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# taz.de -- Castorblockade in Frankreich: Harte Strafen für AKW-Gegner
> Gericht verurteilt einen deutschen und sechs französische AKW-Gegner zu
> einmonatiger Haftstrafe auf Bewährung sowie Geldbußen zwischen 1.000 und
> 1.500 Euro.
Bild: Die Castor-Gegner von Caen wurdenzu ungewöhnlich hohen Strafen verurteil…
PARIS taz | Drei Frauen und vier Männer, die am 5. November den
Castoratomtransport nach Gorleben in der Nähe in der Normandie zum Stoppen
gebracht hatten, wurden am Mittwoch vom zuständigen Landgericht von Caen zu
ungewöhnlich hohen Strafen verurteilt.
Sechs französische Staatsangehörige und ein Deutscher hatten sich an einer
gewaltlosen Aktion der Gruppe Ganva (Groupe dactions non-violentes
antinucléaires) beteiligt. Fünf von ihnen hatten sich an die Schienen
gekettet und so den Castorzug mehrere Stunden lang blockiert. Auf das
Argument, es habe sich um legitime Notwehr im Sinne eines zivilen
Ungehorsams gehandelt, wollte der Richter nicht eingehen. Er verhängte
gegen alle sieben Geldbußen in Höhe von 1.000 bis 1.500 Euro sowie je eine
Haftstrafe von einem Monat auf Bewährung. Zudem müssen sie gemeinsam der
Staatsbahn SNCF eine Entschädigung von 21.000 Euro zahlen.
Damit bleibt das Urteil nur geringfügig unter dem von der Staatsanwältin am
8. November geforderten Strafmaß und den 40.000 Euro, welche die SNCF für
sich als Schadenersatz gefordert hatte.
Stéphane, ein Sprecher von Ganva, äußerte sich der taz gegenüber empört
über das Urteil und die strengen Strafen. Diese würden die Ganva und die
anderen Atomgegner nicht von weiteren Protesten abhalten, aber über die
Aktionsformen müsse diskutiert werden. Es sei auch wahrscheinlich, dass
Berufung gegen das Urteil eingelegt werde. Schockierend sei für ihn nicht
nur die Tatsache, dass hiermit eine gewaltfreie Aktion "kriminalisiert"
werde, sondern auch die Unverhältnismäßigkeit. Denn bei der Räumung seien
die Aktivisten der Ganva durch das unnötig gewaltsame Vorgehen der
Ordnungspolizisten zum Teil verletzt worden. Eine Klage wegen "Gewalt von
Vertretern der Staatsmacht" sei jedoch von derselben Staatsanwältin, die
beim Prozess in Caen gegen die sieben der Ganva einen Schuldspruch
verlangte, kommentarlos abgewiesen worden. Darum habe Ganva jetzt eine
Beschwerde und eine neue Strafklage eingereicht.
26 Jan 2011
## AUTOREN
Rudolf Balmer
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