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# taz.de -- Facebook kündigt Änderungen an: Wer solche Freunde hat
> Wenn Nutzer dies zulassen, durchstöbert Facebook die Adressbücher und
> lädt deren Freunde per E-Mail ein. Deutsche Datenschützer drängen darauf,
> das zu ändern.
Bild: Freunde sehen anders aus: Startseite von Facebook.
Andreas H. war die Sache peinlich. Der Blogger aus der Schweiz hatte sich
vor zwei Jahren näher mit Facebook beschäftigt und dem Online-Netzwerk
Zugriff auf sein Konto beim E-Mail-Dienst Google Mail erteilt. Ergebnis:
Über 800 Anfragen an Leser gingen plötzlich automatisch per E-Mail heraus.
Die Empfänger wurden gefragt, ob sie nicht vielleicht Facebook-Mitglied
werden wollten, weil ja dort nun auch Andreas H. zugange sei. Kontakte aus
vier Jahren Netzpublizistik erhielten die Anfrage, was H. dann zu einem Mea
culpa in seinem Blog veranlasste. Er haben zu keinem Zeitpunkt
beabsichtigt, seine Leser zu belästigen, schrieb er, Facebooks Vorgehen
habe ihn schockiert.
Diese Geschichte ist nur ein Beispiel für die Nachlässigkeit, mit der das
mittlerweile größte Social Network der Welt manchmal mit sensiblen
Nutzerdaten umgeht. Datenschützer kritisieren Funktionen wie den
sogenannten "Friend Finder" schon seit langem: Damit nutzt Facebook den
Zugriff auf die Daten seiner Mitglieder, um noch mehr Nutzer zu werben -
"Netzwerkeffekt" nennt man das. Die Schreiben sind meist so verfasst, dass
sie auf den ersten Blick aussehen, als hätte sie das Mitglied persönlich
geschrieben. Selbst Menschen, die bislang nie etwas mit Facebook zu tun
hatten - und das bewusst so halten - werden kontaktiert.
Das wird sich möglicherweise bald ändern. Wie der "Spiegel" in seiner
aktuellen Ausgabe unter Berufung auf den Hamburger Landesbeauftragten für
den Datenschutz, Johannes Caspar, berichtet, will Facebook das "Friend
Fiender"-Verfahren verändern. Ziel sei eine transparentere Kontrolle über
die vom Mitglied importierten Adressen. Ein zentrales Adressbuch soll es
erlauben, diejenigen Personen auszuwählen, die eingeladen werden dürfen.
Daneben werde es Warnungen geben, bevor Facebook das eigene Adressbuch
übertragen bekommt und selbst Einladungen verschickt. Der Nutzer werde
künftig ausdrücklich darauf hingewiesen, welche "Nebenwirkungen" eine
Datenfreigabe haben kann.
"Facebook muss einblenden, dass der Nutzer nur Kontakte einladen soll, die
er persönlich kennt und die seiner Meinung nach eine Einladung wollen",
sagte Caspar dem "Spiegel". Das eingeladene Nochnichtmitglied müsse
ebenfalls informiert werden, warum es diese E-Mail erhalte. Gleichzeitig
sei es darüber in Kenntnis zu setzen, dass solche und ähnliche Nachrichten
gesperrt werden können. Allerdings musste Caspar laut "Spiegel" einräumen,
dass Facebook auch künftig nicht an einem "Opt-in"-Verfahren teilnimmt, bei
dem E-Mails nur mit einer entsprechenden Erlaubnis an Nichtmitglieder
gehen. "Wir hätten es besser gefunden, wenn ohne Zustimmung der Betroffenen
überhaupt keine Adressen gespeichert werden", sagt Caspar. Bislang sei
unklar, ob die Änderung nur in Deutschland oder auch in anderen Ländern
gelten wird.
Der Datenschutzbeauftragte hatte im vergangenen Sommer ein mit bis zu
300.000 Euro belegtes Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet. Caspar
sah dabei insbesondere die von Facebook vorgenommene Speicherung der
Adressbücher als problematisch an. Zwar hätten auch andere soziale
Netzwerke eine derartige "Friend-Finding"-Funktion. Dort würde die
Informationen aber nicht dauerhaft abgelegt. "Die Kontaktvorschläge, die
Facebook in den Freundschaftseinladungen unterbreitet, geben durchaus
Anlass zu der Vermutung, dass die aus den Adressbüchern der Nutzer
erhobenen Daten auch zur Erstellung von Beziehungsprofilen von Nichtnutzern
dienen", sagte Caspar damals. Bei mehreren Millionen Mitgliedern allein in
Deutschland sei das "eine beunruhigende Vorstellung".
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte kritisierte zudem den Versand von
E-Mails an Nichtmitglieder grundsätzlich. Er stelle möglicherweise eine
"unzulässige Direktwerbung" dar. "Zu der Problematik der Nutzung von Daten
Dritter haben uns in den letzten Monaten viele Beschwerden von Bürgerinnen
und Bürgern erreicht", erläuterte Caspar im Sommer zur Begründung des
Bußgeldverfahrens.
24 Jan 2011
## AUTOREN
Ben Schwan
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