# taz.de -- Kommentar Pressefreiheit: Nicht hinnehmbares Vorgehen | |
> Nicht nur Polizei und Staatsanwaltschaft haben über die Stränge | |
> geschlagen, auch die Gerichte haben als Garanten der Pressefreiheit | |
> versagt. | |
Bild: November 2003: Kripobeamte beim Verlassen der FSK-Räume. | |
Die Karlsruher Richter haben in ihrem Urteil klare Worte gefunden. Hier | |
haben nicht nur Polizei und Staatsanwaltschaft über die Stränge geschlagen, | |
sondern auch die Gerichte als Garanten der Pressefreiheit versagt. Zu gern | |
ist die Justiz bereit, in bewegten Zeiten Maximen über Bord zu werfen. | |
Der Richterspruch bezieht sich auf die Zeit, als die CDU in Hamburg mit | |
Hilfe des Rechtspopulisten Ronald Schill gerade die Macht erobert hatte - | |
und sich auf die Fahnen geschrieben, etwa dem Leben in Bauwagen den Garaus | |
zu machen. Besonders die Räumung des Bauwagenplatzes Bambule erregte die | |
Gemüter. Es kam zu zahlreichen Demonstrationen und Polizeieinsätzen, in | |
denen die Live-Berichterstattung des Freien Sender Kombinats (FSK) eine | |
maßgebliche Rolle spielte. Das räumte selbst Schill ein: Er nannte das FSK | |
einmal seine wichtigste Informationsquelle. | |
Nun ist das Mitschneiden eines Telefonats ohne vorherige Ankündigung nicht | |
erlaubt - das soll nicht beschönigt werden. Auch wenn der Interviewte ein | |
Pressesprecher war, der Live-Auftritte gewöhnt ist. Dafür ist dem | |
zuständigen Redakteur der Prozess gemacht worden, wobei die letzte Instanz | |
nur eine symbolische Strafe unter Vorbehalt ausgesprochen hat, weil es sich | |
um eine Bagatelle handelte. Der tiefe Eingriff in das Redaktionsgeheimnis | |
als Reaktion war aber keine Bagatelle. | |
5 Jan 2011 | |
## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
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