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# taz.de -- Ermittlungen gegen Wikileaks-Gründer: Details zu Vorwürfen gegen …
> Der "Guardian" hat Akten der schwedischen Staatsanwaltschaft im Fall
> Assange. Die Zeitung skizziert damit ein konkreteres Bild der Vorwürfe
> gegen den Wikileaks-Gründer.
Bild: Wohnt derzeit in Norfolk bei einem Journalisten: Julian Assange.
Der Nebel um den Hintergrund der Sexualstraftaten, die Julian Assange von
zwei Schwedinnen vorgeworfen werden, lichtet sich langsam. Der britische
Guardian hat offenbar - auf welchem Weg auch immer - Einblick in die
bislang vertraulichen Ermittlungsakten der schwedischen Staatsanwaltschaft
erhalten. Details daraus breitete er am Wochenende ausführlich auf seiner
Webseite aus.
Danach wird dem Wikileaks-Gründer von Anna A., der 31-jährigen
Pressemitarbeiterin von "Broderskapsrörelsen", der Organisation, die
Assange im August zu einem Vortrag nach Stockholm eingeladen hatte,
vorgeworfen, sie habe eigentlich gar keinen Sex mit ihm gewollt: "Aber es
war zu spät, Assange zu stoppen, nachdem es erst einmal so weit gekommen
war."
Sie habe dann zugestimmt, als Assange versprach, ein Kondom zu benutzen.
"Irgendetwas" müsse dieser dann gemacht haben, der Akt habe jedenfalls
gegen ihren Willen mit einer Ejakulation ohne Kondomschutz geendet.
Bei der schwedischen Polizei hat Assange bereits zu diesem Vorwurf
ausgesagt. Er bestätigt zwar grundsätzlich die Schilderung von A.,
bestreitet aber, einen Kondomschaden absichtlich herbeigeführt zu haben. Er
wundert sich, warum A. diesen Vorfall der Polizei gemeldet habe: Ihm
gegenüber habe sie kein Wort mehr darüber verloren, er habe in den
folgenden Nächten weiterhin bei ihr schlafen dürfen. Gegenüber einer
Freundin berichtete A., es sei nicht nur der "schlechteste Sex", sondern
auch "gewaltsam" gewesen.
Mit Sofia W., einer 26-jährigen Fotografin, traf sich Assange auf deren
Initiative hin am 15. August, zwei Tage nach diesem Vorfall bei A.. Ein
Date mit Kinobesuch endete in W.s Wohnung. Hier soll es wieder Streit um
den Gebrauch eines Kondoms gegeben haben.
W. gibt an, sie habe klar gemacht, grundsätzlich nicht ohne Kondom zu
verkehren, es sei in der Nacht auch zu geschütztem Verkehr gekommen. Am
Morgen sei sie neben Assange noch einmal eingeschlafen. Dieser habe dann
mit ihr "halb im Schlaf" ungeschützt verkehrt.
In den folgenden Tagen war Assange wieder bei A. in Stockholm
untergekommen. Nachdem sich diese durch sein Auftreten sexuell belästigt
fühlte, habe sie ihn aufgefordert, sich eine andere Unterkunft zu suchen.
Am Freitag, den 20. August, trafen sich A. und W. und tauschten ihre
Erfahrungen über Assange aus.
Sie gingen dann zusammen zu einem Polizeirevier und erkundigten sich, ob es
nicht möglich wäre, einen Mann, der einen HIV-Test verweigert habe, zu
einem solchen Test zu zwingen. Der Beamte erklärte ihnen, dass das nur von
der Staatsanwaltschaft angeordnet werden könne, worauf die beiden Frauen
ihre Sicht der Erlebnisse mit Assange zu Protokoll gaben.
Der Rest der Geschichte ist bekannt: Eine Staatsanwältin leitet von Amts
wegen ein Verfahren ein und geht von einer Vergewaltigung aus. Eine zweite
sieht nicht einmal sexuelle Belästigung, eine dritte erlässt einen
europäischen Haftbefehl. Mit Assange soll, bevor er Schweden verließ, für
den 14. Oktober ein Verhörtermin vereinbart worden sein.
Etwas, was dieser Freunden gegenüber bestätigte. Erst nachdem er entgegen
dieser Vereinbarung nicht in Stockholm auftauchte, habe die
Staatsanwaltschaft schweres Geschütz aufgefahren.
20 Dec 2010
## AUTOREN
Reinhard Wolff
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