… | |
> Die derzeitigen Regeln zur Haltung von Legehennen sind ohne Mitwirkung | |
> von Tierschützern zustande gekommen, bemängelt das | |
> Bundesverfassungsgericht. Das muss nun nachgeholt werden. | |
Bild: Könnte ab 2012 die Regel in Mastbetrieben werden: Hennen in Bodenhaltung. | |
KARLSRUHE rtr | Das Bundesverfassungsgericht hat die geltenden Bestimmungen | |
für die Haltung von Legehennen gekippt. Der Tierschutz sei bei der | |
Verabschiedung der Verordnung nicht ausreichend angehört worden, | |
argumentierten die Karlsruher Richter in ihrem am Donnerstag | |
veröffentlichen Beschluss. Das Gericht gab damit einem Normenkontrollantrag | |
des Landes Rheinland Pfalz statt. (Az.: 2 BvF 1/07) | |
Die Tierschutzkommission sei vor der Verabschiedung der derzeitigen Regeln | |
nicht ergebnisoffen, sondern rein pro forma angehört worden, argumentierten | |
die Richter. Denn die Tierschutzkommission wurde erst befragt, nachdem die | |
EU-Kommission den Entwurf notifiziert und das Bundeskabinett den | |
entsprechenden Maßgabebeschluss des Bundesrats zustimmend zur Kenntnis | |
genommen hatte. | |
Damit sei das Gesetz aus formalen Gründen mit dem Grundgesetz unvereinbar. | |
Denn die Anhörung relevanter Gremien müsse rechtzeitig und ergebnisoffen | |
geschehen. Nur dann könne der Gesetzgeber deren Meinungen in seinen | |
Gesetzgebungsprozess und die dafür erforderlichen Abwägungen | |
berücksichtigen. | |
Die Richter entschieden zwar nicht darüber, ob das Gesetz gegen den | |
gesetzlichen Schutz der Tiere verstoße. Sie betonten jedoch, dass | |
Tierschutz mittlerweile in der Verfassung verankert sei. | |
Nun besteht die Chance, dass die Legehennen-Haltung artgerechter wird. Bis | |
April 2012 müsse der Gesetzgeber neue Regelungen verabschieden, heißt es in | |
dem Beschluss. Bis dahin blieben die derzeitigen Bestimmungen anwendbar. | |
Die Tierschutzkommission kritisiert die derzeitigen Bestimmungen, die die | |
Käfighaltung der Hennen in Kleingruppen vorsieht, als nicht artgerecht. Es | |
ist damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber daher auf die als artgerechter | |
geltende Boden- oder Volierenhaltung zurückgreifen muss. | |
2 Dec 2010 | |
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