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# taz.de -- Stufenplan fürs Sorgerecht: Schweigt Mutti, darf Papi mitentscheid…
> Die Justizministerin schlägt einen Stufenplan vor, um das Sorgerecht für
> uneheliche Kinder zur regeln. Bisher hatte die Mutter ein gesetzliches
> Veto-Recht.
Bild: Die Union lehnt jeden "gesetzlichen Automatismus" für ein gemeinsames So…
KARLSRUHE taz | Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
hat der Union ein "Kompromissangebot" gemacht. Das Sorgerecht bei
nichtehelichen Kindern soll künftig nach einem Drei-Stufen-Plan
festgestellt werden, den die Ministerin jetzt vor Journalisten in Karlsruhe
vorstellte.
Direkt nach der Geburt, so die erste Stufe, soll das alleinige Sorgerecht
bei der unehelichen Mutter liegen. Ist aber der Vater bekannt und wünscht
er ein gemeinsames Sorgerecht, so hat die Frau acht Wochen Zeit, dem zu
widersprechen (zweite Stufe). Reagiert sie nicht, haben Vater und Mutter
das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Widerspricht die Mutter,
entscheidet in der dritten Stufe auf Klage des Vaters das Familiengericht.
Ursprünglich wollte die Ministerin in der ersten Stufe erst mal das
gemeinsame Sorgerecht vorsehen. Doch nun kam sie der Union entgegen: Bei
uninteressierten Vätern muss die Mutter nicht aktiv werden, um das
alleinige Sorgerecht zu erhalten. Wenn der Vater jedoch Verantwortung
übernehmen will und die Mutter dagegen ist, muss sie ausdrücklich
widersprechen.
Die Union lehnt aber jeden "gesetzlichen Automatismus" zugunsten eines
gemeinsamen Sorgerechts ab, erklärte die zuständige CDU-Abgeordnete Ute
Granold gestern auf Nachfrage der taz. Nach Ansicht der CDU/CSU muss der
Vater aktiv werden und das Familiengericht anrufen, wenn die Mutter einfach
schweigt.
Bisher hatte die Mutter ein gesetzliches Veto-Recht. Gegen ihren Willen
konnte ein nichtehelicher Vater kein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Diese
Rechtslage wurde jedoch sowohl vom Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte als auch vom Bundesverfassungsgericht beanstandet.
Als Grundziel der Reform sind sich Union und FDP nun einig, dass die
gemeinsame Sorge für nichteheliche Kinder künftig der Regelfall sein soll.
In einem Gerichtsverfahren müsste die Mutter also auf jeden Fall belegen,
warum die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl schadet.
Nach einer einstweiligen Anordnung des Verfassungsgerichts können
nichteheliche Väter bereits seit August gerichtlich die gemeinsame Sorge
erstreiten, wenn es dem Kindeswohl dient. Das Sorgerecht betrifft
grundlegende Entscheidungen im Leben eines Kindes wie den Wohnort, die
Schulwahl oder größere Operationen. Ein Umgangsrecht haben nichteheliche
Väter auch ohne Sorgerecht.
11 Jan 2011
## AUTOREN
Christian Rath
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