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# taz.de -- Verbraucherschutz im Internet: US-Behörde will "Do-not-track"-Liste
> Eine US-Verbraucherschutzbehörde plant, gegen personalisierte
> Werbeanzeigen im Internet vorzugehen. Mit einem neuen
> Widerspruchsverfahren sollen Nutzer leichter "nein" sagen können.
Bild: Soll nach dem Willen der Politik einfacher werden: Von Werbekunden unerka…
WASHINGTON/BERLIN taz | Ein wenig in einem Online-Shop gestöbert und über
Tage und Wochen begegnen einem in der Folgezeit Anzeigen des entsprechenden
Shops auf Internetseiten, die damit gar nichts zu tun haben. Sogar die
näher betrachteten Gegenstände tauchen in den Anzeigen auf. Das ist nicht
auf einen Zufall zurückzuführen, sondern auf so genanntes "Tracking".
Beim "Tracking" werden die vom Nutzer besuchten Seiten protokoliert und für
Werbezwecke ausgewertet. Häufig geschieht dies, ohne dass die beobachtete
Person darüber Bescheid weiß. Dagegen sollen sich Internetnutzer nun besser
schützen können, fordert die Federal Trade Commision (FTC), eine
Verbraucherschutz-Behörde in den USA. Sie schlägt vor, eine
"Do-not-track-Liste einzuführen, [1][berichtet die New York Times]. Auf der
Liste könnten sich Nutzer eintragen und dadurch dem Tracking von vorne
herein widersprechen.
Eine ähnliche Liste gegen Telefonanrufe gibt es in den USA bereits. In
Deutschland existiert die Robinsonliste, die vor ungewollter
Postwurf-Werbung schützen soll. Sollte eine solche Liste für das
Online-Tracking eingeführt werden, könnte sie die Werbebranche im Internet
empfindlich treffen.
"Wir würden gerne sehen, dass die Firmen deutlich schneller daran arbeiten,
die Entscheidungsmöglichkeiten für Nutzer einfacher zu machen", zitiert die
US-Zeitung Jon Leibowitz, den Vorsitzenden der FTC. Häufig seien jedoch
auch dritte Parteien involviert.
Um sich gegen Tracking zu schützen, müssen Internetnutzer bislang
Funktionen zum "anonymen Surfen" nutzen, wie sie die meisten Browser
anbieten. Ein Widerspruch gegen Werbeanzeigen mit bereits erhobenen Daten
ist häufig versteckt oder kompliziert und manchmal nur im Nachhinein
möglich.
Die 79-Seiten langen Empfehlungen der FTC wurden von den
Browser-Entwicklern zurückhaltend aufgenommen. Sie sagten, sie unternähmen
bereits Anstrengungen, die Privatsphäre ihrer Nutzer zu schützen. Google
verwies auf vereinfachte Datenschutzbestimmungen.
Harvey Anderson von Mozilla, dem Unternehmen das den Browser Firefox
betreibt, kommentierte den Vorschlag des FTC in einem [2][Blogpost]. Er
sehe darin einige Übereinstimmungen mit der Firmen-Philosophie von Mozilla.
Man werde die Schrift gründlich prüfen. Auch Microsoft sieht sich im Schutz
der Privatsphäre nicht unter Zugzwang: Man sei in diesem Aspekt der
Konkurrenz voraus.
Auch in Deutschland gibt es aktuell [3][Bemühungen den Datenschutz im
Internet auszubauen]. Hier ist eine zentrale Anlaufstelle im Gespräch,
allerdings für Widersprüche gegen die Nutzung von Geodaten sowie gegen die
Veröffentlichung von Bildern von Personen, Autos und Häuserfassaden in
Diensten wie Google Street View.
In eine ähnliche Richtung wie der Vorschlag aus den USA zielt ein Gesetz,
an dem das Innenministerium arbeitet. Dieses soll es Internetdiensten
verbieten, gezielt Daten zu Personen zu sammeln und zu veröffentlichen, die
"ein umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen
ergeben können".
2 Dec 2010
## LINKS
[1] http://www.nytimes.com/2010/12/02/business/media/02privacy.html?pagewanted=…
[2] http://lockshot.wordpress.com/2010/12/01/new-ftc-privacy-proposal/
[3] /1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/datenschutz-im-netz-ausbauen/
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Schwerpunkt Überwachung
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