Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Laufzeiten-Verlängerung für Atomkraftwerke: Wulff hat's getan
> Bundespräsident Christian Wulff hat die Laufzeitverlängerungen
> unterschrieben. Er hält das Gesetzespaket "für verfassungsgemäß", wie das
> Bundespräsidialamt erklärte.
Bild: Wulff hat Atomgesetz unterzeichnet
BERLIN reuters/dpa | Bundespräsident Christian Wulff hat das Gesetz zur
Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken unterzeichnet. Wie sein Amt
am Mittwochabend in Berlin mitteilte, fertigte Wulff insgesamt vier Gesetze
des Energie- und Klimapakets aus. Nach dem vom Bundestag Ende Oktober mit
der Mehrheit von Union und FDP beschlossenen Gesetz können die
Atomkraftwerke im Schnitt zwölf Jahre länger als geplant in Betrieb
bleiben. Der letzte Meiler würde so um das Jahr 2035 vom Netz gehen. Es
handelte sich um die erste brisante Entscheidung Wulffs in seiner Amtszeit.
Der Bundespräsident sei "nach intensiver und sorgfältiger Prüfung aller
verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte" zu dem Ergebnis gekommen, dass
rechtliche Gründe einer Ausfertigung des Atomgesetzes nicht
entgegenstünden, teilte das Amt mit. Das Bundespräsidialamt unterstrich
zudem, Wulff habe zu prüfen, ob das konkrete Gesetz entsprechend den
Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sei. Die politische
Gestaltung des Gesetzes sei nicht Gegenstand der Prüfung.
Mehrere SPD-geführte Länder haben bereits eine Normenkontrollklage vor dem
Bundesverfassungsgericht angekündigt. Sie werfen der Bundesregierung vor,
die Laufzeiten unzulässigerweise in einem sogenannten Einspruchsgesetz
formuliert zu haben. Dabei muss sich im Bundesrat eine Mehrheit finden, die
das Gesetz ablehnt, sonst gilt es als gebilligt. SPD, Grüne und Linkspartei
haben aber keine Mehrheit in der Länderkammer und scheiterten mit ihren
Anträgen.
Der Bundesrat hatte das Energiekonzept der Regierung vor knapp zwei Wochen
gebilligt. Dieses sieht auch den verstärkten Ausbau des Ökostroms vor. 2050
sollen Erneuerbare Energien einen Anteil von 80 Prozent an der gesamten
erzeugten Energiemenge erreichen. Der Ausbau soll durch Abgaben der
AKW-Betreiber für einen Öko-Fonds mitfinanziert werden. Die Konzerne
Vattenfall, RWE, E.ON und EnBW müssen bis 2016 jährlich eine
Kernbrennstoffsteuer zahlen. Die erwartete Summe von 2,3 Milliarden Euro
soll in die Haushaltssanierung fließen. Das Paket enthält außerdem neue
Sicherheitsstandards für die Meiler.
Der Energieversorger EnBW hat die Zustimmung von Bundespräsident Christian
Wulff zum umstrittenen schwarz-gelben Gesetzespaket mit längeren
Atomlaufzeiten begrüßt. "Nun haben wir diesbezüglich die notwendige
Planungssicherheit, insofern sind wir zufrieden", sagte ein Sprecher des
drittgrößten deutschen Energiekonzerns am Mittwochabend in Karlsruhe. Offen
bleibe dennoch, wie lange die EnBW ihre alten Atommeiler am Netz behalte.
Der dauerhafte Betrieb der Anlagen hänge von den wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen ab - vor allem den Sicherheitsauflagen, die durch das
neue Gesetz auf das Unternehmen zukommen.
Aus Sicht der SPD-geführten Länder erfordern die Laufzeiten ein sogenanntes
zustimmungspflichtiges Gesetz, dem der Bundesrat mit der Mehrheit seiner
insgesamt 69 Stimmen zustimmen muss, damit es in Kraft treten kann. Sollten
die Kläger in Karlsruhe erfolgreich sein, würde nach ihren Angaben
automatisch die alte Gesetzeslage wieder gelten. Die frühere rot-grüne
Regierung hatte 2000 auf der Basis von 32 Jahren Regellaufzeit für jedes
Kernkraftwerk Reststrommengen festgelegt. Das letzte AKW würde nach dem
rot-grünen Atomausstieg ungefähr 2022 vom Netz gehen.
8 Dec 2010
## ARTIKEL ZUM THEMA
Antiatomkraft-Film "Restrisiko": GAU in Oldenbüttel!
Am Dienstag zeigt Sat.1 mit "Restrisiko" (20.15 Uhr) den Film zur
Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke. Der ist richtig gut. Und bezieht
engagiert Position.
Unmoralisches Angebot: Roche bietet Wulff Sex für Atom-Veto
Bestseller-Autorin Charlotte Roche ist überzeugte Atomkraftgegnerin – und
macht Christian Wulff ein, nun ja, interessantes Angebot: Sex gegen ein
Atom-Veto.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.